Auszug - Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2015/03050 Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave
(Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. BodenBezüglich:
VO/2015/02684
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Koretzky stellt den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation vor

Frau Koretzky stellt den aktuellen Planungsstand anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Göhler möchte wissen, ob alle Aufträge automatisch an das Büro gehen würden, welches den städtebaulichen Wettbewerb gewonnen habe.

Frau Koretzky erläutert, dass die Leistungsphasen gemäß HAOI 1 bis 3 an dieses Büro gingen (als Ergebnis des Wettbewerbs) und die folgenden Phasen ausgeschrieben werden würden. Diese Folgeaufträge (Phase 1-3) seien Standard nach Wettbewerbsgewinn – analog „An der Obertrave“.

 

Herr Ramcke möchte wissen, welche der drei vorgestellten Varianten durch die Verwaltung umsetzbar wären.

Frau Koretzky erklärt, dass bei den Fördermitteln auch Personalkosten für zusätzliches Personal enthalten seien und außerdem Mittel eingeplant seien, so dass auch die Aufträge an externe Büros geleitet würden. Die Variante 1 werde favorisiert.

 

Frau Friedrichsen spricht die beiden Fristen in der Vorlage an (Seite 5/8 und 8/8) und möchte hierzu wissen, ob diese noch zu erreichen wären. Ihrer Meinung nach besagt ein Antrag nicht automatisch, dass die Fördergelder auch erteilt werden.

Frau Koretzky erläutert, dass der qualifizierte Zuwendungsantrag bereits gestellt wurde. Die EFRE-Förderung könne allerdings erst nach dem Bürgerschaftsbeschluss beantragt werden. Das Kabinett (Kiel) werde Mitte 2016 zustimmen – nach Prüfung der Unterlagen.

 

Herr Senator Boden sieht die verschiedenen Abhängigkeiten in der zeitlichen Taktung und führt weiter aus, dass man sich, auch bei dem Umfang der Gestaltung, alle Möglichkeiten offen halten müsse. Momentan sei man noch im vorgegebenen Fahrplan, allerdings sei die Bewältigung des Ziels (2018) eine sportliche Aufgabe bzw. Herausforderung für alle Beteiligten.

 

Herr Stüttgen möchte bezüglich der Materialplanung beim Drehbrückenplatz wissen, wo die unterschiedlichen Übergänge geplant seien.

Frau Koretzky erläutert es ihm anhand des Schaubildes der Präsentation.

 

Herr Stolzenberg sieht die trennende Wirkung zwischen der Untertrave und dem Drehbrückenplatz noch nicht als gelöst an. Er schlägt einen Shared Space als Übergang zum Flanieren in Richtung Schuppen 6 vor.

Frau Koretzky widerspricht dem, durch die dort noch vorherrschenden hohen Verkehre und des daraus resultierenden breiten Straßenquerschnitts und der tiefbautechnischen Anforderungen.

 

Herr Schünemann erläutert die dort ermittelten Verkehre folgendermaßen:

Am Drehbrückenplatz selber: ca. 12.000 Fahrzeuge pro Tag.

An der Untertrave Richtung Hubbrücke: ca. 18.000 Fahrzeuge pro Tag, dieser Abschnitt habe durch die Inbetriebnahme der Nordtangente die größte Verkehrsbelastung in Höhe von ca. 10.000 Fahrzeuge pro Tag erfahren.

Zwischen Engelsgrube und Fischergrube: ca. 10.000 Fahrzeuge am Tag.

 

Herr Stolzenberg möchte wissen, ob es eine Unterstützung für Fußgänger zur Querung der Straße gäbe.

Herr Schünemann erläutert, dass im Abschnitt Drehbrückenplatz / Braunstraße in Höhe der einmündenden Rippenstraßen eine Querungshilfe (Mittelinsel) für Fußgänger besitze, die Lösungen seien auch für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer durch spezielle bauliche, taktile Elemente erkennbar.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wie es sich mit den Anwohnerparkplätzen an der Untertrave verhalte, da im Gründungsviertel wenig Fahrzeuge im Straßenraum stehen sollten und die geplante Tiefgarage auch nur die Hälfte der Fahrzeuge aufnehme.

Herr Schünemann erläutert, dass das Anwohnerparken mit überlagerten Liefermöglichkeiten auf der Häuserseite bestehen bleibe, auf der Wasserseite finde momentan auch nur noch temporäres Anwohnerparken als Ersatz für das entstehende Gründungsviertel (Arbeiten im Straßenraum) statt. Nach der Umsetzung der Maßnahme solle es im Quartier wieder Bewohnerparken geben. Längs der Straße An der Untertrave solle es – wie An der Obertrave - auch eine Sommer- bzw. Winterregelung für das allgemeine Parken geben.

