Auszug - Gewährung von Sozialleistungen Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.06.2016
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Klinkel begründet seinen Antrag, der zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Soziales überwiesen wurde.
Frau Schwartz erklärt u.a., dass die Zahlen überwiegend dem Produktbuch entnommen werden können, teilweise aber auch nicht vorliegen. Es gebe keine internen Richtlinien über die Gewährung der angeführten Leistungen, sondern allgemeine Bearbeitungshinweise für die MitarbeiterInnen, die u.a. Regelungen zur Ausübung des Ermessens im Rahmen der Leistungsgewährung enthalten.
Es sprechen außerdem Herr Petereit (Stichtag für die erfragte Anzahl der jeweiligen Leistungsempfänger ist der 31.12.) und Frau Regier.
Frau Akyurt bittet um eine punktweise Abstimmung.
Antrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt bis September 2016:
I. Die internen Richtlinien über die Gewährungen
- der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
- der Leistungen für Asylbewerber nach dem AsylbLG und
- des Wohngelds nach dem WoGG
durch den Bereich Soziale Sicherung im Internet zu veröffentlichen.
II. über die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGB XII, der Leistungen für Asylbewerber nach dem AsylbLG und des Wohngelds nach dem
WoGG durch den Bereich Soziale Sicherung zu berichten. Insbesondere soll berichtet
werden über:
1. Die Anzahl der jeweiligen Grundsicherungs-, der Asylbewerberleistungs- und der
WohngeldempfängerInnen jeweils am 30. Juni 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und
2016.
2. Die Anzahl der jeweiligen Planstellen und der jeweiligen MitarbeiterInnen, die für die
Gewährung der drei Sozialleistungen jeweils am 30. Juni 2011, 2012, 2013, 2014,
2015 und 2016 zuständig waren, bzw. sind.
3. Die durchschnittliche Dauer der Antragsbearbeitung für die jeweiligen drei
Sozialleistungen 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016
4. Die Anzahl der jeweiligen abgelehnten Anträge, der Widersprüche und der Klagen
vor dem Sozialgerichten der jeweiligen drei Sozialleistungen 2011, 2012, 2013, 2014,
2015 und 2016.
5. Die Anzahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen die Ablehnungen der
jeweiligen drei Sozialeistungen 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016.
6. Die Beratung der AntragstellerInnen und LeistungsempängerInnen und der Umgang
mit ihnen durch die zuständigen MitarbeiterInnen.
7. Die Anzahl der Beschwerden 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016
a) über mangelhafte unzureichende Beratungen
b) über den Umgang mit AntragsstellerInnen und LeistungsempfängerInnen und
c) über den Ausgang der Beschwerdeverfahren
8. Die Aus- und Weiterbildung der zuständigen MitarbeiterInnen
9. Über Änderungen der Verwaltungsverfahren aufgrund von Beschwerde-,
Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
10. Über die Durchführung von Hausbesuchen
11. Über das Verfahren für die Ermittlungen so genannter eheähnlicher Gemeinschaften
12. Über die jeweiligen jährlichen Ausgaben und deren Erstattungen durch den Bund und
das Land für die drei Sozialleistungen 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016
13. Über die Höhe der Verwaltungskosten der Hansestadt Lübeck für die Gewährung der
drei Sozialleistungen und deren Erstattungen durch den Bund und das Land 2011,
2012, 2013, 2014, 2015 und 2016.
Der Ausschuss beschließt
- mit 3 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen, den Antrag zu Ziffer I zurückzuweisen
- mit 1 Ja-Stimme und 14 Nein-Stimmen, den Antrag zu Ziffer II zurückzuweisen.