Vorlage - VO/2024/13637
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Beschlussvorschlag
Der Bericht zur räumlichen Unterbringung und der Sachstand zum Neubau der Notfallsanitäterschule werden zur Kenntnis genommen.
Begründung
Ausgangslage
Die Hansestadt Lübeck ist als Trägerin des Rettungsdienstes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 und § 16 Abs. 1 und 3 des schleswig-holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (Rettungsdienstgesetz - SHRDG) verpflichtet, die Aus- und Fortbildung ihres im Rettungsdienst eingesetzten Personals sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt der Bereich Feuerwehr eine staatlich anerkannte Notfallsanitäterschule.
An der Notfallsanitäterschule finden neben der Berufsausbildung für angehende Notfallsanitäter:innen in Voll- und Teilzeit auch die Rettungssanitäter-Ausbildung sowie die jährlichen Pflichtfortbildungen für die im Lübecker Rettungsdienst tätigen Einsatzkräfte statt. Darüber hinaus werden Führungslehrgänge für Einsatzleiter:innen des Rettungsdienstes angeboten.
Da es nicht wirtschaftlich wäre, in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt eine Notfallsanitäterschule zu betreiben, werden am Standort Lübeck auch Teilnehmer:innen von anderen Rettungsdienstträgern ausgebildet, wozu mit den jeweiligen Rettungsdienstträgern entsprechende Verträge geschlossen wurden. Dabei handelt es sich insoweit um eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck.
Die Notfallsanitäterschule der Berufsfeuerwehr Lübeck ist seit August 2017 in einem von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH angemieteten, ehemaligen Bürogebäude in der Posener Straße untergebracht. Der Mietvertrag wurde zunächst für 5 Jahre geschlossen und ist zweimal um je 3 Jahre verlängerbar. Der Mietvertrag endet somit spätestens zum 31.07.2028. Das Gebäude ist für eine Weiternutzung als Notfallsanitäterschule ungeeignet, da der vorhandene Platz bereits jetzt nicht ausreichend ist. Es mangelt an geeigneten Ausbildungs- und Trainingsräumen.
Im Rahmen der Beratung der Vorlage „Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in
einem Neubau der Feuerwache 2 und Neubau der Notfallsanitäterschule“ (VO/2022/11745)
wurde am 29.06.2023 durch die Bürgerschaft beschlossen, dass dem Neubau einer Notfallsanitäterschule am Standort Bornhövedstraße im Grundsatz zugestimmt wird. Der Bürgerschaft ist eine entsprechende Bau- und Kostenplanung vorzulegen.
Mit diesem Bericht sollen ein möglicher Neubau sowie mögliche Optionen zur Unterbringung der Notfallsanitäterschule detaillierter dargestellt werden.
Bedarf
Derzeit finden in der Notfallsanitäterschule die Berufsausbildung für angehende Notfallsanitäter:innen, die Rettungssanitäter-Ausbildung, die Fortbildungen für die im Lübecker Rettungsdienst tätigen Einsatzkräfte sowie Führungslehrgänge für Einsatzleiter:innen statt.
Ausbildung Notfallsanitäter:innen
Der Ausbildungsberuf „Notfallsanitäter:in“ stellt die höchste, nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst dar. Jeder Rettungswagen und jedes Notarzteinsatzfahrzeug sind gemäß Rettungsdienstgesetz mindestens mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter zu besetzen. Unterstützt werden die Notfallsanitäter:innen in der Regel durch eine Rettungssanitäterin oder einen Rettungssanitäter. Der Großteil der Rettungsdiensteinsätze kann so ohne die Hinzuziehung eines Notarztes abgearbeitet werden. Um den hohen Anforderungen dieses Berufsbildes gerecht zu werden, beträgt die Ausbildungsdauer in Vollzeit 3 Jahre (in Teilzeit maximal 5 Jahre) und gliedert sich in Abschnitte an der Notfallsanitäterschule, an Lehrrettungswachen im Rettungsdienst und praktische Einsätze in verschiedenen, innerklinischen Fachbereichen. Die Vermittlung der Unterrichtsinhalte an der Notfallsanitäterschule wird durch langjährig praxiserfahrene Fachlehrer, Medizinpädagogen und ärztlichen Dozent:innen durchgeführt sowie durch den ärztlichen Fachberater der Notfallsanitäterschule qualitätssichernd begleitet. Aktuell beginnt eine Klasse von Notfallsanitäter-Auszubildenden pro Jahr ihre Ausbildung an der Notfallsanitäterschule. Eine Klasse darf dabei maximal mit 24 Teilnehmer:innen besetzt werden, wovon aktuell in der Regel 11 Teilnehmer:innen durch die Feuerwehr Lübeck und die restlichen durch externe Kooperationspartner gestellt werden.
