Auszug - Spenden zugunsten der Hansetadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende schlägt vor, bis zur Sitzung der Bürgerschaft zu prüfen, ob im Hinblick auf die organisatorische Abwicklung einer Spendenannahme die Größenordnungen/Wertgrenzen in der vorgeschlagenen Höhe angemessen und sinnvoll sind.
Nach Ansicht von Herrn Stabe sollte bei der Festlegung der Wertgrenze auch berücksichtigt werden, ob nach der Spendenannahme beispielsweise bei technischen Einrichtungsgegenständen Folgekosten für Ersatzmaßnahmen auf die Stadt zukommen werden.
Es diskutieren weiter Herr Reinhardt, Herr Rathcke, der Vorsitzende und Herr Bürgermeister Saxe, der die Hintergründe für die Änderung der gesetzlichen Bestimmung zur Spendenannahme erläutert (Stichworte: Transparenz, Korruptionsbekämpfung) und hinsichtlich der Spenden der gemeinnützigen Stiftungen eine unbürokratisch zu handhabende Wertgrenze vorschlägt.
Abschließend diskutieren Herr Stabe, Herr Lötsch, der Vorsitzende und Herr Bürgermeister Saxe. Sie erzielen Einvernehmen, die Vorlage ohne Votum weiterzuleiten. Sie erwarten, dass die Verwaltung bis zu den Sitzungen des Hauptausschusses und der Bürgerschaft einen gesonderten Vorschlag, wie die Annahme von Spenden der Stiftungen Berücksichtigung finden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage 2 aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden gemäß § 76, Abs. 4, Satz 3 Gemeindeordnung angenommen.
Die Spendenauflistung wird als Bericht im Sinne des § 76, Abs. 4, Satz 5 zur Kenntnis genommen.
2. Die Bürgerschaft delegiert die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden im Rahmen der folgenden Wertgrenzen auf den Bürgermeister und den
Hauptausschuss:
Auf den Bürgermeister: bei einem Wert mehr als 50 Euro bis 100.000 Euro
Auf den Hauptausschuss: bei einem Wert mehr als 100.000 Euro bis 175.000 Euro
Der FiPA leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum
an die Bürgerschaft weiter und bittet um einen
Vorschlag zur besonderen Berücksichtigung
der Spenden der Stiftungen.