Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu VO/2021/09831-04 Beirat Lübeck Digital - Verlängerung Amtszeit und Jahresbericht  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2021/09831-04-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu VO/2021/09831-04 Beirat Lübeck Digital - Verlängerung Amtszeit und Jahresbericht
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2021/09831-04
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss in ergänzter Fassung (kursiv/fett):

 

  1. Der Jahresbericht 2023 des Beirats „Lübeck Digital“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Amtszeit des Beirats „Lübeck Digital“ auf drei Jahre zu verlängern.
  3. Für die im Anschluss an die verlängerte Amtszeit notwendige Neuausschreibung sind folgende Änderungen vorzusehen: Die Sitzungen des Beirats werden alle zwei Monate durchgeführt.

3.1. Die Protokolle und Anträge der einzelnen Sitzungen des Beirats sind öffentlich einsehbar.

3.2. Der Beirat wird nicht nur in laufende Planungsvorhaben eingebunden, sondern kann auch selbst zu Themen initiativ werden. Im für Digitalisierung zuständigen Ausschuss wird ein feststehender Top eingerichtet für Berichte des Beirates.

3.3. Der Beirat kann auch Gäste und/oder Sachverständige zu seinen Beratungen hinzuziehen.

3.4. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, sich am Beirat zu beteiligen, wird nicht nur mit einer Pressemitteilung, sondern auch mit weiteren Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit über die Möglichkeit der Mitwirkung im Beirat informiert, bspw. über die Bürgerservicebüros und Stadtteilzentren, Aushänge und Plakate, die Auslage von Flyern sowie über Kanäle im Internet.

3.5. In die Gruppe der Interessenvertretungen werden 2 Plätze, entsprechend §15 GstG, für Gruppen und Initiativen aufgenommen, die sich primär im digital-gesellschaftlichen Bereich ehrenamtlich engagieren.

3.6. Das Auswahlverfahren für die Gruppen der Interessenvertretungen wird genauso wie das Verfahren zur Auswahl der Bürgerinnen und Bürger als Losverfahren angelegt, so dass auch hier alle interessierten Organisationen eine Chance haben, sich im Beirat zu beteiligen und ihre Perspektive einzubringen.

Die Verwaltung kann Initiativen als unverzichtbare Teilnehmer festlegen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

43

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3 in ergänzter Fassung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

30

Nein-Stimmen

15

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 30.05.2024 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen
Termin 10.06.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeitung:
1.103 - Digitalisierung, Organisation und Strategie
Status: in Bearbeitung  
Auftrag: