Beschluss in geänderter Fassung (fett-rot) zu Punkt 1) im ersten Absatz und Punkt 5) letzter Spiegelstrich -
1) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 4.367 (Stellenstand 2025) festgesetzt zuzüglich 40 Stellen im Stellenpool ohne zusätzliches Budget. Der Bürgermeister ist befugt, mit der Haushaltsvorlage angemeldete Stellenmehrbedarfe durch Stellenverlagerungen ohne Stellenplanausweitung zu erwirtschaften (die Umsetzung der Stellenverlagerung gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 65 GO-SH). Stellen, die der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben dienen, sind sollen prioritär zu besetzt werden . Dem Hauptausschuss ist über sämtliche Stellenverlagerungen vierteljährlich zu berichten. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Gesamtzahl von 4.367 Stellen auch bei den Haushaltsaufstellungen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zugrunde zu legen.
Die Gesamtzahl von 4.367 Stellen kann erhöht werden, wenn neu zu schaffende Stellen zu mindestens 75% durch Zahlungen Dritter finanziert werden. Die Stellen sind auf die Dauer der Förderung zu befristen. Die Erhöhung der Stellenanzahl durch diese (überwiegend oder vollständig gegen finanzierten) Stellen setzt eine Freigabe im Einzelfall durch den Hauptausschuss voraus (Sperrvermerk). In der Vorlage zur Aufhebung des Sperrvermerks sind Quelle und Dauer der Gegenfinanzierung zu benennen. Zudem ist darzulegen, dass diese Stellen im Jahr 2025 im regulären Haushaltsplan nicht bereits enthalten waren.
Die Gesamtzahl von 4.367 Stellen kann weiterhin im Einzelfall erhöht werden, wenn zusätzliche Stellen durch den gleichzeitigen Wegfall bisher zugekaufter, teurerer Leih- oder Honorarkräfte entstehen und somit zu nachweisbaren Kosteneinsparungen im Haushalt führen. Diese Stellen müssen durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft genehmigt werden.
Für die haushälterische Abwicklung möglicher Stellen aus den beiden vorstehenden Absätzen wird der Stellenpool des Bürgermeisters ohne zusätzliches Budget um 40 Stellen erweitert.
2) Das Ziel einer Kürzung von 10% bei den Neuabschlüssen der Budgetverträge wird zurückgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der anstehenden Neuverhandlung keine Kürzung zu erzielen, sondern die Verträge mit dem Ziel der Aufwandsstabilität über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren zu verhandeln. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Hilfe eines standardisierten Prozesses die bestehenden und ggf. neuen Budgetverträge und beschiedene Zuwendungen zu evaluieren. Eine nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe zur Begleitung dieses Prozesses und der Neuverhandlung ist einzusetzen, an der die Fraktionen beteiligt werden.
Die Kostenstabilität bezieht sich auf die Gesamtzahl abgeschlossener bzw. verlängerter Verträge. Kostensteigerungen im Einzelfall sind möglich, müssen dann jedoch bei anderen Verträgen kompensiert werden.
Zur Hälfte der Laufzeit der neu abgeschlossenen Verträge ist der Bürgerschaft ein Evaluationsbericht über die Auswirkungen der Neuabschlüsse der Budgetverträge vorzulegen. Die Arbeitsgruppe ist zu beteiligen.
Die Grundsätze sind auf die Empfänger von beschiedenen Zuwendungen entsprechend anzuwenden.
3) Aus der Konsolidierungsliste (Anlage 8 Konsolidierungsmaßnahmen) werden folgende Punkte wie von der Verwaltung vorgeschlagen umgesetzt:
- 01. Anbieterwechsel - von ORACLE zu Windows SQL
- 02. Vertragsverbesserung - Zusammenfassung von Verträgen betreffend VM-Ware
- 03. Anbieterwechsel - von Versatel zu Vodafone WAN
- 04. Vertragsverbesserung - Citrix XenMobile
- 05. Vertragsverbesserung - Elektronikversicherung
- 06. Vertragsbeendigung - Netbrain
- 07. Vertragsbeendigung - Srciptrunner
- 08. Post- und Botendienste Mittwoch und Freitag aussetzen
- 09. Kündigung der zentralen Telefonnummer 122-0 Hamburg-Service
- 11. Finanzierung des Förderlotsen
- 12. Einrichtung von Quartiersfördertöpfen
- 13. Kostenübernahme Verhütungsmittel
- 16. Reduzierung Fzg.-Bestand (hier: E-Auto)
- 17. Verringerung Kosten Sachverständ./Gerichtskosten
- 19. Reduzierung der Zeitarbeitskräfte im Ordnungsamt
- 20. Einstellung Auszahlung Begrüßungsgelder
- 21. Bäume für den Klimaschutz
- 22. Förderung E-Taxen
- 23. Vernässung Kernmoore (Planung) - verschoben nach 2027
- 24. Gesundheitliche Vorteile der aktiven Mobilität bewerben - Maßnahme wird nicht verschoben, sondern auch in den Folgejahren nicht weiterverfolgt.
