Auszug - BM Möller: Haushalt 2026 - Haushaltsbegleitbeschluss   

Sondersitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 9.5.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 06.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 23:36 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14306-08 BM Möller: Haushalt 2026 - Haushaltsbegleitbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2025/14306
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung und Abstimmung hierzu erfolgte unter TOP 9.5. mit den Beratungen zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen der Fraktionen und Beiräte.
 


Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge beschließen:

 

Zur Herstellung einer nachhaltigen und geordneten Haushaltsführung im Rahmen des Haushalts 2026 werden folgende Grundsätze beschlossen:

  1. Fokussierung auf Pflichtaufgaben und strategische Kernziele
     Die Verwaltung legt bis Mitte 2026 eine Priorisierung vor, in der gesetzliche Pflichtaufgaben und strategisch unverzichtbare freiwillige Leistungen (z. B. Bildung, soziale Teilhabe, Daseinsvorsorge, Klimaschutz) definiert werden.
     Ziel ist die Konzentration auf wirkungsstarke und gesetzlich gebotene Leistungen.
  2. Überprüfung und gezielte Reduktion freiwilliger Leistungen
     Eine jährliche Reduzierung freiwilliger Leistungen um bis zu 5 % wird angestrebt, sofern diese nicht nachweislich einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Hansestadt Lübeck leisten (z. B. Wirtschaftsförderung, Klimaschutz, gesellschaftlicher Zusammenhalt).
     Grundlage bildet eine Wirkungs- und Zielüberprüfung bis Ende 2025.
  3. Investitionssteuerung 2025–2026
     Anstelle eines pauschalen Investitionsmoratoriums wird ein Investitionscontrolling eingeführt.
    • Neue Investitionen werden nur begonnen, wenn Finanzierung, Folgekosten und Nutzen sichergestellt sind.
    • Vorrang erhalten Projekte in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Energieversorgung, Digitalisierung und Katastrophenschutz.
  4. Stellenentwicklung nach Bedarf
     Neue Stellen dürfen nur geschaffen werden, wenn sie
    • gesetzlich erforderlich,
    • gebührenfinanziert oder
    • kostenneutral durch Wegfall anderer Aufgaben oder Drittmittelfinanzierung sind.
  5. Zuwendungen an Fraktionen und Mandatsträger
     Die Zuwendungen an Fraktionen, Bürgerschafts- und Ausschussmitglieder werden um 10 % reduziert, sofern die Arbeitsfähigkeit der politischen Gremien gewährleistet bleibt.
     Eine Überprüfung der finanziellen Auswirkungen erfolgt zur Haushaltsaufstellung 2027.
  6. Transparenz und Bürgerbeteiligung
     Die Verwaltung entwickelt bis Ende 2026 ein Beteiligungsformat zur Priorisierung freiwilliger Leistungen, um Akzeptanz und Legitimation von Konsolidierungsmaßnahmen zu stärken.
  7. Aussetzung des Ziels „Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035“
     Der Bürgermeister wird beauftragt, das Ziel, sämtliche städtischen Gebäude bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu gestalten, vorerst auszusetzen.
     Andere Klimaschutzziele – insbesondere die CO-neutrale Wärmeversorgung bis 2035 sowie die klimaneutrale Sanierung von Gebäuden, die ohnehin renoviert werden müssen – sollen weiterhin verfolgt werden.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

42

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum