Auszug - AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zur Beantwortung der Anfrage des BM Antje Jansen gem. §16 GO: Schulwegsicherungspläne in Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Mentz erklärt, dass zu wenig Transparenz für die Schulwegsicherungspläne bestehen würde und diese veraltet zu sein scheinen. Herr Dr. Friedemann erklärt, dass bis 2013 eine Verpflichtung zur jährlichen Aktualisierung der Schulwegsicherungspläne bestanden habe. Dies sei jedoch in eine Empfehlung umgewandelt worden.
Herr Müller wünscht sich eine ausführlichere Beantwortung. Frau Frank erklärt hierzu, dass weder die Kommune noch der Schul- und Sportausschuss für dieses Themengebiet zuständig seien und bittet darum, sich an den Landtag zu wenden.
Herr Haltermann bittet um die Einhaltung der Zuständigkeiten des Schul- und Sportausschusses.
Herr Dr. Friedemann weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr jederzeit an den Bereich Schule und Sport herangetragen werden können und dann möglichst kurzfristig eine Lösung gesucht wird. Frau Mentz fragt nach der Zuständigkeit für schnelle Maßnahmen zur Schulwegsicherung. Frau Frank verweist auf den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung.
Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Lt. Beantwortung der Anfrage kann keine Auskunft darüber gegeben werden, wie alt die Schulwegsicherungspläne der einzelnen Schulen in Lübeck sind und ob diese jemals aktualisiert und an heutige Verkehrsverhältnisse angepasst wurden. Zuständig seien die Schulen selbst, die Pflicht zur Erstellung von Schulwegplänen sei Landesaufgabe.
1.) Kann die Stadtverwaltung Lübeck die Landesverwaltung um Auskunft bitten, wann die jeweiligen Schulwegsicherungspläne für Lübecker Schulen erstellt wurden? Wenn ja, bitten wir darum, dies zu tun.
Insbesondere interessiert uns, aus welchem Jahr diese stammen, ob und wann es Aktualisierungen gab und wo diese eingesehen werden können.
2.) Wie ist der genaue Ablauf, wenn in Schulkonferenzen ein Schulwegplan sowie Maßnahmen zur Schulwegsicherung beschlossen werden? Wer entscheidet darüber, ob z.B. bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erfolgen, Zebrastreifen aufgezeichnet, temporäre Straßensperren für Pkw oder Straßenführungen wie bei Einbahnstraßen geändert werden, wenn diese im Schulwegsicherungsplan vorgeschlagen werden. Wie erfahren Eltern und Schüler*innen hiervon?
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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