- 25. Fortbildung f. Pächter:innen durchführen - verschoben nach 2027
- 26. Beratungen und Konzepterstellung Mobilitätsmanagement - verschoben nach 2027
- 29. Abfalltrennung und -mengen der Stadtverwaltung erfassen, Plastikinventur durchführen - verschoben nach 2027
- 30. Treibhausgasneutrale Verwaltung - verschoben nach 2027
- 31. Ökoprofit - verschoben nach 2027
- 32. Abschaltung Sonderrufnummer Ausländerbehörde
- 33. Einsparung der Theater Lübeck gGmbH durch neuen Orchesterprobenraum
- 34. Einsparung beim Mietkostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen
- 35. Streichung der PiA Förderung im 2. Jahr
- 36. Reduzierung der Zuschüsse für Veranstaltungen der Soziokultur und Kleinkunst
- 37. Anpassung der Eintrittsentgelte der Museen
- 38. Streichung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2025 zum Schwimmunterricht
- 40. Schließung der Schneiderei BALI/JAW
- 42. Reduzierung von Personalkosten durch Streichung der Mittel für Honorarverträge für Aktenerschließung
- 43. Streichung des Planansatzes für öffentliche Bekanntmachungen
- 44. Kürzung des Planansatzes für die Fund-Anker
- 45. Umstellung bei den heilpädagogischen Fachkräften und Assistent:innen von externem auf städtisches Personal
- 48. Anpassung Parkgebühren
- 49. Projekt Stadtsauberkeit reduzieren
- 52. LTM
- 53. Konsolidierungsbeitrag der Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH
4) Soweit in den vorstehenden Punkten 2 und 3 nicht erwähnt, werden die Vorschläge aus der Anlage 8 Konsolidierungsmaßnahmen nicht umgesetzt. Die dort zur Streichung vorgesehenen Maßnahmen werden weiterverfolgt. Die haushaltsmäßige Ordnung ist, soweit erforderlich, herzustellen.
5) Es werden folgende weitere Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Der Haushaltsplan ist entsprechend anzupassen:
- Dem Bürgermeister wird empfohlen, eine Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparken auf 90 € p.a. umzusetzen (250.000 €)
- Die Sachkosten für die Fraktionszuwendungen werden für das Jahr 2026 (einmalig) um 20% gekürzt (18.000 €).
- Externe Gutachter- und Berateraufträge werden reduziert (400.000 €)
- Die Hundesteuer wird auf 160 €/Hund erhöht, für als gefährlich eingestufte Hunderassen auf 680 €/Hund (150.000 €)
- Die Preistarife der Lübecker Schwimmbäder werden angehoben. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Januarsitzung der Bürgerschaft eine Vorlage zuzuleiten, die für das Jahr 2026 Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € erzielt (nicht 300.000 € wie bisher von der Verwaltung vorgesehen). Die Vorlage soll einen automatischen Preisanpassungsmechanismus beinhalten. Weiterhin sollen 50.000 € intern eingespart werden. Hierzu sind ebenfalls bis zum Januar Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate die Preise anzupassen.
- Die Einnahmen des Kurbetriebs Travemünde werden erhöht durch Anhebung der Kurabgabe, Einbeziehung der Tagungsgäste in die Kurabgabe, die bereits erfolgte Erhöhung der Parkgebühren für PKW und die Erhöhung der Parkgebühren für Wohnmobile auf das Niveau in Lübeck (315.000 €). Der Wirtschaftsplan ist entsprechend anzupassen.
- Der Kurbetrieb Travemünde wird beauftragt, einen Investor zu suchen, um für die Kurbetriebe und die Stadt kostenneutral einen Minigolfplatz im Brügmanngarten (Bereich Bertlingstraße) herzustellen und durch diesen betreiben zu lassen. Die Pachteinnahmen sollen das Defizit des Kurbetriebs ab 2027 weiter reduzieren. Notwendige planungsrechtliche Änderungen sind zu veranlassen.
- Der Zuschuss für die Ehrenamtskoordination wird wegen weiterlaufender Landesförderung gekürzt (168.000 €).
- Der Zuschuss zu den Nordischen Filmtagen wird gekürzt (50.000 €).
- Von den eingestellten Sachverständigenkosten des GMHL in Höhe von 1,2 Mio. € (Folgegutachten aus der Organisationsuntersuchung des GMHL) werden 750.000 € umgewidmet und für die Digitalisierung des Archivs und notwendige Bestandsaufnahmen der städtischen Gebäude verwendet. Die verbliebenen 450.000 € werden gestrichen.
- Durch die Grundsanierung und Erweiterung der Bugenhagen-Schule reduzieren sich die konsumtiven Aufwände für Verkehrssicherheit und Interimsräume (1.100.000 €).
- Streichung des über den Wirtschaftsplan der LTM inkl. der Kürzungsmaßnahme der Konsolidierungsliste hinausgehenden Zuschusses (200.000 100.000€).
6) Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe bei folgenden Haushaltspositionen Einsparungen ohne Qualitätsverlust erzielt werden können:
a) Zuschuss Kulturstiftung
b) Zuschuss Travemünder Woche
c) Städtische Gesellschaften mit Zuschussbedarf, z.B. durch Konzentrierung oder Zusammenlegung von Services und internen Dienstleistungen.
Der Bürgerschaft ist spätestens zur Sitzung im März 2026 über die möglichen Optionen zu berichten bzw. das Prüfergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.
7) Es werden folgende zusätzliche konsumtive Ausgaben und Maßnahmen beschlossen:
- Die institutionelle Kulturförderung wird für 2026 aufgestockt, um zusätzlichen Projekten mithilfe eines städtischen Anteils die Möglichkeit zu geben, weitere Fördermittel einzuwerben (100.000 €). Der Kulturausschuss ist zu beteiligen.
- Das Lümo-Angebot wird im bisherigen Umfang bis Ende 2026 weiterhin erbracht. Die Hansestadt Lübeck als Aufgabenträger erstattet der SWL Mobil GmbH die anfallenden Kosten in Höhe von bis zu 325.000 €. Der Betrag ist entsprechend im Haushalt 2026 zu ordnen. Bis zur Haushaltssitzung 2027 ist der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, wie und ob eine kostenoptimierte Fortsetzung des Lümo-Angebots erfolgen kann. Hierin ist auch zu berichten, welche Mittel zur Förderung des autonomen Fahrens ab dem Jahr 2027 oder später zur Finanzierung herangezogen werden können.
- Durch die Grundsanierung und Erweiterung der Schule Grönauer Baum erhöhen sich die konsumtiven Aufwände für Verkehrssicherheit und Interimsräume (500.000 €).
8) Neue Projekte und Förderungen werden im Laufe des Haushaltsjahres nur begonnen, wenn an anderer Stelle des betroffenen Fachbereichsbudgets ein zusätzliches Einsparvolumen in gleicher Höhe erreicht wird. Dem zuständigen Ausschuss und dem Hauptausschuss ist in diesen Fällen zu berichten.
9) Es werden folgende zusätzliche Investitionen getätigt:
- Kapitaleinlage in die SWL Gruppe (7 Mio. €) für die Haushaltsjahre 2026 – 2033.
- Planung und Beginn der Umsetzung der fahrradfreundlichen Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt (200.000 €),
- Im Bereich der Travepromenade in Travemünde wird die Machbarkeit eines Skateparks geprüft (30.000 €).
- In Kücknitz wird ein Adrenalinpark geplant (50.000 €).
- Für eine Sporthalle auf der Falkenwiese werden 50.000 € Planungskosten investiert, insb. um für zukünftige Fördermöglichkeiten vorbereitet zu sein.
- An der Schule am Meer werden an einem Trakt zusätzliche Räume geschaffen, sog. letzter Bauabschnitt, im Betrieb und ohne zusätzlichen Interim (500.000 €).
- An der Bugenhagen-Schule wird eine Grundsanierung und Erweiterung durchgeführt (400.000 €).
- An der Ahorn-Schule (ehem. Maria-Montessori-Schule) wird eine Grundsanierung und Erweiterung durchgeführt (90.000 €).
- An der Schule Grönauer Baum wird eine Grundsanierung und Erweiterung durchgeführt (400.000 €).
- An der Pestalozzi-Schule wird eine Mensa errichtet (250.000 €).
- An der Mühlenwegschule wird eine Mensa errichtet (400.000 €).
- Das Gebäude der Domschule wird 2028 ohne zusätzliche Klassenräume im Dachgeschoss saniert und anschließend der OzD als Erweiterung zur Verfügung gestellt. Sobald eine Prüfung über den zukünftigen Ort der Domschule positiv entschieden wird, ist mit der Planung zu beginnen. Das bisherige Gebäude der OzD wird im Anschluss saniert. Eine Dachgeschossaufstockung des OzD Gebäudes erfolgt nicht.
Bis Ende des ersten Quartals 2026 ist zu prüfen und der Bürgerschaft zu berichten, wohin die Domschule verlagert werden kann. Zur Unterstützung der Prüfung ist eine Arbeitsgruppe aus dem GMHL, dem Bereich Schule, der Schulleitung der Domschule und den Fraktionen der Bürgerschaft zu bilden. Hierbei ist insbesondere die Modulschule auf der Hüxwiese zu betrachten. Weiterhin sind der Buniamshof und die Fläche Antonistraße Ecke Ratzeburger Allee für ihre Eignung als Standorte für eine Modulschule zu prüfen. Weitere Möglichleiten sind ebenfalls in die Prüfung einzubeziehen.
Somit entfallen die Dachgeschossaufstockung der OzD, der Dachgeschossausbau des Gebäudes der heutigen Domschule und die Interimslösung.
Für die Planungskosten (Umbau Gebäude der Domschule) werden 1.580.000 € eingestellt (mit Sperrvermerk bis zur Vorlage des Prüfberichts, Freigabe durch die Bürgerschaft).
10) Es werden folgende Investitionsbudgets aus 2025 nach 2026 übertragen:
- Barrierefreier Umbau Rathausmarkt (300.000 €).
- Fahrradparkhaus Lindenarkarden (500.000 €).
11) Es werden folgende Investitionen nach 2027 verschoben:
- Drögenvorwerk (330.000 €). Bis zur Jahresmitte werden dem Bauausschuss eine ggü. VO/2024/13419 angepasste Planung vorgelegt und die offenen Fragen beantwortet.
12) Es werden folgende Investitionen gekürzt:
- Die „allgemeinen Investitionstätigkeiten“ werden pauschal um 10% gekürzt
(2,5 Mio. €).
- Für die Geh- und Radwegbrücken Wakenitz und Grönauer Baum werden die Planungskosten gekürzt (in Summe 80.000 €).
13) Es werden folgende Einnahmen durch den Verkauf von Grundstücken erzielt:
- Das Grundstück des ehem. Schwesternwohnheims auf dem Priwall wird verkauft (3.000.000 €). Den Gremien der Bürgerschaft sind hierfür vorher die Rahmenbedingungen der Ausschreibung vorzulegen.
- 6.000.000 € zusätzlich in 2026 durch den Verkauf von Erbbaurechten. In diesem Zusammenhang wird die mit VO 2023/12072 beschlossene 15-jährige Ankaufsperre für ein Jahr ausgesetzt. Die Verwaltung wird aufgefordert, in jeglicher Kommunikation mit derzeitigen oder künftigen Erbbauberechtigten auf die Möglichkeit des Erbbaurecht-Erwerbs hinzuweisen.
- Der Schuppen 9 soll im Rahmen eines Erbbauvertrages veräußert werden
(500.000 €).
14) Die Personalkosten sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. Durch jährlich immer neu geforderte Stellen-Erweiterungen steigen die Personalkosten stetig. Gleichzeitig kommt es zu sehr hohen Fehlzeiten in der Belegschaft. Probleme und Defizite können nicht weiter durch zusätzliches Personal gelöst werden. Hinzu kommt das Dilemma, dass der Haushalt immer weiter in seinen Investitionsmöglichkeiten durch steigende Personalkosten eingeschränkt wird.
Zur Verbesserung der Situation sollen die Verwaltungsspitze und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter zusätzliche Unterstützung bekommen. Die verwaltungsseitig geplanten Optimierungen (“Aufgabenkritik”) werden daher intensiviert, ausgeweitet und mit externem Know-how verstärkt.
In den kommenden 3 Jahren ist eine Verwaltungsagenda 2035 (AGENDA HL35) zu entwickeln, um mit klar definierten, digital unterstützten und schlanken, transparenten Prozessen und Dienstleistungen die Effizienz der Verwaltung deutlich zu steigern, Verwaltungsqualität und Antwortzeiten ggü. den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und Personalkosten zu begrenzen.
Zur Unterstützung der bereits begonnenen Aktivitäten im Bereich DOS und zum Erreichen der oben genannten Ziele wird:
a) eine intensive Prozesskostenanalyse mit einem externen darauf spezialisierten Unternehmen durchgeführt, gemeinsam begleitet und unterstützt durch den Bereich DOS.
b) Die Agenda HL35 wird während der Projektlaufzeit durchgängig durch eine Steuerungsgruppe beratend begleitet (Verwaltung: Bürgermeister, 1-2 pro Fachbereich & Politik: 1 je Fraktion).
c) Die Steuerungsgruppe startet mit einem Kick-Off im Dezember 2025, erarbeitet gemeinsam Vorschläge für die Rahmenbedingungen einer Ausschreibung bis Ende Q1 sowie die Projektziele und die konkrete Vorgehensweise bis Ende Q2.
d) Für das Projekt AGENDA HL35 werden im Haushalt 2026 0,5 Millionen € bereitgestellt.
e) Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 1 Million € zu planen und im jeweiligen Haushaltsentwurf einzustellen.