Auszug - Konzept und Kostenschätzung für ein internationales Street-Art-Festival in Lübeck  

19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 14.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10024 Konzept und Kostenschätzung für ein internationales Street-Art-Festival in Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
2020/09191-01-01
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fr. Jakubczyk erläutert die Vorlage.

 

Der Bericht reagiere auf den rgerschaftsauftrag vom 26.11.2020, der zuvor im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beraten worden sei. Der Auftrag laute, sich bei der Konzepterstellung nicht nur auf die becker Altstadt zu beschränken, sondern auch umliegende Stadtteile miteinzubeziehen. Das vorliegende Konzept beschreibe daher ein dezentrales Festivalformat, was in der Praxis eine logistische Herausforderung darstelle. Eine Erweiterung auf Flächen außerhalb des Altstadtareals sei zwangsläufig notwendig, da in der Innenstadt mit ihrer historischen Bausubstanz eine Nutzung von Flächen für Wandgestaltungen nicht unbegrenztglich sei. Ein dezentrales Festivalformat ermögliche, bis in die Stadtteile hineinzuwirken, die dort lebenden Menschen zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zur Stadtteilkultur zu leisten.

Zur Konzepterstellung habe das Kulturbüro Kontakt aufgenommen zu:
Vertreter:innen von Lübecker Jugendzentren: Einige Jugendzentren haben ihr Interesse signalisiert, mit jungen Menschen eigene Veranstaltungen passend zum Thema Street-Art zu organisieren oder Workshop-Anbieter:innen aus anderen Orten zu buchen, die ihr Wissen an Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeitende weitergeben sollen.

Flächeneigentümer:innen: Das Kulturbüro habe nach gut zugänglichen und gut sichtbaren Flächen gefragt. Ihr Interesse, (Gestaltungs-)Flächen zur Verfügung zu stellen, haben u. a. folgende Eigentumsparteien zurückgemeldet:

-          Firma H. & J. Brüggen KG nne Flächen im Glashüttenweg 34 und in der Hafenstraße (dort die Silos) zur Verfügung stellen.

-          Thilo Gollan von der Kulturwerft Gollan sei sehr aufgeschlossen gewesen und könne mehrere infrage kommende Flächen zur Verfügung stellen.

-          Von den Grundstücksgesellschaften haben die TRAVE sowie das Wohnungsunternehmen VONOVIA SE ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt.

Veranstalter von Street-Art-Festivals: Bei diesen habe sich das Kulturbüro über den Zeitaufwand und die Kosten für folgende sechs zentralen Arbeitsfelder im Rahmen der Festivalorganisation informiert:

  1. Finanzierung, Budgetverwaltung, Geschäftsführung
  2. Flächengewinnung, Absprachen Eigentümer, Genehmigungen
  3. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing (hier sind voraussichtlich neue Wege als die für Kulturveranstaltungen sonst üblichen zu gehen, da Street-Art-Aktive und Interessierte über andere Wege anzusprechen seien; ein lokaler Vertreter der Street-Art-Szene würde im Vorfeld zu einem Festival etwa an den legalen Flächen an der Marienbrücke Informationen sprühen.)
  4. nstler:innenansprache und Material, bspw. Dosen, Farben, Grundierungen (anders als bei einer Ausschreibung für eine Ausstellung in einem Kunstmuseum würdenr eine Fläche gezielt eine Auswahl an Künstler:innen angesprochen werden; dies setzt Kenntnis der Qualität, Technik, Stilistik und Verfügbarkeit der Künstler:innen voraus; Mitbestimmung der Wandeigentümer in gewissem Umfang würden wir mit den in kontaktierten Festivalausrichtern in Düsseldorf (40° Urban Art Festival), Hamburg (STAMP The Street Arts Melting Pot) und Greifswald (Urban Art MV Festival) zusammenarbeiten.
  5. Rahmenprogramm und Workshops (dieses sollte in enger Abstimmung mit der lokalen Szene entwickelt werden; aber auch eine klassische Kultureinrichtung wie die Kunsthalle St. Annen hat Interesse signalisiert, das Thema Street-Art aufzugreifen und z.B. eigene Veranstaltungen etwa in Bezug zur eigenen Sammlung dazu zu konzipieren)
  6. bauliche und technische Vorbereitung und Betreuung (Gerüste, Hubwagen etc.)

