Tagesordnung - Sondersitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)  

Bezeichnung: Sondersitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 06.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 23:36 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohner:innenfragestunde    
Ö 2.1  
Frage von Frau Ulrich zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 06.11.2025 Thema: Kriterien von Schule & Sport/Realistische Planung und Priorisierung
VO/2025/14667  
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.09.2025
SI/2025/730  
Ö 4  
Mitteilungen des Stadtpräsidenten    
Ö 5  
Anträge / Berichte der Ausschüsse (Es liegt nichts vor.)    
Ö 6  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Es liegt nichts vor.)    
Ö 7  
Berichte    
Ö 7.1  
Bericht zum Projekt Ganztag - offene Kinder- und Jugendarbeit
Enthält Anlagen
VO/2025/14266  
Ö 7.1.1  
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses: AM Puhle SPD: Antrag zu Bericht zum Projekt Ganztag - offene Kinder- und Jugendarbeit (Diese Empfehlung wird gemeinsam mit der Haushaltsvorlage unter TOP 9.5 beraten.)
2025/14266-01-01  
Ö 7.2  
Antwort auf Mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth: Identifikation von Einsparpotenzialen bei Softwarelizenzgebühren (Dieser angekündigte Bericht wird nicht mehr für diese Sitzung eingestellt.)    
Ö 7.3  
CDU, Bü90/Die Grünen, FDP - Berichtsauftrag zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025 (Der Bericht wird nachgereicht.)
2024/13683-02-03  
Ö 7.4  
Laufenden Geldleistung und kommunaler Mietkostenzuschuss in der Kindertagespflege, Anpassung der Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Über die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit wird in der Sitzung abgestimmt.)
Enthält Anlagen
VO/2025/14590-01  
Ö 8  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen (Es liegt nichts vor.)    
Ö 9  
Beschlussvorlagen (Gem. Empfehlung des Ältestenrates werden die Vorlagen TOP 9.1 bis TOP 9.4 gemeinsam mit dem Haushalt zu TOP 9.5 im Anschluss an die Haushaltsbegleitbeschlüsse der Fraktionen/Beiräte und im Anschluss an die Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses beraten.)    
Ö 9.1  
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2025/14056  
Ö 9.2  
Aufhebung eines Sperrvermerks
VO/2025/14460  
Ö 9.3  
Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01. 10. 2025
Enthält Anlagen
VO/2025/14264  
Ö 9.4  
Preistarif der Museen der Hansestadt Lübeck - Anpassung der Ticketpreise für Erwachsene
Enthält Anlagen
VO/2025/14366  
Ö 9.4.1  
Ergänzungsantrag Beirat für Senior:innen: Preistarif der Museen der Hansestadt Lübeck - Anpassung der Ticketpreise für Erwachsene
VO/2025/14366-01  
Ö 9.4.2  
Ergänzungsantrag SPD und BM Gregor Voht: Preistarif der Museen der Hansestadt Lübeck - Anpassung der Ticketpreise für Erwachsene
VO/2025/14366-02  
Ö 9.5  
Haushalt 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14306  
Ö 9.5.1  
Haushalt 2026 (Die Vorlage wird nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2025/14306-04  
Ö 9.5.2  
AT - CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP: Haushaltsbegleitbeschluss - Haushalt 2026
2025/14306-01-01  
Ö 9.5.3  
AT - Haushalt 2026: AfD: Haushaltsbegleitschluss Haushalt 2026
2025/14306-02-01  
Ö 9.5.4  
SPD: AT zum Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026
2025/14306-06-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1. Folgende Punkte aus der Liste „Konsolidierungsmaßnahmen 2026“, Anlage 8, werden wie folgt geändert bzw. nicht umgesetzt:

 

1.1. lfd. Nr. 13 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

Kostenübernahme Verhütungsmittel“

 

Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt und die jährliche Kostenübernahme wird auf 80.000 € festgesetzt.

 

Begründung:

Das ersatzlose Streichen dieser Maßnahme hätte massive Auswirkungen für die Leistungsnehmenden. Zunächst sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten hergestellt sein, bevor die Maßnahme gestrichen wird.

 

1.2. lfd. Nr. 14 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

Medi-Büro zur medizinische Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung“

 

Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt. Die jährliche Kostenübernahme wird auf

15.000 € festgesetzt.

 

Begründung:

Das ersatzlose Streichen dieser Maßnahme hätte massive Auswirkungen für die Leistungsnehmenden. Zunächst sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten hergestellt sein, bevor die Maßnahme gestrichen wird.

