Vorlage - VO/2025/13967  

Betreff: Antrag des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Glashüttenweg 33-35
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
17.02.2025 
27. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
03.03.2025 
28. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
16.06.2025 
34. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
07.07.2025 
35. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.07.2025 
36. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
15.09.2025 
37. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
06.10.2025 
38. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den unbeplanten, wasserseitigen Bereich des Glashüttenwegs (Glashüttenweg 33-35) ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss soll dem Bauausschuss spätestens im April 2025 vorgelegt werden.

 

r den vorliegenden Bauantrag Glashüttenweg 33-35 soll eine Zurückstellung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Baugesuchs nach § 15 BauGB beantragt werden.


Begründung

Die Informationen durch die Verwaltung im Bauausschuss am 16.09.2024 zur derzeitigen planungsrechtlichen Einstufung der wasserseitigen, unbeplanten Grundstücke am Glashüttenweg lassen ein Planungserfordernis erkennen.

Die Einstufung als Industriegebiet ermöglicht die Ansiedlung von erheblich belästigenden Betrieben mit großem Verkehrsaufkommen und einer damit verbundenen Störwirkung.  Dies ist aufgrund betroffener Wohnnutzungen in der Nachbarschaft und der Verkehrswege durch Wohngebiete nicht sinnvoll. Durch einen Bebauungsplan können notwendige Maßnahmen zur Verträglichkeit des geplanten Vorhabens ermittelt werden.

Nach der Vorstellung des Vorhabens im Wirtschaftsausschuss am 13.01.2025 ergeben sich zudem Fragen, ob sich das geplante Vorhaben mit einer Vollversiegelung der Grundstücksfläche und einer überbauten Grundfläche von ca. 36.000 m² in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Länge des vorhandenen Gebäudebestands beträgt rd. 280 m. Die geplante Länge des Neubaus mit ca. 330 m überschreitet diese Länge deutlich. Im Vergleich dazu hat das Werk II des benachbarten Betriebes Brüggen eine Gebäudelänge von rd. 160 m. Weiterhin ist zu befürchten, dass durch die massive Wirkung der Baumasse in direkter Wasserlage an der Trave das Ortsbild erheblich beeinträchtigt würde.

Diese Fragestellungen können in einem Bebauungsplanverfahren betrachtet und  verträgliche Rahmenvorgaben für die Nutzung des Gebietes entwickelt werden. Durch einen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger zudem eine rechtssichere Grundlage für die Zulässigkeitsentscheidung.


Anlagen