Auszug - Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien  

19. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08664 Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Verwey, Jan-Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Verwey stellt den Masterplan Stadtentwässerung anhand einer Präsentation vor. Gleichfalls weist er auf die jeweils ausführlich gehaltenen Präsentationen in den einzelnen Fraktionen hin, die in Vorbereitung auf diese Sitzung bereits stattgefunden haben.

 

Herr Dr. Verwey erläutert wesentliche Details, beschreibt die Besonderheit des veralteten Kanalnetzes in Lübeck, die damit verbundene enorme Herausforderung für die Stadtentwässerung und die dringende Notwendigkeit der Umsetzung dieses Masterplanes. Dieses

Planwerk stelle ein umfassendes dynamisches Werkzeug für die Hansestadt Lübeck dar, welches weiter ausbau- und anpassungsfähig sei und somit die Stadt in die Lage versetze, eine stetige Weiterentwicklung in diesem Bereich sicherzustellen. Dieser umfangreiche

Masterplan sei gleichfalls ein wichtiger Koordinator in Verbindung mit allen anderen

Bereichen und Akteuren der Hansestadt.

 

Die Fragen des Vorsitzenden zu den Kosten der einzelnen Szenarien sowie des Herrn Rohlf zu den Gebührenkalkulationen, Herrn Martens zur Entscheidungsfällung, Herrn Leber zum Zeitpunkt einer konkreteren Darstellung der Überlegungen im Teil 2, zu möglichen Konsequenzen aufgrund von Corona, zur Einhaltung zeitlicher Spielräume als Auflage der Unteren Wasserbehörde und zur Notwendigkeit einer kurzfristigen Umsetzung, des Herrn Schüler zu Möglichkeiten mit geringem Aufwand einen größeren Effekt zu erzielen sowie eine proaktive Mitnahme und Aufklärung der BürgerInnen, des Herrn Görtz bezüglich der Vielzahl der Baumaßnahmen im Lübecker Stadtgebiet und von Frau Mählenhoff zum Klimawandel, Starkregen und versiegelte Vorgärten werden von Herrn Dr. Verwey und Herrn Senator Hinsen beantwortet und diskutiert. 

 

Herr Dr. Verwey zielt in den kommenden 5-10 Jahren auf eine deutliche Zurücknahme der Schmutzwasserbelastung in Gewässern und verweist auf Teil 2 des Masterplanes mit entsprechenden Beschleunigungsmaßnahmen.

 

Herr Senator Hinsen bittet Frau Caesar-Kronziel von der Unteren Wasserbehörde um das Wort. Frau Caesar-Kronziel stellt deutlich klar, dass die EBL aufgefordert seien, dringend und aktiv Beschleunigungsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei seien unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um schnellstmöglich eine umfassende, gründliche, ausbaufähige und nachhaltige Erneuerung des veralteten Lübecker Kanalnetzes in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde auszuarbeiten, vorzustellen und schnellstmöglich umzusetzen. Hierbei seien Fördermöglichkeiten noch nicht berücksichtigt worden.

Ein vereinfachtes Gebührenmodell, insbesondere über die nächsten 10-50 Jahre sei ebenso integriert. Hier wurde die letzte Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt und fortgeschrieben. Neben einer linearen Erhöhung der Schmutzwassergebühr sei die Niederschlagswassergebühr stärker belastet.

 

Während der nachfolgenden Diskussion schlägt Herr Heidemann die Etablierung einer betriebseigenen Tiefbauabteilung für die EBL vor, welches Herr Senator Hinsen grundsätzlich begrüßen würde, jedoch sei dies unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen schwer zu realisieren.

 

Der Vorsitzende möchte wissen, wie andere Städte in Deutschland mit dieser Problematik umgehen würden. Herr Dr. Verwey erklärt das individuelle Wachsen verschiedener Entwässerungssysteme in unterschiedlichen Regionen. Einige Städte setzen ausschließlich auf Mischwassersysteme, wobei es in Norddeutschland durch die Nähe zum Wasser deutlich mehr Möglichkeiten zum Ableiten gebe. Dies sei zudem eine fundamentale, historische Entscheidung mit teilweise so unterschiedlichen Herausforderungen in den einzelnen Städten, so dass ein wirklicher Vergleich grundsätzlich schwierig sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Masterplan Stadtentwässerung abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, antragsgemäß zu beschließen.

 


Beschluss:

  1. Der Masterplan Stadtentwässerung - Teil 1 - Bedarf und Szenarien - wird als strategischer Handlungsleitfaden beschlossen. Die EBL werden mit der Umsetzung beauftragt.

 

  1. Der Masterplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Dabei ist ein wesentliches Ziel, die Mischwasserfreiheit zu beschleunigen und die Stadtentwicklung zu ermöglichen. Dazu sind jährlich die geplanten kurz, mittel- und langfristigen Baumaßnahmen zu definieren bzw. zu aktualisieren und mit den betroffenen städtischen Bereichen bzw. Gesellschaften abzustimmen.

 

  1. Der Masterplan hat die folgenden vordringlichen Ziele:
    1. Schnellstmögliche substanzielle Reduzierung von Schmutzwassereinträgen in Gewässer bis hin zur Mischwasserfreiheit,
    2. Sanierung und Umbau der Anlagen der Stadtentwässerung nach dem Stand der Technik, soweit erforderlich,
    3. uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Hansestadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung,
    4. angemessene und stetige Gebührenentwicklung.

 

  1. Zur Erreichung der Ziele des Masterplans wird das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen (entspricht Gesamtkosten nach Anlage 1 Kapitel 2.3) der Stadtentwässerung schrittweise auf ein Zielvolumen von dauerhaft bis zu 30 Mio. EUR (zuzüglich allgemeine Preissteigerungen) erhöht. Dies entspricht dem Umsetzungsszenario C des Masterplans.

 

  1. Die nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Finanzmittel und Personalressourcen zur Umsetzung des Szenarios C werden zur Kenntnis genommen. Die jährliche Planung und Festlegung der Ressourcen erfolgt weiterhin wie bisher über die jährlichen Wirtschaftspläne der EBL.

 

  1. Über die aus dem Masterplan und seinen Fortschreibungen abgeleiteten Maßnahmen ist regelmäßig im Werkausschuss der EBL zu berichten.

 

  1. Um gebührensteigernde Effekte zu dämpfen, schöpfen die EBL Kostensenkungspo-

            tenziale aus und, soweit möglich, werden sowohl technische als auch betriebswirt-

            schaftliche Alternativen zur Optimierung betrachtet.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum