1. Folgende Punkte aus der Liste „Konsolidierungsmaßnahmen 2026“, Anlage 8, werden wie folgt geändert bzw. nicht umgesetzt:
1.1. lfd. Nr. 13 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:
„Kostenübernahme Verhütungsmittel“
Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt und die jährliche Kostenübernahme wird auf 80.000 € festgesetzt.
Begründung:
Das ersatzlose Streichen dieser Maßnahme hätte massive Auswirkungen für die Leistungsnehmenden. Zunächst sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten hergestellt sein, bevor die Maßnahme gestrichen wird.
1.2. lfd. Nr. 14 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:
„Medi-Büro zur medizinische Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung“
Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt. Die jährliche Kostenübernahme wird auf
15.000 € festgesetzt.
Begründung:
Das ersatzlose Streichen dieser Maßnahme hätte massive Auswirkungen für die Leistungsnehmenden. Zunächst sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten hergestellt sein, bevor die Maßnahme gestrichen wird.
1.3. lfd. Nr. 35 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:
„Streichung der PiA Förderung im 2. Jahr“
Dieser Vorschlag wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen. Das Land kommt derzeit nicht ihrer Verpflichtung einer verstärkten Ausbildungsförderung für pädagogische Berufsgruppen nach, die dringend benötigt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert nochmals mit dem Land in Gespräche zu gehen, damit das Land hier seiner Verpflichtung nachkommt.
Begründung:
Pädagogische Berufsgruppen werden dringend benötigt. Bei Umsetzung dieser Maßnahme ist davon auszugehen, dass in Folge weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden, was die bereits bestehende Fachkraftproblematik noch verschärfen würde. Da diese Maßnahme erst für den Haushalt 2027 greifen soll, ist es nicht zwingend erforderlich zum jetzigen Zeitpunkt einen Beschluss, mit weitreichenden Folgewirkungen zu fassen.
1.4 lfd. Nr. 41 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:
„Das Modellprojekt Ganztag offene Kinder- und Jugendarbeit wird nicht weitergeführt“
Das Projekt „Ganztag-offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist 2023 an den Grundschulstandorten Eichholz und Paul-Gerhardt-Schule als Pilotprojekt gestartet. Es wurde seitdem jährlich in Ausschüssen und Bürgerschaft berichtet und als Erfolg gewertet. Daher wird das Projekt auch in 2026 fortgeführt und ab dem neuen Budgetzeitraum ab 2027 mit einem Budgetvertrag abgesichert
Begründung:
Die Beendigung eines als fachlich sinnvoll angesehenes und als erfolgreich beurteiltes
Projekt zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass die in der Modellphase erreichten positiven Ergebnisse zu Nichte gemacht würden.
1.5 lfd. Nr. 46 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:
„Streichung des Zuschusses für Jugendorganisationen der in Lübeck agierenden politischen Parteien“
Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt. Der Jährliche Zuschuss über 12.300 € wird fortgeführt.
Begründung:
Die politische Bildungsarbeit ist gerade in der heutigen Zeit der Politikverdrossenheit von besonderer Bedeutung. Die Bildung eines Demokratieverständnisses und das Bewusstsein dafür, dass der Demokratieerhalt auch eigenen Einsatz erfordert, soll auch weiterhin in diesem Rahmen gefördert werden.
1.6 lfd. Nr. 51 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:
„Zuschussreduzierung- Reduzierung der Aufwendungen in den für den Zeitraum ab 2027 neu abzuschließenden Budgetverträgen und beschiedenen Zuwendungen durch Standardanpassung“
Die Verhandlungen mit den freien Trägern zu den neuen Budgetverträgen ab 2027 werden von der Verwaltung nach Bedarfslagen und Orientierung an den jährlichen Zielvereinbarungen geführt. Hierbei wird u.a. auf Angebotsdoppelungen und konzeptionelle Anpassung der Angebote gesondert eingegangen. Es erfolgt keine Vorgabe einer Einsparung in Höhe von (mind.) 10%. Den politischen Gremien ist vor der Sommerpause 2026 ein entsprechender Bericht vorzulegen.
Begründung:
Eine generelle Vorgabe zur Kürzung um 10% bei den Verhandlungen mit den freien Trägern ist weder fachlich begründet noch am Bedarf orientiert. Die Folgen solcher Kürzungen müssen in ihren Auswirkungen beschrieben und geprüft werden.
2. Gegenfinanzierung aus Produkt 111029 Gebäudemanagement, Konto Unterhaltung Hochbauten 5211001
Die unter 1. beschriebenen Anträge zur Konsolidierungsliste führen zu folgenden Kosten:
2.1 Kostenübernahme Verhütungsmittel: 80.000 €
2.2 Kostenübernahme Medi-Büro: 15.000 €
2.3 PiA – Förderung (in 2026): ./.
2.4 Modellprojekt „Ganztag“: 100.000 €
2.5 Zuschuss Jugendorganisationen: 12.300 €
2.6 Budgetverträge/Verträge mit freien Trägern: ./.
In Summe lösen diese Veränderungen Kosten von 207.300 € für das Jahr 2026 aus.
Diese Kosten sollen über das Konto 5211001 „Unterhaltung Hochbauten“ gegenfinanziert werden. Das Konto 5211001 ist entsprechend um 207.300 € für das Jahr 2026 zu kürzen.
Die haushalterische Ordnung ist für die Punkte unter 1 und 2 herzustellen.
3. Folgeangebot zum „Lü-Mo“ entwickeln
Die Bürgerschaft beschließt:
Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) wird beauftragt, ein Konzept für ein ergänzendes ÖPNV-Taxiangebot zu erarbeiten, das außerhalb der regulären Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs – also nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn – zur Verfügung steht. Die Umsetzung soll im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes erfolgen und aus dem bereits beschlossenen Zuschuss der Hansestadt Lübeck an die SWL Mobil in Höhe von 5 Millionen Euro finanziert werden.
Rahmenbedingungen und Eckpunkte:
• Das Angebot basiert auf dem geltenden örtlichen Taxitarif.
• Eine Beteiligung der Fahrgäste an den Kosten ist zu prüfen.
• Die Anbindung großer Arbeitgeber mit Schichtbetrieb ist sicherzustellen.
• Die Einführung erfolgt als zweijähriger Modellversuch gemäß § 2 Abs. 7 PBefG.
• Ressourcen eines lokal ansässigen Lübecker Taxivermittlers sollen die anfänglichen
Kosten begrenzen und eine schnelle Implementierung unterstützen.
• SWL Mobil übernimmt die Koordination und Finanzierung des Angebots.
• Möglichkeiten zur (Co-)Finanzierung über Bundes- und Landesprogramme sind zu
prüfen.
• Es ist zu evaluieren, ob eine tarifliche Verknüpfung mit Bustickets im NAH.SH-Tarif
möglich ist, um eine durchgängige Anschlussmobilität zu gewährleisten.
Begründung:
Das geplante Modell schafft eine bedarfsgerechte Mobilitätslösung für Zeiten ohne regulären
ÖPNV und verbessert so die Erreichbarkeit aller Stadtteile. Es stärkt die soziale Teilhabe,
unterstützt die Verkehrswende und fördert durch die Einbindung lokaler Taxiunternehmen die
regionale Wirtschaft. Es soll durch ein ansässigen Taxivermittler sichergestellt werden, dass
ein gebündeltes Bestell- und Abrechnungssystem umgesetzt wird. In Lübeck gibt es einschlägige Erfahrungen bei den Lübecker Funktaxten durch das frühere ASTI mit dem technischen Knowhow, sodass sogar nicht angeschlossene Taxiunternehmen eingebunden werden können. Das Angebot soll ausschließlich für bestellte Taxifahrten gelten. Es muss eine niedrigschwellige Bestellung möglich sein. Gleichzeitig entstehen Synergien im Mobilitätsangebot, die bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen. Dieses Angebot soll das bisherige LÜ-MO ersetzen.
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