Vorlage - 2019/07689-01-01
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Beschlussvorschlag
Lt. Beantwortung der Anfrage kann keine Auskunft darüber gegeben werden, wie alt die Schulwegsicherungspläne der einzelnen Schulen in Lübeck sind und ob diese jemals aktualisiert und an heutige Verkehrsverhältnisse angepasst wurden. Zuständig seien die Schulen selbst, die Pflicht zur Erstellung von Schulwegplänen sei Landesaufgabe.
1.) Kann die Stadtverwaltung Lübeck die Landesverwaltung um Auskunft bitten, wann die jeweiligen Schulwegsicherungspläne für Lübecker Schulen erstellt wurden? Wenn ja, bitten wir darum, dies zu tun.
Insbesondere interessiert uns, aus welchem Jahr diese stammen, ob und wann es Aktualisierungen gab und wo diese eingesehen werden können.
2.) Wie ist der genaue Ablauf, wenn in Schulkonferenzen ein Schulwegplan sowie Maßnahmen zur Schulwegsicherung beschlossen werden? Wer entscheidet darüber, ob z.B. bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erfolgen, Zebrastreifen aufgezeichnet, temporäre Straßensperren für Pkw oder Straßenführungen wie bei Einbahnstraßen geändert werden, wenn diese im Schulwegsicherungsplan vorgeschlagen werden. Wie erfahren Eltern und Schüler*innen hiervon?
Begründung
Auch wenn die Lübecker Verwaltung nicht zuständig ist, als Lübecker Kommunalpolitiker*innen fühlen wir uns für die Sicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg mitverantwortlich – ebenso, wie Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Kommunalpolitik beschlossen werden. Für die Beurteilung empfohlener Schulwegpläne und möglicher Verbesserungen, ist es hilfreich zu erfahren, aus welchem Jahr diese stammen und wo diese eingesehen werden können.
Anlagen
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