Vorlage - VO/2025/14535  

Betreff: AfD: Priwallfähre - Kostenfreie Mitnahme Einsatzfahrzeuge
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.10.2025 
40. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die generelle kostenfreie Mitnahme von allen Einsatzfahrzeugen von Sicherheitsbehörden durch die Stadtwerke Lübeck mobil im Bereich der Priwallfähre zu ermöglichen.
 


Begründung

Aktuell werden gem. 3.6 der Broschüre „Priwallfähre Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen“ ausschließlich Einsatzfahrzeuge, welche zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig sind, kostenlos befördert, soweit sie sich in Ausübung ihres Dienstes im Einsatz befinden. Dies ist durch blaues oder gelbes Blinklicht anzuzeigen (§35, §38 StVO). Zu den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zählen Angehörige von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst.

 

r nicht im Einsatz befindliche Fahrzeuge (dies betrifft z.B. Streifenfahrten oder Krankentransporte ohne Blaulicht) gilt dies nicht. Dafür ist für jede Überfahrt ein spezielles Verrechnungskartensystem, sowohl für Personen als auch Fahrzeuge anzuwenden.

 

Dies bedeutet, dass ein schlichtes hoheitliches Tätigwerden von Polizei und Zoll (z.B. Streifenfahrten) nur eingeschränkt bzw. gar nicht durchgeführt wird, da dadurch unnötige Kosten generiert werden und der Verwaltungsaufwand, ggf. mit Begründung der Notwendigkeit in den einzelnen Dienststellen, deutlich erhöht wird.

 

Die Präsenz von Sicherheitsbehörden, im Speziellen durch Bundespolizei, Landespolizei und Zoll, wir somit stark dezimiert. Eine regelmäßige Bestreifung mit einer „unbürokratischen Regelung“ erhöht im Allgemeinen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und im Besonderen das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger.

 

Die Mindereinnahmen für die Stadtwerke Lübeck mobil sind gem. eigener Angaben in Höhe von ca. 15.000,00 Euro (2024) für ein Mehr an Sicherheit als gering einzuschätzen..
 


Anlagen