Auszug - Frage von Frau Ulrich zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 06.11.2025 Thema: Kriterien von Schule & Sport/Realistische Planung und Priorisierung   

Sondersitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 06.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 23:36 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14667 Fragen von Frau Ulrich zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 06.11.2025
Thema: Kriterien von Schule & Sport/Realistische Planung und Priorisierung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Frau Ulrich und bittet sie, ihre Fragen zu verlesen:

 

 

Die Fragen von Frau Ulrich, die von Frau Hagen beantwortet werden lauten wie folgt:

 

 

1. Kriterien von Schule & Sport: Die Sanierung der Grundschule Grönauer Baum war zuletzt von der Verwaltung als besonders dringlich eingestuft. Nun wurde das Projekt gestoppt. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Investitionen an Schulen weiterverfolgt oder eingestellt werden?

 

2. Realistische Planung und Priorisierung: Wie will die Hansestadt Lübeck künftig sicherstellen, dass Investitionsprojekte – insbesondere im Schulbau – realistischer geplant und finanziell abgesichert werden, damit Projekte nicht erneut in großem Umfang gestoppt oder zurückgestellt werden müssen?“

 

Antwort zur Frage 1.:

Die Schule Grönauer Baum wurde in die Haushaltsplanung der letzten Jahre aufgenommen, da sie bauzeitbedingt einen Sanierungsbedarf und einen Erweiterungsbedarf aufgrund wachsender Schüler:innenzahlen aufweist - wie viele andere Schulen im Lübecker Stadtgebiet auch.

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 ist in mehrmonatigen Abstimmungen mit allen Fachbereichen der HL entstanden, wobei die steigenden Bedarfe bei nicht auskömmlichen Haushaltsmitteln für alle derzeit in Planung und Umsetzung befindlichen Projekte die besondere Herausforderung darstellen.

Bei der erforderlichen Priorisierung wurden folgende Aspekte vorrangig herangezogen:

 

  1. Sicherstellen der Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit der Gebäude auf Grundlage der baulichen Zustände.
  2. Sicherstellen der Nutzerbedarfe insbesondere im Hinblick auf den Raumbedarf.
  3. In Bau befindliche Projekte werden fortgeführt bzw. beendet.

 

Antwort zur Frage 2.:

 

Die Projekte der Hansestadt Lübeck werden immer realistisch geplant. Hierzu schließt die Stadt verbindliche Verträge mit Architekten und Fachplanern sowie in der Umsetzungsphase mit Baufirmen. Eine Terminplanung ist immer Bestandteil dieser Verträge. Auch intern erfolgt eine verbindliche Ressourcenplanung, damit bei entsprechender Genehmigungslage das Projekt termingerecht umgesetzt werden kann.

 

Die Projektlaufzeit von der ersten Idee bis zur Fertigstellung des Projektes beträgt in der Regel mehrere Jahre.

 

Das kommunale Haushaltsrecht gibt hingegen vor, dass für die Kommunen der Haushalt jährlich zu beschließen ist. Dementsprechend werden die finanziellen Mittel bei jedem Projekt jährlich neu geordnet. Je nach den dann tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln müssen die Prioritäten jährlich entsprechend überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden.

Letztlich kann jedes Projekt durch politischen Beschluss oder aus haushalterischen Gründen angepasst oder gestoppt werden.

 

Das Problem, das Sie benennen, rührt also im Wesentlichen daher, dass Projektplanung und Haushaltsplanung unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen haben.

 

 

Eine Nachfrage von Frau Ulrich, ob die für die Schule Grönauer Baum bezifferte Summe realistisch sei, wenn die Stadt so hoch verschuldet ist, wird von Senatorin Hagen bejaht. Sie erläutert, dass die Bedarfe vorhanden seien und erfüllt werden sollen.