Vorlage - VO/2025/14523  

Betreff: BM Lothar Möller: Aussetzung des Ziels 'Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035'
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
07.10.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung abgelehnt   
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.10.2025 
40. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Ziel, sämtliche städtischen Gebäude bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu gestalten, vorerst auszusetzen.

Andere Klimaschutzziele, insbesondere die CO-neutrale Wärmeversorgung bis 2035 sowie die klimaneutrale Sanierung von Gebäuden, die ohnehin renoviert werden müssen, sollen weiterhin verfolgt werden.
 

 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck steht im Haushaltsjahr 2025 vor einer äerst angespannten finanziellen Lage. Nach derzeitigem Stand wird ein Defizit von über 105 Millionen Euro erwartet. Da keine Rücklagen vorhanden sind, muss die Stadt umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen.

 

Unter diesen Bedingungen ist das Ziel, einen vollständig klimaneutralen Gebäudebestand bis 2035 zu erreichen, derzeit finanziell nicht realisierbar. Eine Aussetzung des Ziels ist daher notwendig, um den städtischen Haushalt zu stabilisieren und handlungsfähig zu bleiben.

 

Gleichzeitig sollen andere Klimaschutzziele nicht infrage gestellt werden. Die CO-neutrale  Wärmeversorgung bis 2035 sowie die klimaneutrale Sanierung bei ohnehin anstehenden Renovierungen werden weiter umgesetzt.

 

Darüber hinaus führt die Stadt derzeit Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein über eine mögliche finanzielle Unterstützung durch Bundesmittel zur Förderung der kommunalen Klimaschutzziele. Sollten sich dadurch zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnen, könnte das ursprüngliche Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2035 wieder aufgenommen werden.


 


Anlagen