TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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Ö 2.1 |
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Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 11 - 15 können nach der Maßgabe einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Mitglieder des Werkausschusses nichtöffentlich beraten werden. |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung vom 11.06.2020 - öffentl. Teil |
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SI/2020/767 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Werkleitung |
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Ö 4.2.1 |
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Stand Rechtsstreit Straßenreinigungsgebührensatzung |
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Ö 4.2.2 |
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Sachstand Oberflächenreinigung |
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Ö 4.2.3 |
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Übernahme eines Grundstücks im Stockholmring |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien |
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VO/2020/08664 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet. |
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13.08.2020 - Werkausschuss EBL |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.08.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Anlass: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
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18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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25.08.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.5 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.
- Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.
- Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
- Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
- Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
- uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
- angemessene und stetige Gebührenentwicklung.
- Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.
- Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.
- Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.
- Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-
tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt- schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 6 |
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Berichte |
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Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 9.1 |
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AM Klaus Lange (SPD): Auswirkungen von Starkregen Pensebusch / Heiweg |
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VO/2020/09193 |
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Ö 9.2 |
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Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu einem offensichtlichen Problem bei Großraumbehältern, die zur Altpapierentsorgung eingesetzt werden |
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VO/2020/09196 |
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Ö 9.3 |
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Neu: Anfrage Hr. Martens - gewerbliche Altkleidersammlung in Lübeck |
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Ö 9.4 |
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Neu: Anfrage Hr. Dr. Lengen - Anschlusssituation Richard-Wagner-Straße |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung vom 11.06.2020 - nichtöffentl. Teil |
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N 12 |
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Mitteilungen |
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N 12.1 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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N 12.2 |
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Mitteilungen der Werkleitung |
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N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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N 13.1 |
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Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH |
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N 13.2 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Trennung und Neubau Pumpwerk Alexanderstraße |
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N 13.3 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Nacherschließung Hohewarter Weg + DR-Ltg. Brodten;
Tiefbau / Kanalbau / Rohrleitungsbau
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N 13.4 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssummer über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Hier: Trennentwässerung Rose / Boelckstraße |
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N 13.5 |
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Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck.
Hier: Vergabe eines Rahmenvertrages für die Belieferung der Entsorgungsbetriebe Lübeck mit persönlicher Arbeitsschutzbekleidung
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N 14 |
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Berichte |
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N 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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