| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.07.2025 (Liegt vor - Zurückgestellt am 23.09.25) |
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SI/2025/765 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2025 (Anlage wird nachgereicht) |
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SI/2025/768 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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AM Andreas Zander (CDU): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Zurückgestellt am 24.06.25) |
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VO/2025/14354 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antwort auf Anfrage des AM Andreas Zander (CDU): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (VO/2025/14354) |
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VO/2025/14354-01 |
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| Ö 3.2 |
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Antwort auf mdl. Anfragen im Hauptausschuss vom 09.09.2025 zum Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2026 (VO/2025/14378) |
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VO/2025/14589 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort auf Anfrage des AM Dr. Brock zur Einrichtung eines Bolzplatzes in Groß Steinrade |
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VO/2025/13995-01 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage AM Renate Prüß (SPD) zum HGH |
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VO/2025/14639 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Verbot des Einbaus klassischer Gasthermen ab 30.06.2026 in Lübeck |
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VO/2025/14641 |
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| Ö 3.6 |
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NEU: Mündl. Nachfrage des AM Schulte-Ostermann: Antworten zur ihren Anfragen VO/2025/13890 und VO/2025/13901 |
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| Ö 3.7 |
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NEU: Mündl. Anfrage des AM Dr. Flasbarth: Ausarbeitung eines Budgetvertrages mit dem Café Salut |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Monitoringbericht 2024 für Vergabeverfahren bei der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14507 |
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| Ö 4.2 |
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Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025 (Anlage wird nachgereicht) |
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| Ö 4.3 |
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Zwischenbericht zur Konkretisierung der kommunalen Wärmeplanung |
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2024/13808-03-01 |
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| Ö 4.4 |
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Laufenden Geldleistung und kommunaler Mietkostenzuschuss in der Kindertagespflege, Anpassung der Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14590 |
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| Ö 4.5 |
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Kosten-Wirksamkeits-Analyse Zukunftsszenarien ÖPNV (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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2024/13418-01-01 |
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| Ö 4.6 |
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Ergebnis der Organisationsuntersuchung Technisches Gebäudemanagement (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14168 |
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| Ö 4.7 |
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Chancen und Perspektiven durch alternative Systemansätze zur Straßenbahn (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14411 |
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| Ö 4.8 |
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Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung zum VEP (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14412 |
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| Ö 4.9 |
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Bericht zum Kenntnisstand über die Sanierungsnotwendigkeit nach Abschluss der Bestandsanalyse und Grundlagenermittlung für das Theater Lübeck (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14519 |
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| Ö 4.10 |
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Ergebnis der Überprüfung der tarifrechtlichen Eingruppierung der Reinigungskräfte in der Unterhaltsreinigung der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14516 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushalt 2026 (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14306 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen) |
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18.09.2025 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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23.09.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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02.10.2025 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 8 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen | 6 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten Beschluss (Änderungsantrag unter TOP 6.1.2) zu beschließen.
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06.10.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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07.10.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung beschließt mehrheitlich die Weitergabe der Beschlussvorlage an die Bürgerschaft ohne Votum.
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13.10.2025 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis (Empfehlung für die Bürgerschaft) | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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13.10.2025 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt mehrheitlich, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
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14.10.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussempfehlung: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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15.10.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Ausschuss beschließt die Vorlage ohne Votum weiterzugeben.
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03.11.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Bauausschuss gibt die Vorlage ohne Votum weiter.
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06.11.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Haushaltsplan 2026, bestehend aus dem Vorbericht | Anlage 1 | je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan | Anlage 2 | dem Stellenplan sowie | Anlage 3 | dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen. 2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den städtischen Budgetübersichten Anlage 5 werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung des Haushalts Anlage 6 und die Übersicht über die Gebühren und Entgelte Anlage 7 zur Kenntnis genommen. 3. Die Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Anlage 8 werden beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die max. Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen. 5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.192.314.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.354.745.500 EUR einen Jahresüberschuss von einen Jahresfehlbetrag von 162.430.900 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.162.432.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.292.723.900 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 123.030.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 160.666.300 EUR festgesetzt. (Stand: 29.07.2025) § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen 83.382.700 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 105.320.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 495.000.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.450,796 § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 412 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 575 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2026 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. (Ende des Satzungstextes) Stellenplan Der Stellenplan 2025 (4367,217 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2026 um die sich aus der Anlage 3 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt: 4450,796 Planstellen. Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil: (nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 38 | Nein-Stimmen | 8 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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| Ö 5.1.1 |
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Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP), AM Christopher Lötsch (CDU), AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/die Grünen) und AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/die Grünen) zu VO/2025/14306 Haushalt 2026 |
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VO/2025/14306-05 |
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| Ö 5.2 |
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Stiftung Lübecker Altstadt: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 |
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VO/2025/14416 |
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| Ö 5.3 |
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Westerauer Stiftung (WS): Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023 |
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VO/2025/14417 |
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| Ö 5.4 |
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Aufhebung eines Sperrvermerks (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14460 |
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| Ö 5.5 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 75.000,00 EUR für das Wichtelwunderland 2025 (WWL) |
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VO/2025/14530 |
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| Ö 5.6 |
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3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 (Liegt jetzt vor) |
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VO/2025/14525 |
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| Ö 5.7 |
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Bewerbung beim Projekt Meeresschutzstädte (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14447 |
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| Ö 5.8 |
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Teilnahme Lübecks im EU-Forschungsprojekt "DISCO-ADAPT" |
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VO/2025/14461 |
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| Ö 5.9 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2024 |
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VO/2025/14490 |
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| Ö 5.10 |
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4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/14545 |
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| Ö 5.11 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2026 (Zurückgestellt am 09.09.25) |
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VO/2025/14378 |
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| Ö 5.12 |
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Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 01. 10. 2025 (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14264 |
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| Ö 5.13 |
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Verkehrsentwicklungsplan - Teilgutachten Potenzialanalyse Straßenbahn (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2024/13418 |
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| Ö 5.14 |
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Mühlentorplatz - Umgestaltung zur signalisierten Kreuzung (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/13939 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Fraktion Linke & GAL, AT: Einrichtung einer Energieagentur / eines Kompetenzzentrums Klimaneutralität (Überwiesen in den Hauptausschuss und USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - Zurückgestellt am 23.09.25) |
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VO/2025/14000-01 |
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| Ö 6.2 |
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AfD: Priwallfähre - Kostenfreie Mitnahme Einsatzfahrzeuge (Abschließend in den Hauptausschuss überwiesen) |
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VO/2025/14535 |
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| Ö 6.3 |
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BM Lothar Möller: Aussetzung des Ziels 'Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035' (Überwiesen in den USO und den Hauptausschuss (federführend und abschließend)) |
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VO/2025/14523 |
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| Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Dirk Groß (AfD): Überprüfung Finanzen der Hybridfähre "Welt ahoi" durch das Rechnungsprüfungsamt |
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VO/2025/14625 |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 8.1 |
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Fraktion Linke & GAL: Satzungsänderung des Jugendhilfeausschusses (Überwiesen in den Jugendhilfeausschuss und den Hauptausschuss als Gleichstellungsausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft) |
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VO/2025/14555 |
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| Ö 9 |
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Digitalisierung |
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| Ö 10 |
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Verschiedenes |
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| Ö 11 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 12 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 12.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2025 (Anlage wird nachgereicht) |
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| N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bereichsleitung der Volkshochschule (Zurückgestellt am 08.04.25) |
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| N 13.1.1 |
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Antwort auf Anfrage AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bereichsleitung der Volkshochschule |
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| N 13.2 |
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NEU: Mündl. Anfrage des AM Siegenbrink: Sachstände zum Theaterrestaurant |
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| N 14 |
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Berichte |
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| N 15 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 15.1 |
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Erneute Ausschreibung eines Rahmenvertrages für das Leasing von Fahrrädern für die Beschäftigten der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 23.09.25) |
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| N 15.2 |
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Besetzung der Planstelle der Leitung des Bereiches Gesundheitsamt |
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| N 15.3 |
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Beschaffung von IT-Serversystemen über Dataport zur Erweiterung städtischer Rechenzentrumskapazitäten |
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| N 15.4 |
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Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck-St. Jürgen, Auf dem Ruhm |
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| N 15.5 |
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Vergabeverfahren für die Dienstleistung zur archäologischen Bergung und Dokumentation im Lübecker Stadtgebiet |
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| N 15.6 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Bau von 2 Kleinwindkraftanlagen |
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| N 15.7 |
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Dringlichkeitsvorlage: Ankauf von Zufahrtschutzsperren gegen Überfahrtaten (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern) |
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| N 16 |
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Verschiedenes |
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| Ö 17 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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