Herr Schünemann führt weiter aus, dass das Bewohnerparken nach der neuen Regelung bzw. der 3-Zoneneinteilung für die Altstadt auch auf dem MuK-Parkplatz und in der Kanalstraße sich bewährt habe, bisher gäbe es keine Kritik, die Inanspruchnahme seitens der Bewohnerparkberechtigten sei äußerst gering (Ergebnis der Verkehrsüberwacher).

 

Herr Nemitz möchte im Hinblick auf die zu zahlenden 2,5 Mio. Euro und den Haushalt wissen, ob man eine Gegenrechnung aufmachen könne, in der man Maßnahmen gegen rechne, die in den kommenden Jahren sowieso anfallen würden, im Bereich der Gehwege, Radwege oder Parkplätze. Hierzu möchte er wissen, ob es andere Maßnahmen gäbe, die in den nächsten fünf Jahren angedacht seien. (Änderung gemäß Bauausschusssitzung vom 16.11.2015)

Herr Senator Boden erklärt, dass man mit der Förderung das UNESCO-Weltkulturerbe abschließen könne und es auch der Wunsch der Anlieger sei, die Gehwegfläche vor den Häusern zu verbreitern. Es wäre ein großer Mehrwert für die Hansestadt Lübeck, wenn man mit relativ wenig Geld eine große Maßnahme durchführen könne.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob die Kaifläche zwischen Schuppen 6 und 9 unverändert bleiben werde und wie breit die Fahrbahn bzw. der Fahrradstreifen würde.

Herr Schünemann erläutert, dass die Regelung zwischen den Schuppen nicht mit der Umgestaltung verbunden sei (außerhalb des Planungsraumes). Die Fahrbahnbreiten sind wie folgt aus der Richtlinie abgeleitet:

  • An der Untertrave zwischen Drehbrückenplatz und Große Altefähre:
    11m zwischen den Hochborden mit 2 x 3,5m Fahrstreifen und 2 x 2,0m Radstreifen.
  • An der Untertrave zwischen Drehbrückenplatz und Beckergrube:
    9,20m zwischen den Borden mit 2 x 3,0m Fahrstreifen und 2 x 1,60m Schutzstreifen für den Radverkehr; Tendenz für diesen südlichen Abschnitt: möglichst geringe Querungslängen über die Fahrbahn für die Fußgänger unter Berücksichtigung auch der Gesamtverkehrsbelastung.

 

Frau Bade möchte wissen, ob ein barrierefreies WC an der Untertrave geplant sei.

Frau Koretzky erläutert, dass in dem neuen Gastronomiegebäude auf dem Drehbrückenplatz eine barrierefreie Toilettenanlage errichtet werde (Nette Toilette).

 

Frau Göhler möchte wissen, wie lange man sich bezüglich der Oberflächengestaltung an dem Ergebnis des Wettbewerbes festhalten müsse. Ihrer Meinung nach würde wieder eine Monotonie aus grauen Granitsteinen entstehen.

Herr Senator Boden verweist auf das Gesamtkonzept für die Lübecker Altstadt und der dortigen Rippenstraßen.

Frau Koretzky ergänzt, dass es bereits Modifizierungen bezüglich der Gestaltung gegeben habe im Vergleich zu den ersten Entwürfen von 2003.

 

Herr Schünemann verweist auf die beiden schon fertigen Straßenabschnitte der Untertrave, die mit der Zustimmung des Bauausschusses so geworden sind, wie sie jetzt sind und sieht es  als fraglich an, den dritten Abschnitt nun anders zu gestalten.

 

Frau Göhler regt an die Linienführung durch Linden und Findlinge aufzulockern.

 

Frau Kaske fragt nach, ob die zusätzlichen Personalkosten schon in den 2,5 Mio. Euro enthalten seien, was ihr Herr Senator Boden bestätigt.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:                            13 Stimmen

Enthaltung:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1.1              das noch nicht ausgebaute Teilstück der Maßnahme Umgestaltung Westlicher Altstadtrand - An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre) entsprechend des Entwurfs des ersten Preisträgers im Städtebaulichen Ideenwettbewerb Westlicher Altstadtrand 2003 umzusetzen, 

 

1.2              für die Realisierung der Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave Fördermittel aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu beantragen,

 

1.3              die haushaltsmäßige Ordnung für die Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave des noch nicht ausgebauten Teilstückes Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre herzustellen.

 

  1. Die Umgestaltung Westlicher Altstadtrand – An der Untertrave (Holstentor/Braunstraße bis Drehbrückenplatz/Große Altefähre) wird entsprechend der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung vom 23.06.2015 frei gegeben.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zur Sicherung einer zügigen Umsetzung projektbezogen und zeitlich befristet zusätzliches Personal für die Baumaßnahmen einzusetzen, das aus den Finanzmitteln des Projektes zu finanzieren ist.