1 Ausgangslage
Der Beschluss zur sukzessiven Privatisierung der Eigenreinigung (Drucksache Nr. 627, 2004) wurde im Jahr 2009, mit der Vorgabe eine vergleichbare Eigen- und Fremdreinigung in Höhe von 75 %/25 % aufzubauen (Drucksache Nr. 242, 2009), gestoppt.
Dies zum Anlass genommen wurde das Leistungsangebot der Unterhaltsreinigung sukzessive optimiert. Unter anderem wurden Reinigungsintervalle entsprechend des Nutzerverhaltens angepasst (Beispiele: Bodenreinigung in Klassenräumen erfolgt nicht mehr pauschal fünfmal die Woche, sondern zweimal die Woche bedarfsgerecht; Müllentsorgung in Büroräumen erfolgt nur noch zentral über Teeküchen oder vom Nutzenden selber). Zudem wird in geeigneten Flächen automatisierte Reinigungstechnik, sog. Scheuersaugautomaten, eingesetzt und ergonomische Reinigungsgeräte und Servicewagen gehören zur Grundausstattung in der Unterhaltsreinigung.
Die Tätigkeiten der Reinigungskräfte in der Unterhaltsreinigung (Stammkräfte und Springkräfte) waren in der Vergangenheit immer in der EG 1 eingruppiert; die Vorarbeiter:innen in der EG 2. Dies ergab sich aus dem Umstand, dass
- nahezu keine Entscheidungsspielräume bestanden,
- die Unterhaltsreinigung nach starren Plänen erfolgte und daher keine Ermessensentscheidungen erforderte,
- die bisherige technische Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderte kaum Fachwissen,
- es sich bei den Tätigkeiten in Summe um einfachste Tätigkeiten handelte, die in der Regel die Einarbeitungszeit von 30 Minuten nicht überschritten.
Diese Eingruppierung wurde mehrfach überprüft und stets bestätigt.
Im November 2024 hat der Bereich GMHL aufgrund der bis dahin erfolgten sukzessive eingetretenen neuen Arbeitsschritte und Anforderungen im Reinigungsdienst einen Bereichsantrag auf Überprüfung der tarifrechtlichen Eingruppierung der Reinigungskräfte in der Unterhaltsreinigung gestellt. Im Ergebnis sind aus den nachfolgenden Gründen höherwertige Tätigkeitsmerkmale erfüllt.
2 Aktuelle Aufgaben der Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung bei der HL umfasst die regelmäßige Reinigung der städtischen Gebäude zur Sicherstellung des hygienischen Standards. Dieser ist mit einem definierten Leistungsverzeichnis festgelegt und unterscheidet sich je nach Objektart (z. B. Schule, Kita, Verwaltungsgebäude) und Raumgruppe (z. B. Klassenraum, Flur, Büroraum, Sanitärräume). Neben der Sicherstellung des hygienischen Standards ist auch die Substanzerhaltung der städtischen Gebäudeinfrastruktur sowie Zufriedenheit der Nutzenden ein wesentliches Ziel der Gebäudereinigung der HL.
2.1 Aufgaben Stammkräfte und Springkräfte in der Unterhaltsreinigung
Konkret umfasst der Arbeitsplatz einer Stammkraft sowie Springkraft in der Unterhaltsreinigung heute folgende Aufgaben:
- Durchführung der Unterhaltsreinigung nach Bedarf oder nach Reinigungsplan entsprechend der Objektart und Raumgruppe inkl. Vor- und Nachbereitungsaufgaben wie fachgerechte Schmutzwasser- und Müllentsorgung, Bestückung des Servicewagens, Unterhaltung der Reinigungsmaschinen und -materialien unterschiedlicher Hersteller, Meldung von Materialbedarfen an Vorarbeiter:innen
- Durchführung von Desinfektionsreinigungen
- Durchführung von allgemeinen Sicherheitskontrollen bei Nachtarbeit oder Nichtanwesenheitszeiten der Hausmeisterdienste, zum Beispiel Meldung von Schäden durch Vandalismus, defekte Beleuchtungen oder starke Verunreinigungen
- Einhaltung der Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sicherheitsvorschriften, Gefahrstoffen, Brandschutz, etc.
- Teilnahme an allgemeinen und tätigkeitsbezogenen (Pflicht)-Schulungen
- Kommunikation mit den Nutzenden im Objekt
Der Arbeitsplatz einer Springkraft in der Unterhaltsreinigung beinhaltet die obengenannten Aufgaben mit dem Unterschied, dass die Mitarbeitenden keinem festen Objekten zugeteilt sind, sondern nach Bedarf Stammkräfte vertreten.
2.2 Aufgaben Vorarbeiter:innen in der Unterhaltsreinigung
Der Arbeitsplatz der Vorarbeiter:in in der Unterhaltsreinigung umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
- Durchführung der Unterhaltsreinigung nach Bedarf oder nach Reinigungsplan entsprechend der Objektart und Raumgruppe inkl. Vor- und Nachbereitungsaufgaben wie fachgerechte Schmutzwasser- und Müllentsorgung, Bestückung des Servicewagens, Unterhaltung der Reinigungsmaschinen und -materialien unterschiedlicher Hersteller
- Einarbeitung/Einweisung der Mitarbeitenden (Eigenpersonal und Fremdpersonal) in das Objekt und die Aufgaben inkl. Durchführung von Folgeschulungen
- Koordination der Arbeitsabläufe in den zugewiesenen Objekten inkl. Personaleinsatzplanung Vorort (z. B. Urlaubsplanung, Erstellen der Stundennachweise zur Abrechnung)
- Sicherstellung der Reinigungsleistung durch Qualitätskontrolle
- Beschaffung von Reinigungsmaterial und –technik sowie laufende Material- und Maschinenverwaltung
3 Tarifrechtliche Bewertung
Als mögliche Eingruppierung für die Reinigung in Innenräumen sieht die Entgeltordnung des TVöD bzw. der TV Entgeltgruppenverzeichnis S-H die Entgeltgruppen 1, 2 und 3 vor.
Die unter Kapitel 2 beschriebenen Aufgaben erfordern insbesondere nachfolgenden Handlungs- und Ermessensspielraum:
- Durch den umfangreichen Einsatz von Reinigungsmaschinen sind Raumpfleger:innen höheren Anforderungen betreffend Einstellung, Nutzung, Pflege und regelmäßiger Check-Ups der Maschinen ausgesetzt. Der Austausch von Reinigungsmaschinen und –technik erfolgt sukzessiv nach den individuellen Anforderungen des Objektes. Seit 2023 werden auch Maschinen von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt. Im Ergebnis müssen die Reinigungskräfte – anders als noch vor einigen Jahren – nicht nur noch eine Reinigungsmaschine in der Art beherrschen, sondern verschiedenartige Maschinen für unterschiedliche Arbeiten. Dies erfordert ein umfangreicheres – nicht nur kurz anzulernendes – Verständnis über die Geräte und deren Einsatz sowie eine fortlaufende Wissenserweiterung.
- Durch das sich stark verändernde Nutzerverhalten – insbesondere die Zunahme von Vandalismus – sowie die daraus resultierenden Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Raumpfleger:innen nun für eine Vorabwägung verantwortlich, ob betroffene Raumgruppen (insbesondere Sanitäranlagen) noch reinigungsfähig sind oder ob unter Einbeziehung von Vorarbeiter:innen und Objektleitungen eine desinfizierende Sonderreinigung erfolgen muss. Dies erfordert ein umfangreiches Maß an Abwägung darüber, wann Verschmutzungen derart intensiv sind, dass desinfizierende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
- Aufgrund von neuen Arbeitszeitmodellen – wie der Tageszeitreinigung – ist es erforderlich, dass nicht mehr ein starrer Reinigungsplan abgearbeitet wird, sondern das Reinigungen nach Abstimmung mit den Nutzenden – flexibel nach Bedarf – erfolgt. Im Ergebnis erfolgt die Reinigung vermehrt nach Sicht, dies erfordert ein ermessendes Bewerten jeder vorzufindenden Raumgruppe und einer jeweiligen individuellen Anpassung der Reinigungstätigkeit. Dies wird seit 2024 praktiziert.
Aus den vorgenannten Gründen schließt die Stellenbewertung der Stammkräfte und Springkräfte in der Unterhaltsreinigung mit dem Ergebnis EG 2 ab.
Die Stellenbewertung der Vorarbeiter:innen schließt mit dem Ergebnis EG 3 ab, da diese neben der Durchführung der Unterhaltsreinigung auch die Einweisung/Einarbeitung und Koordination unterstellter Personen übernehmen, die nach TV Entgeltgruppenverzeichnis S-H der EG 3 entsprechen. Zudem besteht ein Anspruch auf eine 8 % Vorarbeiter:innen-Zulage.
4 Auswirkung auf das Produkt 111029
Zur Berechnung der Personalmehrkosten wurde der Mittelwert der Stufen 2 - 6 der jeweiligen Entgeltgruppe herangezogen (Tabellenentgelt 04/2025). In Summe belaufen sich die Personalmehrkosten für 2025 auf 846.807,91 € (Anlage 1). In dem Haushaltsentwurf 2026 sind die Personalkosten berücksichtigt. Je nach Betriebszugehörigkeit erfolgt die Auszahlung rückwirkend zum 01.11.2024.
5 Ausblick
Das Ergebnis der Überprüfung der tarifrechtlichen Eingruppierung der Reinigungskräfte in der Unterhaltsreinigung der HL zeigt, dass die Gebäudereinigung der HL im stetigen Wandel ist. Der Bereich GMHL erarbeitet derzeit ein Entwicklungskonzept, das nicht nur die Veränderungen der vergangenen Jahre aufzeigt, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Eigenreinigung sowie aktuelle Optimierungspotenziale fokussiert. Zur Plausibilisierung des Status Quo sowie der geplanten Maßnahmen soll eine externe Begutachtung des Berichtes durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) oder einer vergleichbaren Stelle erfolgen. Es wird angenommen, dass das Entwicklungskonzept Ende des 1. Quartals/Beginn des 2. Quartals 2026 der Politik vorgestellt werden kann.
Die Umsetzung des Bewertungsergebnisses sowie Information der Beschäftigten über die Höhergruppierung soll nach Vorlage dieses Berichtes sowie Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens erfolgen.