r all diese Aufgabe wäre ein Team mit vier freien Mitarbeitenden zusammenzustellen, die über unterschiedlich lange Zeiträume an dem Thema arbeiten würden. Inklusive der Sachkosten sowie der Honorarkosten für die Künstler:innen werden 300.000 Euro kalkuliert. Finanziert werden könnte ein solches Festival nur über entsprechende Zusagen von Drittmittelgebenden. Da bei Projektanträgen ein Eigenanteil mitzubringen sei, rden städtische Mittel in Höhe von 30.000 Euro benötigt.
Auch wenn ein solches Festival mit freien Mitarbeitenden umgesetzt werden würde, sei herauszustellen, dass die Umsetzung eines Street-Art-Festivals für das kleine Team des Kulturbüros zahlreiche zusätzliche Aufgaben wie die zentrale Steuerung, Drittmittelakquise und Mittelbewirtschaftung u.v.m. bedeuten würde.
Das Ziel und das Potential eines Street-Art-Festivals sehe das Kulturbüro in der kulturellen Teilhabe und Begegnung im öffentlichen Raum sowie einen Raum für diese Kunstform in Lübeck zu schaffen.

 

AM Petereit weist darauf hin, dass ein Festival in dieser Größenordnung einige Vorbereitungszeit bedarf. Er fragt, ob daher eine Realisierung in 2023 realistisch sei und Vorplanungskosten für 2022 entstehen rden. Fr. Jakubczyk antwortet, dass die Umsetzung eines solchen Festivals für Sommer 2023 realistisch sei, es benötige jedoch 1,5 Jahre Vorlaufzeitr bspw. Drittmittelakquise, Marketing, Flächengewinnung sowie vertrauensbildende Maßnahmen zur Szene. Der Großteil der Projektarbeit würde in 2022 geleistet werden.

 

AV Stolzenberg fragt in Richtung AM Eickhoff, ob Fraktionsmitglied Katja Mentz von Freie Wähler & GAL bereit sei, einen Antrag zu stellen. AM Eickhoff teilt mit, dass ein Antrag vorbereitet werde. Es gebe keine Einwände zum Konzept.

 

AM Dr. Junghans bemerkt, dieses Festival sei ein „nice to have“. Es müsse jedoch hinterfragt werden, zu welchen Lasten solch ein Großprojekt gehe und ob dieses aufgrund des hohen Gesamtbedarfs umsetzbar sei. Es sse priorisiert werden, was realisiert werden nne.

 

Fr. Sen Frank erinnert daran, dass es sich formal um einen Bericht zur Kenntnisnahme handle. Sie hebt die besondere Qualität dieses Prüfergebnisses hervor, v. a. weil es Verbindungen zur Jugend und Bildung enthalte. Wenn solch ein Festival international ausgelegt werden soll, sse darüber eingehend beraten werden. Der Fachbereich habe in der internen Haushaltsaufstellung eine kleine Summe hierfür angemeldet, damit eine Co-Finanzierung gesichert sei. Aufgrund der hohen Projektsumme und den damit verbundenen Aufwand, Fördermittel hierfür einzuwerben, könne mglw. ein Fundraiser mit der Drittmittelakquise beauftragt werden.

 

AM Petereit schließt sich Fr. Sen. Frank an, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Eine Entscheidung könne nicht im Kulturausschuss herbeigeführt werden.

 

AM Grabitz bedankt sich für die überzeugende Vorlage. Sie weist auf Ali Alam hin, der seit Jahren daran arbeite, ein 3D-Festival nach Travemünde zu bringen.

 

AV bedankt sich für die gute konzeptionelle Ausarbeitung der Vorlage.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung vom 26.11.2020 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL („Street Art Festival für Lübeck und Mitgliedschaft im UNESCO Creative City Network“) mit Mehrheit in der Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege angenommen (VO/2020/09191-01-01):

Der Bürgermeister möge bis spätestens Juni 2021 ein Konzept für ein internationales Street Art Festival in Lübeck inklusive einer Kostenschätzung vorlegen. Bei der Konzepterstellung sollte geprüft werden, ob eine Kombination mit anderen Festivalstrukturen sinnvoll wäre.

Das Konzept soll u.a. beinhalten, renommierte (internationale und regionale) Künstler:innen/Street Artists einzuladen, um kleine und großflächige Kunstwerke an eigens dafür ausgewiesenen Fassaden, Mauern, Stromkästen oder sonstigen Flächen im öffentlichen Raum zu schaffen. Die Suche nach Flächen soll Inhaber:innen von Lübecker Unternehmen und Firmengebäuden, Wohnungsgesellschaften und Eigentümer:innen von Wohnraum in Lübeck einbeziehen und nicht auf die Innenstadt konzentriert bleiben.

hrend des Festivals sollen weitere Kulturveranstaltungen, Performances, Streetdance etc. im öffentlichen Raum stattfinden und Workshops insbesondere für Kinder und Jugendliche angeboten werden.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum