Tagesordnung - 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:08 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Niederschrift JHA Februar 2020
Niederschrift JHA März 2020

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2020
SI/2020/639  
   
   
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2020
SI/2020/640  
   
   
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Vorstellung Jugendhilfeplaner (Hr. Drescher)    
Ö 4.1.2  
Informationen zu zwei Kindertageseinrichtungen    
Ö 4.1.3  
Geschwisterermäßigung für Schulkinder, Antrag zu TOP 6.2    
Ö 4.1.4  
teilweise Beantwortung der Fragen von KEV und SEV    
Ö 4.1.5  
Kinderbetreuung in den Sommerferien    
Ö 5     Berichte    
Ö 5.1  
Statistik und Bericht Familien- und Bildungsportal 2010 - 2019
Enthält Anlagen
VO/2020/08775  
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/08937  
Ö 6.2  
Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege
Enthält Anlagen
VO/2020/08926  
Ö 6.2.1  
Puhle (SPD): Ergänzungsantrag zu "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 1.8.20; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege"
VO/2020/08926-01  
Ö 6.2.2  
BM Antje Jansen (GAL) Änderungsantrag zu: VO/2020/08926 Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege
VO/2020/08926-02  
Ö 6.3  
Verlängerung der Budgetverträge um ein Jahr und pauschale Erhöhung der Budgetsummen um jeweils 1 v. H.
VO/2020/08902  
Ö 6.4  
Soziale Stadt Moisling - Ausschreibung des Quartiersmanagements
VO/2020/08853  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
DIE LINKE: Runder Tisch "Kinderarmut in Lübeck"
VO/2019/08275  
Ö 7.2  
Freie Wähler & GAL: Bedarfserfassung Fortbildungsbedarf aller Kindertagespflegepersonen in Lübeck
VO/2020/08668  
Ö 7.3  
Fraktion Freie Wähler & GAL: Elternentlastung für die Zeit der Corona-bedingten Aussetzung und Einschränkung aller außerfamiliären Kinderbetreuungsformen
VO/2020/08922  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel,

  • unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
  • Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden

mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden.

Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt.

 

3.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass

a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird

b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird

c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen.

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.

 

   
    28.05.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.41 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
   

 

 

 

   
    04.06.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7.3 - zurückgezogen
   

 

Beschluss:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel,

  • unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
  • Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden

mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden.

Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt.

 

3.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass

a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird

b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird

c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen.

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.
 

 

   
    18.06.2020 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 6.5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel,

  • unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
  • Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden

mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden.

Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt.

 

3.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass

a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird

b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird

c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen.

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

über die Empfehlung, den Antrag als Arbeitsmaterial an die Verwaltung weiter zu geben

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Somit muss über den Ursprungsantrag zu TOP 6.5 nicht mehr abgestimmt werden.


 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.12 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai 2020 alternative Betreuungsorte für (Not-) Betreuungsgruppen für alle bisherigen Kitakinder 0-14 Jahre zu prüfen mit dem Ziel,

  • unter Einhaltung der erforderlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie und
  • Schutz der pädagogischen Mitarbeitenden

mehr Kinder betreuen lassen zu können als zur Zeit in den bestehenden Kitaräumlichkeiten möglich. Auch die inklusive Betreuung von I-Kindern und Kindern aus Risikogruppen soll innerhalb einer Kita auf diese Weise in Kleingruppen von z.B. 3-5 Kindern ermöglicht werden.

Zu prüfende alternative Betreuungsorte sind z.B. Parks, Spielplätze, Wald, großflächige Wiesen, Turnhallen der Schulen, Sporthallen, Sportplätze, Gemeindesäle, Kletterhallen, St. Petri Kirche u.w.m.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Ende Mai Lösungen zu Sicherstellung aller vor Corona erfolgten und geplanten Förder- und Therapiemaßnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf und Kinder mit Behinderung unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen durch die dafür ausgebildeten Fachkräfte zu entwickeln - ohne, dass weiterhin eine Delegierung dieser Aufgaben an die Eltern erfolgt.

 

3.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Nachdruck über direkte Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit, Städtetag usw. gegenüber dem Land und Bund zu fordern, dass

a. für Eltern die Wahlfreiheit zwischen einer bedingungslosen Notbetreuung und - bei eigener Betreuung der Kinder - einem bedingungslosen Einkommensersatz geschaffen wird

b. Home-Office nicht länger als alternative Form für Kinderbetreuung eingestuft wird

c. private Zusammenschlüsse von Eltern zur Kinderbetreuung offiziell keine alternative Betreuungsform zu der außerfamiliären Betreuung durch Fachkräfte darstellen.

 

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen entwickelten Lösungen die Lübecker Elternverbände (Kreis- und Stadtelternvertretung, den Verein ElternStimme e.V.) sowie die Bereichsleitung der städtischen Kitas und den Dachverband der Freien Träger vor der Umsetzung der entwickelten Lösungen einzubinden, damit diese auch in der Praxis den Bedarfen der Eltern und den realen Möglichkeiten der außerfamiliären Betreuungsinstitutionen entsprechen. Im Sinne einer schnellen Umsetzung können und sollten dabei unbürokratisch Wege genommen werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 9  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift JHA Februar 2020 (125 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift JHA März 2020 (129 KB)