Auszug - Bürgerinformation zu Anliegerbeiträgen Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der BfL-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft vom 28. April 2016 (VO/2016/03613)
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Wortprotokoll |
Antrag:
Bürgerinformation zu Anliegerbeiträgen
Der Bürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, bei künftigen Straßenbaumaßnahmen – für die gemäß der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung Anliegerbeiträge erhoben werden können – rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Anliegern durchzuführen, um diesen die Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche, Anregungen und Bedenken im Zusammenhang mit der Baumaßnahem einzubringen. Die bisher übliche Praxis, die Anlieger erst nach der Durchführung der Baumaßnahme über ihre Kostenbeteiligung zu informieren, ist nicht bürgerfreundlich und muss deshalb geändert werden.
Herr Johannsen erläutert, dass es immer eine Bürgerinformation gäbe, bevor die Arbeiten bei größeren und stadteigenen Projekten beginnen würden. Allerdings komme es häufig vor, dass die Versorgungsträger bei eher kleineren und untergeordneten Baumaßnahmen im Laufe der Arbeiten feststellen, dass z.B. die Straße nicht wieder so herstellbar sei, wie dies vorher der Fall war und gibt eine Kostenbeteiligung an die Hansestadt Lübeck weiter. Diese Kostenbeteiligung werde dann verrechnet und an die betroffenen Bewohner weitergegeben.
Herr Rosenbohm weist auf die Straßenausbausatzung hin und erläutert, dass eine Information auch in dem Stadium noch möglich sei, so dass die Betroffenen ggf. noch Wünsche äußern könnten.
Herr Howe wünsche sich, im Bezug auf die Breiten von Fahrbahnen und Gehwege, dass die Kostenverteilung anders gestaltet werde.
Herr Dr. Klotz weist darauf hin, dass man dies nach den Straßen und nach der Bedeutung der Baumaßnahme differenzieren müsste und die Verwaltung teilweise auch Modellrechnungen aufstellen würde, wobei eine vollumfängliche Bürgerbeteiligung bei sämtlichen möglichen KAG-fähigen Maßnahmen nicht möglich und personell nicht leistbar sei. Abschließend weist er darauf hin, dass es eine Frist von vier Jahren gäbe, innerhalb der die Verwaltung die Beiträge fordern könne.
Herr Stolzenberg empfindet das Verfahren der Hansestadt Lübeck als nicht optimal – am Beispiel Kronsforde (Ergänzung gemäß Bauausschusssitzung vom 20.06.2016).
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den Antrag: 5 Stimmen
Gegen den Antrag: 10 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.