Tagesordnung - 28. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 28. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 03.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025
SI/2025/829  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
Enthält Anlagen
VO/2024/12987  
Ö 3.1.1  
Änderungsantrag: Dr. Ulrich Brock (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung
VO/2024/12987-01  
Ö 3.1.2  
Antwort auf die Anfrage des AM Pluschkell (SPD & FW): Fragen und Anregungen zur Stellplatzsatzung
VO/2024/12987-02  
Ö 3.1.3  
Änderungsantrag des AM Dan Teschner (FDP) zu VO/2024/12987: Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
VO/2024/12987-03  
Ö 3.1.4  
AM Dan Teschner (FDP): ÄA zu VO/2024/12987: Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
VO/2024/12987-04  
Ö 3.1.5  
ÄA zu - Änderungsantrag: Dr. Ulrich Brock (Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
2024/12987-01-01  
Ö 3.1.6  
AM Kristin Blankenburg: ÄA Entwurf einer Satzung der Hansestadt Lübeck über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
VO/2024/12987-05  
Ö 3.2  
Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße - Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/2025/13919  
Ö 3.3  
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel
Enthält Anlagen
VO/2025/13929  
Ö 3.4  
Berliner Platz - Umgestaltung als Interimslösung
Enthält Anlagen
VO/2025/13952  
Ö 3.5  
BW 038 Obere Lachswehrbrücke, Grundinstandsetzung - Projektfreigabe
Enthält Anlagen
VO/2025/13984  
Ö 4     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (Überwiesen in den Bauausschuss, Sozialausschuss und Hauptausschuss (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Behandlung in der Bürgerschaft.)
VO/2024/13741-01  
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Notfallsanitäterschule
Enthält Anlagen
VO/2024/13637  
Ö 5.2  
Berliner Platz - Begründung zum Haushaltsbegleitbeschluss hinsichtlich Umbauzeitpunkt
Enthält Anlagen
VO/2025/13938  
Ö 5.3  
Enthält Anlagen
Mitteilung zum Planungsstand "Mixed-Use-Konzept Haus B (ehem. Karstadt-Sport-Gebäude)"
Enthält Anlagen
VO/2025/13987  
Ö 6     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 6.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1.1  
Antwort zur Teilfrage Ferienwohnungen auf der Lübecker Altstadtinsel bezüglich: AM Bernhard Simon (CDU): Auswirkungen aktueller Rechtsprechungen auf den Lübecker Haushalt
VO/2024/13338-02  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Simon im Hauptausschuss am 11.06.2024 zu den möglichen Auswirkungen aktueller Rechtsprechungen auf den Lübecker Haushalt bezüglich Ferienwohnungen (VO/2024/13338)

 

  1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem aktuellen Urteil des VG Schleswig bezüglich der Zulässigkeit der Vermietung einer Ferienwohnung in der Lübecker Altstadt?

 

  1. Ist in dem konkreten Fall mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe und sind für diese Risiken entsprechende Rückstellungen in den Rechenwerken der Stadt gebildet worden?

 

  1. Sind weitere Klagen zu diesem Thema anhängig? Wenn ja, wie viele und wie gedenkt die Verwaltung hier weiter vorzugehen (weiter den Rechtsweg verfolgen oder versuchen, durch Übertragung der Erkenntnisse aus dem ersten Urteil weitere zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren durch außerordentliche Vereinbarungen zu beenden)? Ist hier mit Forderungen nach Schadensersatz zu rechnen? Wenn ja, welches finanzielle Risiko besteht für die Stadt?

 

  1. Wie und bis wann werden im FB 5 anhängige Anträge auf Nutzungsänderung (zu Ferienwohnungen) unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils bearbeitet?

 

 

 

 

 

 


 

   
    03.03.2025 - Bauausschuss
    Ö 6.1.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Anfrage des AM Simon im Hauptausschuss am 11.06.2024 zu den möglichen Auswirkungen aktueller Rechtsprechungen auf den Lübecker Haushalt bezüglich Ferienwohnungen (VO/2024/13338)

 

  1. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem aktuellen Urteil des VG Schleswig bezüglich der Zulässigkeit der Vermietung einer Ferienwohnung in der Lübecker Altstadt?

 

  1. Ist in dem konkreten Fall mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe und sind für diese Risiken entsprechende Rückstellungen in den Rechenwerken der Stadt gebildet worden?

 

  1. Sind weitere Klagen zu diesem Thema anhängig? Wenn ja, wie viele und wie gedenkt die Verwaltung hier weiter vorzugehen (weiter den Rechtsweg verfolgen oder versuchen, durch Übertragung der Erkenntnisse aus dem ersten Urteil weitere zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren durch außerordentliche Vereinbarungen zu beenden)? Ist hier mit Forderungen nach Schadensersatz zu rechnen? Wenn ja, welches finanzielle Risiko besteht für die Stadt?

 

  1. Wie und bis wann werden im FB 5 anhängige Anträge auf Nutzungsänderung (zu Ferienwohnungen) unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils bearbeitet?

 

Antwort:

 

Zu 1.:

Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem aktuellen Urteil des VG Schleswig bezüglich der Zulässigkeit der Vermietung einer Ferienwohnung in der Lübecker Altstadt?

Das Verwaltungsgericht hat in allen gegen die Hansestadt Lübeck gerichteten Klageverfahren die planungsrechtliche Zulässigkeit der Ferienwohnungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Vermietung geprüft. Es kommt in allen Urteilen zu der Einschätzung, dass die Vorhaben aufgrund fehlender Baugenehmigungen zwar formell rechtswidrig sind, urteilt aber, dass sich die Nutzungsuntersagungsverfügungen deshalb als rechtswidrig erweisen, weil die Kläger:innen sich hinsichtlich der Ferienwohnungsnutzung jeweils auf Bestandsschutz berufen können.

Vom Bestandsschutz ist auszugehen, da eine Ferienwohnungsnutzung jedenfalls zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzung 2020 materiell-rechtlich zulässig gewesen ist. Dies begründet das Gericht damit, dass die Gebiete innerhalb derer sich die streitgegenständlichen Vorhaben befinden, sich jeweils über die Straßengevierte erstrecken und zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme als allgemeine Wohngebiete einzustufen gewesen sind. Das Gericht hält die streitgegenständliche Nutzung als Ferienwohnung angesichts fehlender entgegenstehender städtebaulicher Belange in den betreffenden Gebieten für ausnahmsweise zulässig.

Den Vorhaben kann auch nicht die „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen“ vom 28.02.1979 und 03.06.1988 entgegengehalten werden, da das Gericht diese für unwirksam erklärt hat.

Die Hansestadt Lübeck sieht für die Verteidigung der Rechtsauffassung, wonach Innenhöfe und Gänge als eigenständige reine Wohngebiete einzustufen sind, keine Aussicht auf Erfolg.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung in den Urteilen nicht zugelassen. Um Rechtsmittel einzulegen, hätten zunächst jeweils Berufungszulassungsverfahren durchgeführt werden müssen. Für ein Berufungszulassungsverfahren gegen die Urteile wurde keine Erfolgsaussicht gesehen, da die abschließend normierten Zulassungsgründe - insbesondere ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - nicht vorliegen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilsacheverfahren) vom OVG die Rechtsauffassung der Verwaltung im Wesentlichen geteilt wurde, dass ein Ermessen hinsichtlich der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den Gängen besteht und folglich zu diesem Sachverhalt abweichende rechtliche Auffassungen möglich sind.

 

 

Zu 2.: Ist in dem konkreten Fall mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe und sind für diese Risiken entsprechende Rückstellungen in den Rechenwerken der Stadt gebildet worden?

Ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können ist noch nicht abschließend geprüft. Rückstellungen sind nicht gebildet worden.

 

 

Zu 3; Sind weitere Klagen zu diesem Thema anhängig? Wenn ja, wie viele und wie gedenkt die Verwaltung hier weiter vorzugehen (weiter den Rechtsweg verfolgen oder versuchen, durch Übertragung der Erkenntnisse aus dem ersten Urteil weitere zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren durch außerordentliche Vereinbarungen zu beenden)? Ist hier mit Forderungen nach Schadensersatz zu rechnen? Wenn ja, welches finanzielle Risiko besteht für die Stadt?

Allen fünf Klagen, mit denen die Aufhebung einer Nutzungsuntersagungsverfügung begehrt worden ist, ist durch das Verwaltungsgericht Schleswig stattgegeben worden. Weitere Klagen, die das gleiche Begehren zum Gegenstand haben, sind nicht anhängig.

Zur Prüfung von Entschädigungsansprüchen siehe Antwort zu 2.

 

 

Zu 4.: Wie und bis wann werden im FB 5 anhängige Anträge auf Nutzungsänderung (zu Ferienwohnungen) unter Berücksichtigung des vorliegenden Urteils bearbeitet?

Sämtlichen anhängigen Widersprüchen zu erteilten Nutzungsuntersagungen wurde abgeholfen.

 


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    25.03.2025 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.
 

Ö 6.1.2  
Antwort auf die Anfrage von AM Lamaack (UVP): Lampen-Begrünung    
Ö 6.2     Neue Anfragen    
Ö 6.2.1  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzung Bolzplatz Bergenstraße
VO/2025/14002  
Ö 6.2.2  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Straßenbegleitendes Parken im Ostpreussenring
VO/2025/14011  
Ö 6.2.3  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bedarfsampel am Hbf
VO/2025/14012  
Ö 6.2.4  
AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Raumbedarf an der Schule Grönauer Baum
VO/2025/14033  
Ö 6.2.5  
AM Sascha Peukert BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Asphaltierung des Kopfsteinpflasters auf dem Fahrradweg am Holstentorplatz
VO/2025/14040  
Ö 6.3     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Fachbereichsleitung    
Ö 6.4     Sonstige Mitteilungen    
Ö 6.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Sitzung des Welterbe- und Gestaltungsbeirats    
Ö 6.4.2  
Mündliche Mitteilung (5.660): Baumaßnahme Moislinger Allee    
Ö 6.4.3  
Mündliche Mitteilung (5.000): Maut Herrentunnel    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Glashüttenweg 33-35
VO/2025/13967  
Ö 7.2  
Dringlichkeitsantrag Beirat für Senior:innen - Ansiedlung von Gewerbe im Glashüttenweg
VO/2025/14027  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Beginn der Ausschreibung von Dienstleistungen über 175.000,00 EUR Unterhaltsreinigung Gewerk: Gebäudereinigung      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mündliche Mitteilung (5.610): Mitteilungen über Bauvorhaben      
N 13.3.2     Mündliche Mitteilung (5.651): Modulbau      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse