Vorlage - VO/2025/13938
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Beschlussvorschlag
Mitteilung zum Haushaltsbegleitbeschluss (VO2024/13494-01-01) vom 26.09.2024 Punkt 5.6 Berliner Platz – Anpassung des Zeitplans
Begründung
Im o. g. Haushaltsbegleitbeschluss vom 26.09.2024 wurde folgendes entschieden:
5.6 Berliner Platz: Der Umbau des Berliner Platzes ist bis 2026 fertigzustellen. Entsprechend werden die Planungsmittel in 2025 um 370.000 € erhöht. Die investiven Mittel der Umsetzung von 2.730.000 € sind in 2026 zu ordnen.
Am 07.10.2024 teilte die Verwaltung in einer kurzen mündlichen Mitteilung im Bauausschuss mit, dass die zeitliche Vorziehung des Umbaus des Berliner Platzes aufgrund anderer Maßnahmen nicht möglich sei und sagte die Erstellung eines entsprechenden Berichtes zu, in dem die Zusammenhänge näher erläutert werden.
Hintergrund der getroffenen Aussage ist, dass die Maßnahmen „Sanierung der Mühlentorbrücke“ und „Umbau des Mühlentorknotens“ im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Umbau des Berliner Platzes stehen.
Nachfolgend werden die zeitlichen Abhängigkeiten dargestellt. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Hauptverkehrsstraßen auch Haupttrassen für Ver- und Entsorgung sind. Das bedeutet auch für die Planung der Umverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen erhöhte Planungskosten und Planungszeiträume.
- Sanierung der Mühlentorbrücke
Die Mühlentorbrücke soll von Ende 2026 (nach Fertigstellung der Baumaßnahme Beckergrube 1. BA) in einem Zeitraum von vsl. ca. 3 Jahren saniert werden.
- Umbau des Mühlentorknotens
Im Zuge der Sanierung der Mühlentorbrücke soll der Mühlentorknoten umgestaltet werden.
Konkrete Informationen für die politischen Entscheidungsträger über Ausführungsvarianten, Bauzeit und Baukosten werden in einer gesonderten Beschlussvorlage rechtzeitig erfolgen.
Die Umleitung während der Baumaßnahme führt im Wesentlichen über den Berliner Platz.
Eine zeitgleiche bauliche Umgestaltung am Berliner Platz ist nicht möglich, da Umleitungsalternativen, die nicht über den Berliner Platz führen, nicht im notwendigen Umfang ausgewiesen werden können. Aufgrund von Vorarbeiten (insbesondere Leitungsverlegung und deren vorgelagerte Planung) kann nicht früher mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Die Verkehrs- und Straßenplanung und die Planung der Leitungsverlegung können nicht vollständig zeitlich parallel erfolgen. Für die Leitungsplanung ist es zwingend erforderlich, dass die abgestimmte Straßenplanung (mindestens Leistungsphase 3 Entwurfsplanung) vorliegt, da in diesen Entwurf die Ver- und Entsorgungsleitungen einzupassen sind.
- Umbau des Berliner Platzes
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird am Berliner Platz von einer Gesamtbauzeit von vsl. 1,5 bis 2 Jahren ausgegangen, da hier auch Medienträger in größerem Umfang betroffen sind, die im Vorfeld des eigentlichen Knotenumbaus tätig werden müssen. Das bedingt auch bei den Medienträgern zeitintensive Vorbereitungen, welche ebenfalls erst starten können, wenn die Entwurfsplanung für den Straßenbau fertiggestellt und abgestimmt ist.
Während der baulichen Umgestaltung des Berliner Platzes können nicht alle Verkehrsbeziehungen am Berliner Platz aufrechterhalten werden. Ein Teil der Umleitungsverkehre, die sich durch die Umbaumaßnahme am Berliner Platz ergeben, wird auch über die Mühlentorbrücke geführt werden müssen. Der Abschluss der Sanierung der Mühlentorbrücke ist für vsl. 2029/30 vorgesehen, so dass erst im Anschluss mit dem Umbau des Berliner Platzes begonnen werden kann.
Ergänzung: Um bis zum angedachten Umbau des Berliner Platzes die Unfallsituation zu entschärfen, wurde eine Interimsvariante mit der Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Linienverkehr abgestimmt, die mit Vorlage VO/2025/13952 dargelegt wird. Hiermit soll die Verkehrssituation bis zum Beginn der Maßnahme verbessert werden.
Fazit
Alle drei Baumaßnahmen sind voneinander abhängig bzw. beeinflussen sich gegenseitig. Eine baulich zeitgleiche Umsetzung der genannten Maßnahmen bei gleichzeitiger Vollsperrung der Mühlentorbrücke zieht erhebliche negative Folgen für den Kfz-Verkehr / ÖPNV nach sich.
Die Umsetzung des Haushaltbegleitbeschlusses ist aufgrund der erforderlichen Koordinierung der im Zusammenhang stehenden vorgenannten Maßnahmen nicht durchführbar.
Anlagen
Anlage 1: Präsentation zur Koordinierung der Baumaßnahme Berliner Platz und Anderer
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1 | öffentlich | Anlage 1 Kurzpräsentation Berliner Platz (1167 KB) |