Auszug - Anfrage des beratenden AM Bruno Böhm - Denkmalschutz Gebäude "Alte Stadtschänke - Königstrasse 93"
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Frau Senatorin Weiher teilt zu der Frage von Herrn Böhm, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, bzw. bereits eingeleitet seien, um die historischen Gotlandplatten zu sichern, mit, dass nach Mitteilung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege und nach Prüfung durch den Bereich Recht in den Auseinandersetzungen zwischen dem Eigentümer, seinem Rechtsbeistand, Herrn RA Hunnekuhl und der HL , vertreten durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege sowie Bereich Recht in zähen Verhandlungen - und unter zweimaliger Androhung von Zwangsgeldern – ein Zustand erzielt worden sei, bei dem ein Teil der Ausstattung in das Gebäude zurückgeführt werden konnte und weitere Reduzierung des historischen Bestandes verhindert werden konnte. Die betreffenden Ausstattungsteile wie z.B. bemalte Deckenbretter, Deckenbalken usw. sind zum Teil wiedereingebaut, zum Teil eingelagert worden.
Zu den bereits eingeleiteten bzw. weiter möglichen rechtlichen Schritten zur Sicherung der historischen Gotlandplatten führt Frau Senatorin Weiher weiterhin aus, dass im Mai 2014 eine Ordnungsverfügung erlassen wurde, mit der dem Bauherren untersagt wurde, ohne Absprache mit der Denkmalpflege weitere Arbeiten an bemalten Decken und Dielen durchzuführen.
Außerdem wurde ihm die Verpflichtung auferlegt, für eine ohne restauratorische Begleitung ausgebaute Decke eine Schadensdokumentation und die restauratorischen Sicherung zu veranlassen. Anlass war, dass eine Renaissancedecke durch den Bauherren ohne Begleitung eines Restaurators ausgebaut und unsachgemäß gelagert wurde. Im Laufe der weiteren Bauarbeiten haben zahlreiche Besprechungen mit der Denkmalpflege stattgefunden, die dazu geführt haben, dass denkmalrechtliche Belange eingehalten wurden.
Insbesondere die Renaissancedecke wurde unter Beachtung denkmalrechtlicher Vorgaben wieder eingebaut bzw. soweit das nicht möglich war, im Gebäude eingelagert.
Die Ordnungsverfügung ist damit weitgehend gegenstandslos geworden und hat sich erledigt. Soweit noch eine detaillierte Schadensdokumentation aussteht, lässt der Bauherr durch seinen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass dem Bereich Denkmalpflege durch Fotografien und Bauprotokollen die Informationen zur Dokumentation etwaiger Schäden vorliegen.
Abschließend gibt Frau Senatorin Weiher bekannt, dass der Bereich Archäologie und Denkmalpflege derzeit keine Veranlassung zur weiteren Einleitung von rechtlichen Schritten in Bezug auf die Gotlandplatten gegen den Bauherrn sähe.
Hierzu diskutieren - zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen - Herr Böhm, Frau Senatorin Weiher, die Vorsitzende, Herr Lüttke, Herr Bürgermeister Saxe, Frau Voskuhl und Herr U. Krause. Es werden Kritik an der nicht vollständig beantworteten Frage nach der Sicherung der Gotlandplatten geäußert sowie die rechtlichen Möglichkeiten bei Beschädigung oder unwiederbringlicher Zerstörung von schützenswertem Material erörtert.
Herr Böhm merkt abschließend an, dass er sich weiterhin für die Sicherung, bzw. Wiedereinbau der Gotlandplatten einsetzen werde.
Der Hauptausschuss
nimmt Kenntnis.