Auszug - AT zu VO/2024/13273: CDU, Grüne, FDP: Barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring  

16. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 11.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13273-01 AT zu VO/2024/13273: CDU, Grüne, FDP: Barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Bearbeiter/-in: Graul, Antje  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum TOP sprechen Senatorin Hagen, AM Lötsch, AM Schulte-Ostermann, der Bürgermeister, erneut Senatorin Hagen, AM Dr. Flasbarth, AM Simon, AM Zahn, der die Weitergabe des Antrages an die Bürgerschaft ohne Votum beantragt, erneut Senatorin Hagen, erneut AM Lötsch, erneut AM Schulte-Ostermann, AM Voht, BM Möller, erneut Senatorin Hagen und AM Fürter.

 

Der Vorsitzende lässt über die Weitergabe des Antrages an die Bürgerschaft ohne Votum abstimmen:

 

Der Hauptausschuss lehnt die Weitergabe des Antrages ohne Votum

mit 4 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:

 


Antrag:
Entgegen dem Haushaltsbeschluss hat die Verwaltung entschieden, die barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring nicht für 2024, sondern frühestens für 2026 vorzusehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring für 2025 einzuplanen und im Haushalt 2025 zu ordnen. Sie wird weiterhin gebeten, für den Fall, dass Mittel und Kapazitäten noch 2024 frei sind, mit der Maßnahme noch 2024 zu beginnen.
 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme des Antrages.