Auszug - SICHERHEITSKONZEPT im Flächen- und Veranstaltungsmanagement der Hansestadt Lübeck ab 2013   

konstituierende Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 20.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2013/00769 SICHERHEITSKONZEPT im Flächen- und Veranstaltungsmanagement der Hansestadt Lübeck ab 2013
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator/in Bernd Möller
2. Senator/in Sven Schindler
Federführend:3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schneider-Wendt, Maik
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Möller berichtet umfassend über die Arbeit der Gesprächsrunde „Großveranstaltungen“, die Akzeptanz fürs Sicherheitskonzept (SK) seitens aller beteiligten Behörden wie auch der Veranstalter

Herr Möller berichtet umfassend über die Arbeit der Gesprächsrunde „Großveranstaltungen“, die Akzeptanz fürs Sicherheitskonzept (SK) seitens aller beteiligten Behörden wie auch der Veranstalter. Er spricht allen an der Erarbeitung des SK beteiligten Personen seinen herzlichen Dank aus.

 

Ob Veranstaltungen auf Grundlage des Sicherheitskonzepts abgesagt worden seien, fragt Herr Rathcke nach. Außer dem „Harley-Weekend“ seien keine weiteren Veranstaltungen bekannt, die deshalb abgesagt worden seien, antwortet Herr Möller.

 

Herr Möller übergibt das Wort an Herrn Lukas, welcher das SK und den Verfahrensablauf anhand einer Präsentation[1] näher vorstellt.

 

Herr Zahn fragt nach, ob es nicht heißen müsste, dass das Sicherheitsexposé „grundsätzlich“ 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen sei. Weiter möchte er wissen, wie verfahren werde, wenn Ergebnis im 1. Dialog sei, die Veranstaltung könne am geplanten Ort nicht stattfinden. Herr Lukas antwortet, dass man mit den Veranstaltern im ständigen Gespräch sei und nach Lösungen gesucht werde. Die Flächen seien großzügig bewertet und bis jetzt habe es keine Probleme gegeben. Sollten die Kriterien für eine „A-Fläche“ nicht erfüllt seien, so werde gemeinsam mit dem Veranstalter die Möglichkeit einer anderen Veranstaltungsfläche erörtert. Zum Beispiel eine B- oder C-Fläche, die jeweils unterschiedlich bewertet seien. Herr Möller fügt hinzu, dass die 12 Wochenfrist eine saubere Abarbeitung der von Veranstaltern und Behörden zu erbringenden Leistungen gewährleiste.

 

Bei einer N-JOY-Veranstaltung in Travemünde (TM) sei einiges schief gelaufen und die Sauberkeit bei einem Gastronom habe zu wünschen übrig gelassen, beanstandet Herr Mauritz. Es solle bei den Vorgesprächen besser auf solche Dinge eingegangen bzw. hingewiesen werden. Ebenso sei interessant zu wissen, wie die freiwillige Feuerwehr bei den Sicherheitsaspekten mit einbezogen werde. Man habe mit dem Veranstalter des Events in TM Rücksprache gehalten. Der Gastronom habe sich demnach nicht an Auflagen gehalten und ihn erwarte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, so Herr Lukas. Herr Wohlsen ergänzt, dass in der Regel die freiwillige Feuerwehr nicht beteiligt werde. Anhand der Art und Größe der Veranstaltung entscheide die Berufsfeuerwehr (vorbeugender Brandschutz), ob die freiwillige Feuerwehr mit hinzugezogen werde.

 

Für Frau Menorca sei es ein hervorragendes Konzept. Nichtsdestotrotz fragt sie nach, wer für den Fall der Fälle den Kopf hinhält, welche Sanktionsmöglichkeiten es gebe und wer die Einhaltung der Vorgaben überwache. Herr Wohlsen führt aus, dass lange vor den Veranstaltungen regelmäßige Besprechungen und Besichtigungen durchgeführt würden. Bei festgestellten Mängeln werde dem Veranstalter auferlegt, diese zu beheben. Zuständig seien die Genehmigungsbehörde sowie die Polizei. Der Aufbau werde selbstverständlich auch durch die Feuerwehr vor und nach Möglichkeit während der Veranstaltung kontrolliert. Es müsse den Veranstaltern auch Vertrauen entgegengebracht werden; ein ständiges Kontrollieren sei nicht möglich, fügt Herr Möller hinzu.

 

 

 

Ob künftig seitens der Verwaltung und  der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) mehr Kapazitäten durch die Umsetzung des SK gebunden seien, hinterfragt Herr Rathcke. Worauf die Herren Möller, Wohlsen und Lukas einstimmig der Meinung sind, dass keine weiteren Kapazitäten aufgebaut würden. Ganz im Gegenteil, das komplette Verfahren werde u.a. durch die Fragebogen und die dort vorgegebenen Punkte vereinfacht. Es werde mit keiner Mehrbelastung gerechnet.

 


[1] Anlage 3 zur Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und
  Ordnung am 20.08.2013. Die Anlage ist im Ratsinformationssystem
  http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/si018_a.asp?GRA=1000013 abrufbar.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3_Sicherheitskonzept im Veranstaltungs und Flächenmanagement HL (7657 KB)