Ausbildung Rettungssanitäter:innen
Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in erfolgt nach der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrVO), umfasst 520 Stunden (davon 240 Stunden schulischen Unterricht) und dauert in Vollzeitform ca. drei Monate. Sämtliche Feuerwehrbeamt:innen der Berufsfeuerwehr Lübeck absolvieren die theoretische Ausbildung an der Notfallsanitäterschule. Zur Zeit findet jährlich ein Lehrgang mit ca. 25 Teilnehmer:innen statt. Aufgrund der benötigten Nachwuchskräfte im Brandschutz werden perspektivisch zwei Lehrgänge pro Jahr erforderlich sein.
Fortbildungen
Nichtärztliches medizinisches Personal ist gemäß § 16 Abs. 3 SHRDG im jährlichen Durchschnitt in der Regel 40 Stunden, mindestens aber 30 Stunden in für die Notfallrettung relevanten Themen fortzubilden. Eine Fortbildungspflicht besteht nach § 16 Abs. 1 SHRDG ebenfalls für das ärztliche, im Rettungsdienst eingesetzte, Personal. Entsprechend notwendige Fortbildungen für das Lübecker Rettungsdienstpersonal werden laufend angeboten und jedes Jahr von ca. 500 Teilnehmer:innen besucht. Die Inhalte der Fortbildungen werden qualitätssichernd durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst der Feuerwehr Lübeck begleitet.
Führungslehrgänge
Für die Bewältigung von Großschadensereignissen setzen die Rettungsdienstträger organisatorische Leiter für den Rettungsdienst (gemeinsam mit leitenden Notärzt:innen) als Einsatzleiter ein. Die Qualifikation zum organisatorischen Leiter des Rettungsdienstes ist landeseinheitlich geregelt und besteht aus drei einwöchigen Modulen. In der Regel wird jedes
Modul zweimal jährlich für maximal 24 Teilnehmer:innen angeboten. Da diese Qualifikationsmodule lediglich an drei Standorten in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, nehmen
auch hier Teilnehmer:innen umliegender Kreise und kreisfreier Städte teil.
Raumbedarf
Nach Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) ist für die Erfüllung einer handlungsorientierten Lernfelddidaktik, die grundlegend für die Ausbildung von Notfallsanitäter:innen ist, die Vorhaltung einer Notfallsanitäterschule mit durchdachtem Raumkonzept notwendig. Zahlreiche Gruppen- und Simulationsräume werden benötigt, um die Lernenden zielgerichtet im
Sinne von Patient:innen- und Anwender:innensicherheit zu schulen.
Im aktuell genutzten Gebäude in der Posener Straße ist derzeit ein einzügiger Schulbetrieb für die Notfallsanitäterausbildung abbildbar (Ausbildungsbeginn einer Klasse mit max. 24 Notfallsanitäter-Auszubildenden pro Jahr). Die genannten Anforderungen der KMK können hier selbst im Rahmen des einzügigen Unterrichts, parallel zu den zusätzlich stattfindenden, für die Qualifizierung des Lübecker Rettungsdienstpersonals unabdingbaren Fortbildungsveranstaltungen nur eingeschränkt erfüllt werden. Aufgrund des steigenden Personalbedarfes und des Fachkräftemangels im Rettungsdienst allgemein, ist zukünftig ein zweizügiger Ausbildungsbetrieb erforderlich. Im Schnitt der vergangenen Jahre lagen die Bewerbendenzahlen bei etwa 160 Interessent:innen auf fünf bis zehn eigene Ausbildungsplätze zur/zum Notfallsanitäter:in der Hansestadt Lübeck, die so problemlos besetzt werden konnten. Die Nachfrage nach dem Berufsbild der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters durch junge Erwachsene ist entsprechend gegeben.
