Auszug - Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Glashüttenweg 33-35  

28. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 03.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/13967 Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Glashüttenweg 33-35
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis


TOP 7.1 und TOP 7.2 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 7.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

AM Wisotzki erklärt, dass er es grundsätzlich für eine gute Idee halte, sich die politischen Gestaltungsmöglichkeiten und die öffentlichen Beteiligungsmöglichkeiten offen zu halten, allerdings seien im vorliegenden Fall bereits Bescheide seitens der Verwaltung ergangen. Er wolle die Einschätzung der Verwaltung hören.

 

AM Prieur kritisiert, dass sich aus dem Antrag nicht ergebe, in welche Richtung er abziele. Die Ziele seien nicht definiert. Er erkundigt sich, ob die Ziele auch über eine Umwidmung des F-Plans erreicht werden könnten, da es keinen B-Plan gebe, und ob das Vorhaben dann noch möglich sei, oder ob sich dadurch nur die Grenzwerte für Lärm und ähnliches ändern würden.

 

Herr Schröder führt aus, dass es in dem Gebiet keinen B-Plan gebe, es sich aber faktisch um ein Industriegebiet handle, welches auch in der Vergangenheit immer als solches genutzt worden sei. Es habe auch in der Vergangenheit eine Reihe größerer Ansiedlungen von Firmen gegeben, die dort ihren Standort aufgebaut hätten. Alles, was ein Herunterfahren der gewerblichen Nutzung bedeute, sei ein Eingriff in ausgeübte Rechte, was Entschädigungsforderungen nach sich ziehen könne. Er verweist in dem Zusammenhang auf die positiv beschiedene Bauvoranfrage für das sich ansiedelnde Logistikunternehmen. Weiterhin müssten in einem Aufstellungsbeschluss auch die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans aufgeführt werden. Seiner Ansicht nach könne eine Wohnnutzung hier perspektivisch ausgeschlossen werden und er sei skeptisch, das eine Nutzung für ein Logistikunternehmen eingeschränkt werden könne, entsprechend wolle er diesbezüglich die Erwartungshaltung dämpfen. Es sei aber möglich, die Aspekte aus dem Antrag unter TOP 7.2 abzuprüfen. Er erklärt, dass der Standort etabliert und an das städtische Hauptverkehrsstraßennetz angebunden sei, und das Gebiet auch diese Voraussetzung einer leistungsfähigen Erschließung erfülle. Von dem Antrag unter TOP 7.1 könne er nur abraten.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Diskussion unter TOP 1, nach der die Vertagung von TOP 7.1 gewünscht worden sei. Er stellt den Antrag, TOP 7.1 zu vertagen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

Für den Antrag: 11 Stimmen

Enthaltungen:  3 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum