| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2020 |
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SI/2020/639 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2020 |
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SI/2020/640 |
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| Ö 3 |
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Anliegen der Jugend |
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| Ö 4 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 4.1.1 |
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Vorstellung Jugendhilfeplaner (Hr. Drescher) |
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| Ö 4.1.2 |
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Informationen zu zwei Kindertageseinrichtungen |
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| Ö 4.1.3 |
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Geschwisterermäßigung für Schulkinder, Antrag zu TOP 6.2 |
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| Ö 4.1.4 |
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teilweise Beantwortung der Fragen von KEV und SEV |
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| Ö 4.1.5 |
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Kinderbetreuung in den Sommerferien |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Statistik und Bericht Familien- und Bildungsportal 2010 - 2019 |
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VO/2020/08775 |
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| Ö 6 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck |
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VO/2020/08937 |
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| Ö 6.2 |
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Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020;
Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege |
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VO/2020/08926 |
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| Ö 6.2.1 |
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Puhle (SPD): Ergänzungsantrag zu "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 1.8.20; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege" |
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VO/2020/08926-01 |
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| Ö 6.2.2 |
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BM Antje Jansen (GAL) Änderungsantrag zu: VO/2020/08926 Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege |
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VO/2020/08926-02 |
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| Ö 6.3 |
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Verlängerung der Budgetverträge um ein Jahr und pauschale Erhöhung der Budgetsummen um jeweils 1 v. H. |
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VO/2020/08902 |
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| Ö 6.4 |
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Soziale Stadt Moisling - Ausschreibung des Quartiersmanagements |
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VO/2020/08853 |
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| Ö 7 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7.1 |
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DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck" |
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VO/2019/08275 |
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| Ö 7.2 |
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Freie Wähler & GAL: Bedarfserfassung Fortbildungsbedarf aller Kindertagespflegepersonen in Lübeck |
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VO/2020/08668 |
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| Ö 7.3 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL: Elternentlastung für die Zeit der Corona-bedingten Aussetzung und Einschränkung aller außerfamiliären Kinderbetreuungsformen |
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VO/2020/08922 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel, - unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
- Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden
mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden. Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden. |
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28.05.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.41 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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04.06.2020 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7.3 - zurückgezogen |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel, - unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
- Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden
mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden. Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.
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18.06.2020 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 6.5 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel, - unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
- Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden
mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden. Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.
Abstimmungsergebnis über die Empfehlung, den Antrag als Arbeitsmaterial an die Verwaltung weiter zu geben | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Somit muss über den Ursprungsantrag zu TOP 6.5 nicht mehr abgestimmt werden.
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27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel, - unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
- Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden
mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden. Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 8 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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