Für die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen für das Lübecker Rettungsdienst-Personal werden ebenfalls geeignete Räumlichkeiten benötigt. Nur durch eine hochwertige Fortbildung kann der hohe Qualifikationsstandard des Rettungsdienstpersonals und damit in der Notfallversorgung der Bürger:innen aufrechterhalten werden. Aufgrund des Anstiegs der Einsätze in der Notfallrettung, der vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung aller Voraussicht nach weiter anhalten wird, ist von einem anhaltend hohen Personalbestand mit entsprechendem Fortbildungsbedarf auszugehen.
Dieser steigende Personal- und damit Qualifizierungsbedarf geht im Sinne einer verzahnten, realitätsnahen Ausbildung getreu dem Motto „Train as you fight“ auch mit steigendem Materialbedarf zu Übungszwecken einher. Entsprechend wachsen auch die Bedarfe in Bezug auf adäquate Lagerungskapazitäten unter Berücksichtigung von Arbeits- und Brandschutzkonzepten.
Der vorläufig ermittelte Netto-Raumbedarf für die zukünftige Unterbringung der Notfallsanitäterschule beträgt ungefähr 1.500 m² für Schulungsräume, Büros, Lager, Umkleide- und Sanitärräume und stellt sich folgendermaßen dar:
Nutzung | Flächenbedarf |
Büro und Verwaltung | 257 m² |
Lehrräume | 875 m² |
Lager und Werkstätten | 85 m² |
Sozialräume | 110 m² |
Umkleideräume | 160 m² |
Summe netto: | 1.487 m² |
Hinzu kommt der Bedarf für technische Funktions- sowie Verkehrsflächen im Umfang von 223,1 m² (15 % der Netto-Nutzfläche), so dass die geschätzte Gesamtfläche 1.710,1 m² umfasst. Die Gesamtfläche der angemieteten Gebäudefläche in der Posener Straße beträgt ca.
1.170 m².
Optionen
Da der Mietvertrag für die derzeit genutzte Unterbringung befristet ist und die aktuelle räumliche Situation bereits jetzt nicht ausreicht, besteht der Bedarf für eine räumlich erweiterte, langfristige Unterbringung der Notfallsanitäterschule.
Folgende Varianten wurden geprüft:
- Anmietung geeigneter Räumlichkeiten: Im Rahmen der Prüfung wurde der Immobilienmarkt für zu vermietende Gewerbeimmobilien in Lübeck betrachtet. Dabei konnte bislang eine geeignet erscheinende Bestandsimmobilie identifiziert und besichtigt werden.
Bei der Besichtigung stellte sich jedoch heraus, dass die Räumlichkeiten sich in einem renovierungs- und teils sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Des Weiteren wären umfassende Umbaumaßnahmen erforderlich.
Die Anmietung in zwei geplanten Neubauprojekten im Stadtgebiet wurde ebenfalls geprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass die tatsächliche Umsetzung der Bauprojekte noch nicht absehbar ist und, dass die in Aussicht gestellten Mietpreise die gewöhnlich von der HL vereinbarten Mieten deutlich übersteigen würden.
Bereits bei der Suche nach Räumlichkeiten für die Akademie der Feuerwehr Lübeck hat sich gezeigt, dass in Lübeck kaum ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.
Es werden zum Beispiel Lehrräume und Simulationsräume zur realitätsnahen Darstellung von Notfallsituationen benötigt, die so in Bestandsimmobilien nicht vorhanden sind und deren nachträglicher Ein-/Umbau nur schwer realisierbar und mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Die Anmietung von Räumlichkeiten stellt daher aus Sicht des Bereiches Feuerwehr keine zielführende Alternative dar, da kein Angebot besteht, welches den speziellen Anforderungen gerecht wird.
- Unterbringung in vorhandenen städtischen Gebäuden: Die Feuerwehr hat derzeit
keine freien Raumkapazitäten. Aufgrund der bestehenden Raumknappheit sind bereits mehrere Büros und Lagerflächen in Container auf dem Gelände der
Feuerwache 1 verlegt worden. Auch nach Umsetzung des geplanten Neubaus der Feuerwache 2 (voraussichtlich 2031) stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung, da die dann frei werdenden Räume an Feuerwache 1 für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrbeamt:innen vorgesehen sind und hier auch weiterhin Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst stationiert bleiben. Auch in anderen Bereichen der HL stehen absehbar keine Raumkapazitäten zur Verfügung.
- Aus- und Fortbildung durch externe Anbieter: Die Aus- und Fortbildung
an einer anderen Rettungsdienstschule (z. B. betreibt das Deutsche Rote Kreuz in
Lübeck eine Notfallsanitäterschule) stellt keine planungssichere, dauerhafte Lösung
dar, da solche Kooperationen durch die jeweiligen Vertragspartner gekündigt werden
können. Die Berufsfeuerwehr Lübeck stand erst vor kurzem vor dem Problem, dass
die niedersächsische Landesfeuerwehrschule nach jahrelanger Kooperation die Ausbildung von Lübecker Oberbrandinspektoranwärter:innen aussetzen wollte. Hieraus
resultierte die Übernahme dieser Aufgabe durch die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein und die Verlagerung der Grundausbildung zur Berufsfeuerwehr Lübeck
(siehe auch Vorlage VO/2021/10005). Allgemein ist zu beobachten, dass Aus- und Fortbildungsplätze an externen Rettungsdienstschulen knapp sind und nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese das Aus- und Fortbildungsvolumen der Notfallsanitäterschule der Feuerwehr Lübeck übernehmen könnten.
- Aus- und Fortbildung nur von eigenem Personal: Die gemeinsame Ausbildung ist
über die Jahre zusammengewachsen, so dass die für die Ausbildung notwendigen
Ressourcen der jeweiligen Rettungsdienstträger (z. B. Dozent:innen und insbesondere auch Praktikumsplätze an Lehrrettungswachen und in Kliniken) eng miteinander
verzahnt sind. Eine zukünftige Aus- und Fortbildung von nur eigenem Personal würde
bedeuten, dass diese Synergieeffekte entfallen. Dies könnte die dauerhafte Sicherstellung der Aus- und Fortbildung gefährden.
- Neubau: Durch einen Neubau ist es möglich, die beschriebenen Bedarfe langfristig
und planungssicher zu erfüllen. Ein geeigneter Standort für einen Neubau der Notfallsanitäterschule ist der ehemalige Sportplatz an der Feuerwache 1. Dieses Grundstück befindet sich bereits im städtischen Eigentum und bietet eine ausreichend große Fläche. Das Grundstück ist zudem verkehrsgünstig gelegen und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück kann somit entfallen. Aus jetziger Sicht bestehen keine baurechtlichen Bedenken gegen einen Neubau an dieser Stelle. Mit Voranschreiten des Projektes werden die baurechtlichen Aspekte weiter geprüft werden.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die unmittelbare Anbindung an die Infrastruktur
der Feuerwache 1. Es ist vorgesehen, dass an diesem Standort zukünftig neben dem
Betrieb als Feuer- und Rettungswache auch die Grundausbildung der Feuerwehrbeamt:innen durchgeführt wird (siehe auch Vorlage VO/2022/11745). Die beiden Ausbildungen könnten so ideal miteinander verknüpft und Übungsflächen gemeinsam
genutzt werden. Mit dem Umzug der Akademie der Feuerwehr Lübeck an denselben Standort in wenigen Jahren ließe sich so ein für die Zukunft gewappnetes Aus- und Fortbildungszentrum der Feuerwehr Lübeck etablieren, das im Sinne einer gemeinsamen Ausrichtung die interprofessionelle Zusammenarbeit fördert und Synergieeffekte zwischen beiden Bildungseinrichtungen gewinnbringend nutzt.
Der Bereich Feuerwehr sieht daher auch weiterhin die Option eines Neubaus auf dem Gelände der Feuerwache 1 als geeignetste Lösung für die dauerhafte Unterbringung der Notfallsanitäterschule an.
Finanzierung
Durch das GMHL wurde auf Basis des o. g. Raumprogramms eine Kostenermittlung für einen Neubau durchgeführt. Die entstehenden Kosten betragen demnach ca. 12,6 Mio. €. Hierin ist eine prognostizierte Baukostensteigerung bis zu einer angenommenen Submission der Ausschreibung von Bauleistungen in 2027 einkalkuliert.
Da die Notfallsanitäterschule eine Einrichtung des Rettungsdienstes ist und Kosten der Aus- und Fortbildung von Rettungsdienstpersonal nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 – 4, Abs. 3 SHRDG von den Kostenträgern zu refinanzieren sind, geht die Feuerwehr von einer vollständigen Refinanzierung eines Neubaus aus. Die bisherigen Abstimmungen mit den Kostenträgern zeigen in diese Richtung. Da die Kostenträger unwirtschaftliche oder nicht bedarfsgerechte Kosten zurückweisen können, erfolgen die Planungen weiterhin unter enger Abstimmung mit den Kostenträgern.
Weiterhin entstehen refinanzierende Einnahmen auch aus den Entgelten, die von anderen Trägern des Rettungsdienstes für die Ausbildung ihrer Auszubildenden entrichtet werden.
Wie alle übrigen Investitionen des Rettungsdienstes handelt es sich somit auch bei einem Neubau der Notfallsanitäterschule um eine rentierliche Investition. Mit Konkretisierung der Planung werden sich Aussagen treffen lassen zu dem erwarteten Finanzvolumen je Kalenderjahr. Der daraus resultierende Mittelbedarf wird rechtzeitig in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.
Unabhängig davon prüft die Verwaltung auch zu dieser Baumaßnahme, inwieweit eine Drittfinanzierung, ein Leasing-/ Mietkaufmodell o. ä. möglich ist, um eine Entlastung des Haushalts zu bewirken. In Frage kommt zum Beispiel eine Finanzierungsvariante unter der Voraussetzung, dass die Hansestadt Lübeck künftige Raten als Miete im konsumtiven Haushalt abbilden kann, d. h. die Hansestadt Lübeck wird zunächst Mieterin des Gebäudes.
Die auflaufenden Leasing-/ Mietkaufraten werden mit Nebenkosten der Hansestadt Lübeck als Mietaufwendungen belastet und finden sich als konsumtiver Aufwand im städtischen Haushalt. Um dieses zu ermöglichen, bedarf es eines privaten Geldgebers, der im Verbund mit Finanzdienstleistern den Bau des Gebäudes finanziert und die laufende Unterhaltung während des Leasing-/ Mietzeitraums sicherstellt.
Möglich wird bei einem Leasing-/ Mietkaufmodell auch die Variante, das Gebäude durch den Leasinggeber errichten zu lassen. Dieser würde bis zur Fertigstellung als Gebäudeeigentümer die Möglichkeiten haben, auch eigene Aspekte in die Planung einfließen zu lassen. Dieses wäre bei Ausarbeitung des Finanzierungsmodells zu verhandeln.
Für ein solches Finanzierungskonstrukt sind vorab haushaltsrechtliche, vergaberechtliche, wie auch eigentumsrechtliche Fragestellungen zu prüfen. Nach Abschluss dieser Prüfung könnte ein Gerüst für eine Wirtschaftlichkeitsanalyse eines solchen Finanzierungsmodells aufgebaut werden, um auf dessen Basis die Form der Finanzierung entscheiden zu können. Der Vorteil wäre die Entlastung des Investitionshaushaltes, da ausschließlich konsumtive Aufwendungen entstehen, die durch Entgelte refinanziert werden. Die Kostenträger des Rettungsdienstes müssten dieses Modell ebenfalls als wirtschaftlich bewerten, haben hierzu aber grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt.
Realisierung
Die benötigte Zeit von Projektbeginn bis zum Einzug wird vom GMHL im Rahmen einer groben Rahmenterminplanung auf ca. 4 Jahre geschätzt. Da ein Bezug somit erst nach Ablauf des jetzigen Mietvertrages realistisch ist, wäre zeitnah über eine entsprechende Verlängerung zu verhandeln.
Im Rahmen der haushaltsmäßigen Ordnung ist die Aufnahme in die Haushaltsplanung für 2026 – 2029 vorgesehen.
Anlagen
Anlage 1 - Kostenschätzung
Anlage 2 - Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - NFS-Schule Kostenschätzung Bericht (454 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Lageplan NotSan-Schule (1534 KB) |