Vorlage - VO/2019/07689-01
|
Beschlussvorschlag
Beantwortung der Anfrage des Bürgerschaftsmitglieds Antje Jansen gemäß § 16 GO zu Schulwegsicherungsplänen
Begründung
- Wann wurden jeweils die Schulwegsicherungspläne für die Grundschulen sowie Grund- und Gemeinschaftsschulen in Lübeck erstellt?
- Wann wurden diese jeweils für die weiterführenden Schulen erstellt?
- Wurden diese jemals aktualisiert und an die heutige Verkehrssituation angepasst? Wenn ja, wann jeweils?
Antwort:
§ 63 Absatz 1 Nr. 22 des Schulgesetzes regelt, dass die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen der Schule zur Schulwegsicherung beschließt, insbesondere Schulwegpläne und den Einsatz von Schülerlotsen.
Somit hat die Schule selbst den Schulwegplan zu erstellen, über den dann die Schulkonferenz beschließt. Als Hilfestellung für die Schulen, gibt es dazu auch einen Schulwegerlass.
Folglich ist die Pflicht zur Erstellung von Schulwegplänen Landesaufgabe und liegt gem. Schulgesetz bei den Schulen, also den Schulleitungen. Bei Bedarf stehen Stadtgrün und Verkehr, Polizei und andere Bereiche zur Unterstützung bereit.
Bezüglich der Fragen 1 bis 3 kann daher mitgeteilt werden, dass der Bereich Schule und Sport keine Kenntnis darüber hat, ob und wann Schulwegsicherungspläne erstellt wurden oder werden und wie aktuell diese sind, da der Bereich Schule und Sport hierbei nicht involviert ist und dies auch nicht zu seinen Aufgaben gehört. Es findet auch keine eventuelle Überwachung bezüglich dieser Landesaufgabe statt.
- Wurden die Schulwegsicherungspläne jeweils mit dem zuständigen Bereich Verkehr abgestimmt und/oder dem Bereich Verkehr zur Kenntnis geschickt?
- Hat es aufgrund von Schulwegsicherungsplänen bauliche oder verkehrliche Veränderungen gegeben? Wenn ja, welche?
Antwort:
Zu den Fragen 4 und 5 wurde der Bereich Stadtgrün und Verkehr angefragt, ob dort aus der letzten Vergangenheit eine Beteiligung und/oder eventuelle Umbauten bekannt sind. Es konnte festgestellt werden, dass vor den Schulen Tempobeschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet wurden, was die Schulwege zumindest direkt vor den Schulen sicherer macht.
Anlagen
keine
|