Auszug - Erteilung eines Projektauftrags zur städtebaulich, konzeptionellen Auseinandersetzung mit dem Schrangen in Verbindung mit den Planungen zum "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt Sport Gebäude, Königstraße)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf eine entsprechende Anmerkung von Senatorin Hagen hin, bittet der Vorsitzende darum, folgende Tatsache in die Niederschrift aufzunehmen: Der Hauptausschuss ist entgegen der Angaben zu der Beratungsfolge in der Beschlussvorlage VO/2024/13351 im weiteren Verlauf des Verfahrens für die Entscheidung und nicht lediglich die Vorberatung der Erteilung des letztendlichen Projektauftrages zur städtebaulich, konzeptionellen Auseinandersetzung mit dem Schrangen zuständig. Der Hauptausschuss gibt dementsprechend keine Empfehlung an die Bürgerschaft ab, sondern entscheidet selbst über die Erteilung des Projektauftrages für eine Machbarkeitsstudie.
Zu dem TOP sprechen zudem AM Voht, AM Petereit, stellv. AM Kerlin und Herr Bunk, der auch noch einmal herausstellt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie treffen dürfe und dass man die Beschlussvorlage dem Schul- und Sportausschuss sowie der Bürgerschaft anschließend lediglich zur Kenntnis und nicht zur Entscheidung geben werde.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der im Sinne der vorherigen Korrekturen geänderten Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungsaufgabe (Generalplanung für das Projekt Mixed-Use-Konzept Haus B) um das Gebiet „Schrangen“ zur Bewertung und Lösung städtebaulicher und funktionaler Verflechtungen zu erweitern. In diesem Zuge ist die Realisierbarkeit eines Fahrradparkhauses im Haus C (Kellergeschoss Schrangen) der Immobilie und die Möglichkeit der Erschließung über den Schrangen zu prüfen und aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Hauptausschuss nimmt die geänderte Beschlussvorlage einstimmig an.