 

1.3.  lfd. Nr. 35 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

Streichung der PiA Förderung im 2. Jahr“

 

Dieser Vorschlag wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen. Das Land kommt derzeit nicht ihrer Verpflichtung einer verstärkten Ausbildungsförderung für pädagogische Berufsgruppen nach, die dringend benötigt werden. 

Die Verwaltung wird aufgefordert nochmals mit dem Land in Gespräche zu gehen, damit das Land hier seiner Verpflichtung nachkommt.

 

Begründung:

dagogische Berufsgruppen werden dringend benötigt. Bei Umsetzung dieser Maßnahme ist davon auszugehen, dass in Folge weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden, was die bereits bestehende Fachkraftproblematik noch verschärfen würde. Da diese Maßnahme erst für den Haushalt 2027 greifen soll, ist es nicht zwingend erforderlich zum jetzigen Zeitpunkt einen Beschluss, mit weitreichenden Folgewirkungen zu fassen.

1.4 lfd. Nr. 41 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

Das Modellprojekt Ganztag offene Kinder- und Jugendarbeit wird nicht weitergeführt“

 

Das Projekt „Ganztag-offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist 2023 an den Grundschulstandorten Eichholz und Paul-Gerhardt-Schule als Pilotprojekt gestartet. Es wurde seitdem jährlich in Ausschüssen und Bürgerschaft berichtet und als Erfolg gewertet. Daher wird das Projekt auch in 2026 fortgeführt und ab dem neuen Budgetzeitraum ab 2027 mit einem Budgetvertrag abgesichert

 

Begründung:

Die Beendigung eines als fachlich sinnvoll angesehenes und als erfolgreich beurteiltes

Projekt zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass die in der Modellphase erreichten positiven Ergebnisse zu Nichte gemacht würden.

 

1.5 lfd. Nr. 46 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

Streichung des Zuschusses für Jugendorganisationen der in Lübeck agierenden politischen Parteien“

 

Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt. Der Jährliche Zuschuss über 12.300 € wird fortgeführt.

 

Begründung:

Die politische Bildungsarbeit ist gerade in der heutigen Zeit der Politikverdrossenheit von besonderer Bedeutung. Die Bildung eines Demokratieverständnisses und das Bewusstsein dafür, dass der Demokratieerhalt auch eigenen Einsatz erfordert, soll auch weiterhin in diesem Rahmen gefördert werden.

 

1.6  lfd. Nr. 51 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

Zuschussreduzierung- Reduzierung der Aufwendungen in den für den Zeitraum ab 2027 neu abzuschließenden Budgetverträgen und beschiedenen Zuwendungen durch Standardanpassung“

 

Die Verhandlungen mit den freien Trägern zu den neuen Budgetverträgen ab 2027 werden von der Verwaltung nach Bedarfslagen und Orientierung an den jährlichen Zielvereinbarungen geführt. Hierbei wird u.a. auf Angebotsdoppelungen und konzeptionelle Anpassung der Angebote gesondert eingegangen. Es erfolgt keine Vorgabe einer Einsparung in Höhe von (mind.) 10%. Den politischen Gremien ist vor der Sommerpause 2026 ein entsprechender Bericht vorzulegen.

 

Begründung:

Eine generelle Vorgabe zur Kürzung um 10% bei den Verhandlungen mit den freien Trägern ist weder fachlich begründet noch am Bedarf orientiert. Die Folgen solcher Kürzungen müssen in ihren Auswirkungen beschrieben und geprüft werden.

 

2. Gegenfinanzierung aus Produkt 111029 Gebäudemanagement, Konto Unterhaltung Hochbauten 5211001

 

Die unter 1. beschriebenen  Anträge zur Konsolidierungsliste führen zu folgenden Kosten:

 

2.1 Kostenübernahme Verhütungsmittel:    80.000 €

2.2 Kostenübernahme Medi-Büro:     15.000 €

2.3 PiA rderung (in 2026):          ./.

2.4 Modellprojekt „Ganztag“:    100.000 €

2.5 Zuschuss Jugendorganisationen:    12.300 €

2.6 Budgetverträge/Verträge mit freien Trägern:  ./.

 

In Summe lösen diese Veränderungen Kosten von 207.300 €r das Jahr 2026 aus.

 

Diese Kosten sollen über das Konto 5211001 „Unterhaltung Hochbauten“ gegenfinanziert werden. Das Konto 5211001 ist entsprechend um 207.300 €r das Jahr 2026 zu kürzen.

