Auszug - Anfrage von AM Bernhard Simon (CDU): Hafenentwicklungsplan 2030  

52. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:41 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10262 Anfrage von AM Bernhard Simon (CDU): Hafenentwicklungsplan 2030
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Es erfolgt eine mündliche Beantwortung der Anfrage durch Frau Senatorin Hagen.

 

Frau Senatorin Hagen beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

(1)   In den im HEP dargestellten Layoutplänen der Bereiche Mittelhäfen und Skandinavienkai liegen die besagten Referenzschiffe zu Grunde. Eine Anpassung ist demnach nicht erforderlich. Die weiterführende Planung erfolgt in Form von separaten Masterplänen. Die aktuelle Planung und der Umbau des Anlegers 5 am Skandinavienkai erfolgt bereits mit dem im HEP aufgezeigten Referenzschiff RoRo.

Zum Stand der Bearbeitung des HEP wird aktuell ein umfangreicher Bericht vorbereitet, der im November 2021 den Ausschüssen dargebracht werden soll.

 

(2)   Die Trave ist eine Bundeswasserstraße und somit in der Zuständigkeit des Bundes. Eine Anpassung der Trave kann nur im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes als anzumeldendes Projekt bzw. anzumeldender Bedarf u.a. mit dem Nachweis eines entsprechenden Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht werden. Die Bearbeitung bzw. Beurteilung eines zugehörigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses erfolgt anhand von Prognoseeingangsdaten, volkswirtschaftlichen Kenngrößen für den Schiffstransport und den anzusetzenden Investitionskosten. Die LPA arbeitet derzeit an den Prognoseeingangsdaten und an den Investitionskosten einer möglichen Traveanpassung. Anschließend soll dann eine Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses erfolgen, um mit diesen Unterlagen über den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, über das Land Schleswig-Holstein einen Anpassungsbedarf beim Bund anzumelden. Es haben seitens der LPA schon diverse Vorgespräche mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein und mit der WSA Lübeck sowie mit der GWDS Kiel stattgefunden. Gespräche mit dem Bund werden nach Vorliegen der Bedarfsbegründung mit zugehöriger Nutzen-Kosten-Information erfolgen.

(3)   Die LPA hat im Rahmen der Bearbeitung des HEP eine Machbarkeitsstudie bzgl. der Fahrwasserverlegung und einer Fahrwasservertiefung im Herrendurchstich erarbeiten lassen. Mit der Beseitigung des Herrentunnels oder einer alternativen Travequerung hat sich die LPA nicht beschäftigt. Eine separate Forderung zur Beseitigung der Restriktionen durch den Herrentunnel wird derzeit nicht gesehen, weil es zum Gesamtanpassungsprojekt Travefahrwasser gehören würde.

 

Die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse werden voraussichtlich im 1. Quartal 2022 vorliegen.

 

Es sprechen AM Simon und Frau Senatorin Hagen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum