Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

40. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:32 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 16:32 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit (zunächst 14 anwesende stimmberechtigte Mitglieder; nach dem Erscheinen von AM Balke um 16:42 Uhr 15 anwesende stimmberechtigte Mitglieder).

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheide im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen würden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienten.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht worden seien:

 

NEU TOP 3.4

Anfrage AM Renate Prüß (SPD) zum HGH (VO/2025/14639)

 

NEU TOP 3.5

Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Verbot des Einbaus klassischer Gasthermen ab 30.06.2026 in Lübeck (VO/2025/14641)

 

NEU TOP 5.1.1

Antrag des AM Thorsten Fürter (FDP), AM Christopher Lötsch (CDU), AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90/die Grünen) und AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/die Grünen) zu VO/2025/14306 Haushalt 2026 (VO/2025/14306-05)

 

NEU TOP 15.7

Dringlichkeitsvorlage: Ankauf von Zufahrtschutzsperren gegen Überfahrtaten (VO/2025/14640)

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anmeldung des TOP 15.7 zur Tagesordnung nach dem

Versand der Sitzungseinladung erfolgt sei, weshalb für die Beratung des TOP 15.7

in der heutigen Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit gemäß §§ 34 Absatz 4 Satz 4 GO und 7 Absatz 4 GeschO erforderlich sei. Eine solche setze eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ausschussmitglieder voraus.

 

Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 15.7.

 

Der Vorsitzende gibt zu der Antwort unter TOP 3.3 den Hinweis, dass mit ihr zugleich die mündliche Anfrage des AM Siegenbrink zum Sachstand zum Bolzplatz in Groß Steinrade unter TOP 3.12 der Sitzung vom 09.09.2025 beantwortet wird.

 

                                                                                   Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ferner informiert der Vorsitzende darüber, dass der TOP 9 „Digitalisierung“ gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 30.05.2024 ab sofort ein fester Bestandteil der Tagesordnung sei. Unter dem neuen TOP würden u. a. drei bis vier Mal jährlich Berichte und Niederschriften des Beirates Lübeck Digital zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Der Vorsitzende gibt zunächst bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am 23.09.2025 folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst habe:

 

  • Beamtenangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft, Beförderung einer Bereichsleitung

 

  • Der Hauptausschuss stimmt der Anmietung des Objektes Beethovenstraße 20, 23556 Lübeck zu.

 

  • Die Ausschreibung und Vergabe eines Rahmenvertrages für die Reinigung von Einsatzschutzbekleidung von Feuerwehr und Rettungsdienst mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren wird freigegeben.

 

Die Ausschreibung und Vergabe eines Rahmenvertrages für die Beschaffung der Verbrauchsmaterialien des Rettungsdienstes mit einer Laufzeit von 2 Jahren wird freigegeben.

 

  • Für das Gewerk „Gebäudereinigung“ wird für zwei städtische Objekte eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.

 

  • Für das Gewerk „Gebäudereinigung“ wird für ein städtisches Objekt (Abfallwirtschaftszentrum Raabrede Entsorgungsbetriebe Lübeck) eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Der Vertragszeitraum beläuft sich auf vier Jahre.

 

Der Vorsitzende gibt anschließend bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am 23.09.2025 folgende Empfehlungen für die Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil beschlossen habe:

 

  • Die Hansestadt Lübeck legt einen Betrag von 13 Mio. EUR in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH ein.

 

  • Die Ausschreibungskriterien für LOS 5 im Baugebiet Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wurden geändert.

 

  • Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Firma Possehl Umweltschutz GmbH eine Vereinbarung zur Ablösung von Unterhaltungspflichten in der ehem. Kiesgrube Dummersdorf abzuschließen.

 

  • Die Bürgerschaft hat der Gründung der Windpark Binnen GmbH & Co KG zugestimmt.

 

  • Die Bürgerschaft stimmt der Ausschreibung der landwirtschaftlichen Flächen zur Verpachtung und der Gebäude auf der Hofstelle zum Verkauf zu.

 

  • Der Bürgerschaft wird zugleich empfohlen, die vorherige Angelegenheit in durch einen Antrag aus dem Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde“ geänderter Fassung zu beschließen.

 

                                          Der Hauptausschuss und die Öffentlichkeit nehmen Kenntnis.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Absatz 2 GO ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Angelegenheiten erforderlich sei. Er teilt mit, dass die TOP 13.1, 13.1.1 und 15.1 bis 15.7 für die Beratung im nichtöffentlichen Teil angemeldet worden seien.

 

Er lässt auf Wunsch von AM Stolzenberg einzeln über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten Angelegenheiten abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 13.1.

 

 Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 13.1.1.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.1.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.2.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.3.

 

Der Hauptausschuss beschließt mit der erforderlichen

Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.4.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.5.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.6.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung Angelegenheit unter TOP 15.7.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die folgenden Angelegenheiten aufgrund noch nicht erfolgter abschließender Beratungen in den Fachausschüssen bzw. des Nichtvorliegens in der heutigen Sitzung zu vertagen:

 

TOP 2.2

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 2.2.

 

TOP 4.3

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.3.

 

TOP 4.5

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.5.

 

TOP 4.6

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.6.

 

TOP 4.7

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.7.

 

TOP 4.9

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.9.

 

TOP 4.10

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.10.

 

TOP 5.6

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.6.

 

TOP 5.13

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.13.

 

TOP 5.14

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.14.

 

TOP 6.1

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 6.1.

 

TOP 8.1

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 8.1.

 

TOP 12.1

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 12.1.

 

AM Simon beantragt die Vertagung der Beratung der folgenden Angelegenheiten:

 

TOP 4.8

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 4.8.

 

TOP 5.7

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.7.

 

TOP 5.12

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 5.12.

 

TOP 15.5

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

 die Vertagung der Beratung der Angelegenheit unter TOP 15.5.

 

Zur Tagesordnung sprechen außerdem AM Fürter und stellv. AM Zimmermann.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden werden keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß § 39 Absatz 3 GeschO über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden und ggf. anderer Personen am nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor

Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei. Es sei um die Teilnahme folgender Personen

gebeten worden:

 

  • Janika Köhler, Persönliche Referentin des Bürgermeisters

 

Der Vorsitzende lässt über die Teilnahme abstimmen:

 

Der Hauptausschuss genehmigt einstimmig

die Teilnahme der vorgenannten Person.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass zu der Personalangelegenheit unter TOP 15.2 Frau Dr. Schiffner für eine persönliche Vorstellung anwesend sein werde.

 

                                                                                   Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.