 

Die haushalterische Ordnung ist für die Punkte unter 1 und 2 herzustellen.

 

3. Folgeangebot zum „-Mo“ entwickeln

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) wird beauftragt, ein Konzept für ein ergänzendes ÖPNV-Taxiangebot zu erarbeiten, das außerhalb der regulären Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs also nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn zur Verfügung steht. Die Umsetzung soll im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes erfolgen und aus dem bereits beschlossenen Zuschuss der Hansestadt Lübeck an die SWL Mobil in Höhe von 5 Millionen Euro finanziert werden.

 

Rahmenbedingungen und Eckpunkte:

 

Das Angebot basiert auf dem geltenden örtlichen Taxitarif.

Eine Beteiligung der Fahrgäste an den Kosten ist zu prüfen.

Die Anbindung großer Arbeitgeber mit Schichtbetrieb ist sicherzustellen.

Die Einführung erfolgt als zweijähriger Modellversuch gemäß § 2 Abs. 7 PBefG.

Ressourcen eines lokal ansässigen Lübecker Taxivermittlers sollen die anfänglichen

Kosten begrenzen und eine schnelle Implementierung unterstützen.

SWL Mobil übernimmt die Koordination und Finanzierung des Angebots.

glichkeiten zur (Co-)Finanzierung über Bundes- und Landesprogramme sind zu

prüfen.

Es ist zu evaluieren, ob eine tarifliche Verknüpfung mit Bustickets im NAH.SH-Tarif

glich ist, um eine durchgängige Anschlussmobilität zu gewährleisten.

 

Begründung:

 

Das geplante Modell schafft eine bedarfsgerechte Mobilitätslösung für Zeiten ohne regulären

ÖPNV und verbessert so die Erreichbarkeit aller Stadtteile. Es stärkt die soziale Teilhabe,

unterstützt die Verkehrswende und fördert durch die Einbindung lokaler Taxiunternehmen die

regionale Wirtschaft. Es soll durch ein ansässigen Taxivermittler sichergestellt werden, dass

ein gebündeltes Bestell- und Abrechnungssystem umgesetzt wird. In Lübeck gibt es einschlägige Erfahrungen bei den Lübecker Funktaxten durch das frühere ASTI mit dem technischen Knowhow, sodass sogar nicht angeschlossene Taxiunternehmen eingebunden werden können. Das Angebot soll ausschließlich für bestellte Taxifahrten gelten. Es muss eine niedrigschwellige Bestellung möglich sein. Gleichzeitig entstehen Synergien im Mobilitätsangebot, die bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen. Dieses Angebot soll das bisherige LÜ-MO ersetzen.
 

)

 

 

 

 

 


 

   
    06.11.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.5.4 - abgelehnt
   

Beschluss:

1. Folgende Punkte aus der Liste „Konsolidierungsmaßnahmen 2026“, Anlage 8, werden wie folgt geändert bzw. nicht umgesetzt:

 

1.1. lfd. Nr. 13 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

„Kostenübernahme Verhütungsmittel“

 

Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt und die jährliche Kostenübernahme wird auf 80.000 € festgesetzt.

 

Begründung:

Das ersatzlose Streichen dieser Maßnahme hätte massive Auswirkungen für die Leistungsnehmenden. Zunächst sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten hergestellt sein, bevor die Maßnahme gestrichen wird.

 

1.2. lfd. Nr. 14 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

„Medi-Büro zur medizinische Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung“

 

Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt. Die jährliche Kostenübernahme wird auf

15.000 € festgesetzt.

 

Begründung:

Das ersatzlose Streichen dieser Maßnahme hätte massive Auswirkungen für die Leistungsnehmenden. Zunächst sollten alternative Finanzierungsmöglichkeiten hergestellt sein, bevor die Maßnahme gestrichen wird.

 

1.3.  lfd. Nr. 35 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

„Streichung der PiA Förderung im 2. Jahr“

 

Dieser Vorschlag wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlossen. Das Land kommt derzeit nicht ihrer Verpflichtung einer verstärkten Ausbildungsförderung für pädagogische Berufsgruppen nach, die dringend benötigt werden. 

Die Verwaltung wird aufgefordert nochmals mit dem Land in Gespräche zu gehen, damit das Land hier seiner Verpflichtung nachkommt.

