Vorlage - VO/2025/13952  

Betreff: Berliner Platz - Umgestaltung als Interimslösung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wenzel, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
03.03.2025 
28. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.03.2025 
29. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1 FinanzielleAuswirkungen-Berliner Platz

Beschlussvorschlag

Die Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 EUR für die Entschärfung der Unfallhäufungsstellen im gesamten Kreisverkehr des Berliner Platzes werden freigegeben.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Polizeidirektion Lübeck

Zustimmung

Straßenbaubehörde

Zustimmung

Urbane Mobilitätsprojekte

Zustimmung

Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde

Zustimmung

Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH

Zustimmung

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Es handelt sich um eine Weisungsaufgabebei der die Verfahrensweise gesetzlich vorgegeben ist.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  StVO

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Durch die Baumaßnahme entsteht vorübergehend ein zusätzlicher CO2 Ausstoß.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Ausgangslage

Seit Jahren ist der Berliner Platz an allen seinen Ein- und Ausfahrten ein Unfallschwerpunkt, was den jährlich veröffentlichten Verkehrssicherheitsberichten der Polizeidirektion Lübeck zu entnehmen ist. Die meisten gezählten Unfälle erfolgen dabei unter Beteiligung von Radfahrenden, wie die folgende Auswertung ergeben hat:

 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Diagramm, Kreis enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

Auch in 2023 setzte sich das Unfallgeschehen fort:

 

 


Ursache dafür ist u. a., dass dieser Kreisverkehr inzwischen nicht mehr den rechtlichen Vorgaben entspricht:

 

 

Die Radverkehrsführung hat parallel mit der Führung der Zufußgehenden baulich abgesetzt zu erfolgen (s. Nr. VI der StVO-VwV zum Z. 215), was derzeit nicht der Fall ist.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass die meisten Unfälle außerhalb der stark frequentierten Morgen- und Abendstunden registriert werden. Es ist anzunehmen, dass bei einem geringeren Verkehrsaufkommen höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, und dass die notwendige Aufmerksamkeit in Verbindung mit einem nicht optimalen Blickwinkel auf die Radfahrenden zu vermehrten Unfällen in diesen Zeiträumen führt.

 

Geplante Interimslösung für die Umgestaltung des Kreisverkehrs

Zurzeit laufen bereits Untersuchungen, wie der Berliner Platz dauerhaft und rechtskonform umgestaltet werden kann. Dies erfolgt in erster Linie unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit verbunden mit dem Aspekt der Leistungsfähigkeit.

 

Die dauerhafte und rechtskonforme Umgestaltung kann aber erst nach der Sanierung der Mühlentorbrücke voraussichtlich ab 2030 erfolgen. Bis dahin ist auch der Berliner Platz für den Umleitungsverkehr während der vorgenannten Sanierung erforderlich. Dazu wird auch auf VO/2025/13938 verwiesen.

 

Die Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde, der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, hat im letzten Jahr in der Sitzung der Unfallkommission sehr deutlich herausgestellt, dass sie eine kurzfristige Verbesserung der Verkehrssicherheit an diesem Kreisverkehr bis zur vorgenannten dauerhaften Umgestaltung erwartet.

 


Es wurde daher folgende Interimslösung erarbeitet, die u. a. mit der Fachaufsicht bereits abgestimmt ist:

 

 

Dabei wird nun der Radweg baulich abgesetzt und der Radverkehr immer neben den Zufußgehenden geführt. Weiterhin werden die Ausfahrten aus dem Kreisverkehr einspurig mittels Markierung ausgebildet. Die Furten und Fußngerüberwege werden regelkonform weiter von der Kreisfahrbahn abgesetzt. Dadurch verbessern sich die Sicht und der Sichtwinkel auf beide Verkehrsarten.

 

Zudem wird in der Berliner Allee die Einfahrt in den Kreisverkehr durch Markierung klar als eine Fahrspur ausgewiesen. Damit muss beim Einfahren nur noch auf den dort evtl. querenden Verkehr (Zufußgehende + Radfahrende) sowie auf den Verkehr auf den Kreisfahrbahnen geachtet werden und die Sicht darauf durch ein parallel haltendes Fahrzeug wird nicht mehr behindert. Eine Zweispurigkeit der Berliner Straße kurz vor dem Kreisverkehr ist im Übrigen nicht gegeben. Es handelt sich dort nur um eine kurze überbreite Fahrspur.

 

Die beiden Einfahrten Geniner Straße West und Possehlstraße in den Kreisverkehr werden zunächst auf Grund der dortigen hohen Verkehrsbelastung zweispurig belassen. Sollte sich die Unfalllage nicht verbessern, so müssen diese ggf. im Nachgang auch einspurig markiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen (Anlage 1)

Die Kosten belaufen sich auf ca. 200.000,00 Euro und werden aus dem konsumtiven Deckungsring des Bereichs Stadtgrün und Verkehr auf dem PSK 544001.000.5221012 Bundesstraßen/Unterhaltung Verkehrseinrichtung zur Verfügung gestellt.

 


Geplante Umsetzung und damit verbundene Auswirkungen

Verbunden mit der Umsetzung dieser Interimslösung wird voraussichtlich jeweils eine Vollsperrung der Ein- und Ausfahrten des Berliner Platzes mit Ausnahme der Einfahrt Possehlstraße. Daher soll die Umsetzung in den Ferien 2025 erfolgen und wird ca. 6 bis 8 Wochen dauern.

 


 


Anlagen

1 Finanzielle Auswirkungen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1 FinanzielleAuswirkungen-Berliner Platz (104 KB)