 

Begründung:

Pädagogische Berufsgruppen werden dringend benötigt. Bei Umsetzung dieser Maßnahme ist davon auszugehen, dass in Folge weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung stünden, was die bereits bestehende Fachkraftproblematik noch verschärfen würde. Da diese Maßnahme erst für den Haushalt 2027 greifen soll, ist es nicht zwingend erforderlich zum jetzigen Zeitpunkt einen Beschluss, mit weitreichenden Folgewirkungen zu fassen.

1.4 lfd. Nr. 41 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

„Das Modellprojekt Ganztag offene Kinder- und Jugendarbeit wird nicht weitergeführt“

 

Das Projekt „Ganztag-offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist 2023 an den Grundschulstandorten Eichholz und Paul-Gerhardt-Schule als Pilotprojekt gestartet. Es wurde seitdem jährlich in Ausschüssen und Bürgerschaft berichtet und als Erfolg gewertet. Daher wird das Projekt auch in 2026 fortgeführt und ab dem neuen Budgetzeitraum ab 2027 mit einem Budgetvertrag abgesichert

 

Begründung:

Die Beendigung eines als fachlich sinnvoll angesehenes und als erfolgreich beurteiltes

Projekt zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass die in der Modellphase erreichten positiven Ergebnisse zu Nichte gemacht würden.

 

1.5 lfd. Nr. 46 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

„Streichung des Zuschusses für Jugendorganisationen der in Lübeck agierenden politischen Parteien“

 

Dieser Vorschlag wird nicht umgesetzt. Der Jährliche Zuschuss über 12.300 € wird fortgeführt.

 

Begründung:

Die politische Bildungsarbeit ist gerade in der heutigen Zeit der Politikverdrossenheit von besonderer Bedeutung. Die Bildung eines Demokratieverständnisses und das Bewusstsein dafür, dass der Demokratieerhalt auch eigenen Einsatz erfordert, soll auch weiterhin in diesem Rahmen gefördert werden.

 

1.6  lfd. Nr. 51 in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen 2026:

 

„Zuschussreduzierung- Reduzierung der Aufwendungen in den für den Zeitraum ab 2027 neu abzuschließenden Budgetverträgen und beschiedenen Zuwendungen durch Standardanpassung“

 

Die Verhandlungen mit den freien Trägern zu den neuen Budgetverträgen ab 2027 werden von der Verwaltung nach Bedarfslagen und Orientierung an den jährlichen Zielvereinbarungen geführt. Hierbei wird u.a. auf Angebotsdoppelungen und konzeptionelle Anpassung der Angebote gesondert eingegangen. Es erfolgt keine Vorgabe einer Einsparung in Höhe von (mind.) 10%. Den politischen Gremien ist vor der Sommerpause 2026 ein entsprechender Bericht vorzulegen.

 

Begründung:

Eine generelle Vorgabe zur Kürzung um 10% bei den Verhandlungen mit den freien Trägern ist weder fachlich begründet noch am Bedarf orientiert. Die Folgen solcher Kürzungen müssen in ihren Auswirkungen beschrieben und geprüft werden.

 

2. Gegenfinanzierung aus Produkt 111029 Gebäudemanagement, Konto Unterhaltung Hochbauten 5211001

 

Die unter 1. beschriebenen  Anträge zur Konsolidierungsliste führen zu folgenden Kosten:

 

2.1 Kostenübernahme Verhütungsmittel:    80.000 €

2.2 Kostenübernahme Medi-Büro:     15.000 €

2.3 PiA – Förderung (in 2026):          ./.

2.4 Modellprojekt „Ganztag“:    100.000 €

2.5 Zuschuss Jugendorganisationen:    12.300 €

2.6 Budgetverträge/Verträge mit freien Trägern:  ./.

 

In Summe lösen diese Veränderungen Kosten von 207.300 € für das Jahr 2026 aus.

 

Diese Kosten sollen über das Konto 5211001 „Unterhaltung Hochbauten“ gegenfinanziert werden. Das Konto 5211001 ist entsprechend um 207.300 € für das Jahr 2026 zu kürzen.

 

Die haushalterische Ordnung ist für die Punkte unter 1 und 2 herzustellen.

 

3. Folgeangebot zum „Lü-Mo“ entwickeln

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) wird beauftragt, ein Konzept für ein ergänzendes ÖPNV-Taxiangebot zu erarbeiten, das außerhalb der regulären Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs – also nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn – zur Verfügung steht. Die Umsetzung soll im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes erfolgen und aus dem bereits beschlossenen Zuschuss der Hansestadt Lübeck an die SWL Mobil in Höhe von 5 Millionen Euro finanziert werden.

 

Rahmenbedingungen und Eckpunkte:

 

• Das Angebot basiert auf dem geltenden örtlichen Taxitarif.

• Eine Beteiligung der Fahrgäste an den Kosten ist zu prüfen.

• Die Anbindung großer Arbeitgeber mit Schichtbetrieb ist sicherzustellen.

• Die Einführung erfolgt als zweijähriger Modellversuch gemäß § 2 Abs. 7 PBefG.

• Ressourcen eines lokal ansässigen Lübecker Taxivermittlers sollen die anfänglichen

Kosten begrenzen und eine schnelle Implementierung unterstützen.

• SWL Mobil übernimmt die Koordination und Finanzierung des Angebots.

• Möglichkeiten zur (Co-)Finanzierung über Bundes- und Landesprogramme sind zu

prüfen.

• Es ist zu evaluieren, ob eine tarifliche Verknüpfung mit Bustickets im NAH.SH-Tarif

möglich ist, um eine durchgängige Anschlussmobilität zu gewährleisten.

 

Begründung:

 

Das geplante Modell schafft eine bedarfsgerechte Mobilitätslösung für Zeiten ohne regulären

ÖPNV und verbessert so die Erreichbarkeit aller Stadtteile. Es stärkt die soziale Teilhabe,

unterstützt die Verkehrswende und fördert durch die Einbindung lokaler Taxiunternehmen die

regionale Wirtschaft. Es soll durch ein ansässigen Taxivermittler sichergestellt werden, dass

ein gebündeltes Bestell- und Abrechnungssystem umgesetzt wird. In Lübeck gibt es einschlägige Erfahrungen bei den Lübecker Funktaxten durch das frühere ASTI mit dem technischen Knowhow, sodass sogar nicht angeschlossene Taxiunternehmen eingebunden werden können. Das Angebot soll ausschließlich für bestellte Taxifahrten gelten. Es muss eine niedrigschwellige Bestellung möglich sein. Gleichzeitig entstehen Synergien im Mobilitätsangebot, die bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen. Dieses Angebot soll das bisherige LÜ-MO ersetzen.
 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

31

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 9.5.5  
Fraktion Linke & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO 2025/14306 Haushalt 2026
VO/2025/14306-07  
Ö 9.5.6  
BM Möller: Haushalt 2026 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2025/14306-08  
Ö 9.5.7  
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses: AT AM Jörn Puhle (SPD) und AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Antrag zu Haushalt 2026
5/14306-03-01-01  
Ö 9.5.8  
Beirat für Menschen mit Behinderung - Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2026
VO/2025/14306-09  
Ö 9.5.9  
BM Voht und BM Stüttgen: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2025/14306 - Haushalt 2026
VO/2025/14306-10  
Ö 9.5.10  
Die FRAKTION: Haushaltsbegleitantrag Haushalt 2026
VO/2025/14306-11  
Ö 9.5.11  
CDU + Bü90/DIE GRÜNEN - Ergänzungsantrag zu: Haushalt 2026 - Einführung einer Weltkulturerbe-Abgabe
VO/2025/14306-12  
Ö 9.5.12  
Fraktion Linke & GAL: Änderungsantrag zu AT - CDU, BÜ90/DIE GRÜNEN, FDP: Haushaltsbegleitbeschluss - Haushalt 2026
5/14306-01-01-01  
Ö 9.6  
Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14319  
Ö 9.7  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14378  
Ö 9.8  
Stiftung Lübecker Altstadt: Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Enthält Anlagen
VO/2025/14416  
Ö 9.9  
Westerauer Stiftung (WS): Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023
Enthält Anlagen
VO/2025/14417  
Ö 9.10  
3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
Enthält Anlagen
VO/2025/14525  
Ö 9.10.1  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022
VO/2025/14525-01  
Ö 9.11  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 75.000,00 EUR für das Wichtelwunderland 2025 (WWL)
VO/2025/14530  
Ö 9.12  
Wirtschaftsplan der EBL 2026
Enthält Anlagen
VO/2025/14313  
Ö 10     Anträge der Fraktionen (Es liegt nichts vor.)    
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 25.09.2025      
N 12     Anträge der Fraktionen (Es liegt nichts vor.)      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern (Es liegt nichts vor.)      
N 14     Berichte (Es liegt nichts vor.)      
N 15     Beschlussvorlagen (Es liegt nichts vor.)      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse