Vorlage - VO/2020/08853  

Betreff: Soziale Stadt Moisling - Ausschreibung des Quartiersmanagements
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.05.2020 
34. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.05.2020 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
02.06.2020 
16. Sitzung des Ausschusses für Soziales unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
14.05.2020    F Ä L L T A U S ! ! ! 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
04.06.2020 
15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Die Hansestadt Lübeck schreibt die Durchführung des Quartiersmanagements im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling öffentlich aus.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling wird kontinuierlich durch eine fachbereichsübergreifende Lenkungsgruppe koordiniert und begleitet. Stellvertretend für die Fachbereiche nehmen an der Lenkungsgruppe teil:

 

 

1.160 Frauenbüro

Zustimmend

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste FB 4

Zustimmend

 

 

Außerdem wurden im Rahmen dieser Beschlussvorlage beteiligt:

 

 

1.102 Logistik, Statistik und Wahlen

Zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch diese Beschlussvorlage nicht in besonderem Maße berührt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

StBauFR 2015 SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit der städtebaulichen Gesamtmaßname Moisling am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Mit Bürgerschaftsbeschluss zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) vom 25.02.2016 wurde die Durchführung der Gesamtmaßnahme und damit die Realisierung konkreter investiver Fördermaßnahmen eingeleitet.

 

Gem. geltender Städtebauförderungsrichtlinien ist zur Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ein professionelles, beteiligungsorientiertes Quartiersmanagement einzurichten (A 5.9, StBauFR 2015 SH).

 

Die Hansestadt Lübeck hat in 2015 ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt und die Firma TOLLERORT, Hamburg, im März 2016 mit der Durchführung des Quartiersmanagements beauftragt. Dieser Auftrag endet vertragsgemäß zum 31.12.2020, eine einfache Vertragsverlängerung ist formell nicht möglich.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung des Quartiersmanagements für den Zeitraum ab 01.01.2021 öffentlich auszuschreiben. Die zentralen Aufgaben des Quartiersmanagements in der Gesamtmaßnahme Moisling sind weiterhin:

 

-       Einrichtung und Betrieb einer Anlaufstelle vor Ort („Soziale-Stadt-Büro“) mit festen wöchentlichen Öffnungszeiten

-       Aktivierung und Vernetzung von Bewohner:innen und Stadtteilakteuren zur Mitwirkung am Stadtteilentwicklungsprozess, Aufbau von Kooperationen

-       Begleitung der Maßnahmenumsetzung und Entwicklung/Initiierung von Projekten sowie deren Koordinierung

-       Durchführung von (zielgruppenspezifischen) Beteiligungsprozessen

-       Information, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

-       Geschäftsführung des Stadtteilbeirates

-       Verbesserung des Stadtteilimages

-       Aktivierung des Stadtteillebens

-       Teilnahme an und Unterstützung der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe

 

Wichtig ist, dass das Quartiersmanagement auf bereits vorhandenen Netzwerken und Aktivitäten in Moisling aufbaut und auch die im Rahmen der „Sozialen Stadt“ bewährten Strukturen der Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung (Homepage, Stadtteilbeirat, Stadtteilzeitung) im Sinne der Gesamtmaßnahme fortführt. Das Vergabeverfahren soll voraussichtlich als offener, zweistufiger Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden und neben einer schriftlichen Angebotsbewertung entsprechende Auswahlgespräche von Bietern beinhalten.

 

Weiterhin hat die Hansestadt Lübeck das o. g. IEK fortzuschreiben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstandes der Gesamtmaßnahme (siehe Bürgerschaftsbericht vom 20.06.2019, VO/2019/07572) und einer zusätzlichen Maßnahmenverdichtung insb. im Zusammenhang mit den Planungen zur „Neuen Mitte“ ist davon auszugehen, dass sich die Laufzeit der Gesamtmaßnahme verlängern wird. Über die zusätzlichen Inhalte und Laufzeit hat die Bürgerschaft einen gesonderten Beschluss zu fassen. Eine Beschlussvorlage der Fortschreibung des IEKs ist für Februar 2021 vorgesehen.

 

Die vorliegenden Zuwendungsbescheide des Fördermittelgebers erstrecken sich bis 2023. Eine Beauftragung zur Durchführung des Quartiersmanagements erfolgt nur für den Zeitraum, in dem Zuwendungen zur Gesamtmaßnahme gewährt und Zustimmungen zum Mitteleinsatz erteilt werden. Dementsprechend bezieht sich die Vergabe der Durchführung des Quartiersmanagements zunächst auf die Kalenderjahre 2021 bis 2023. Eine optionale Verlängerung der Beauftragung darüber hinaus bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme soll jedoch in das Vergabeverfahren einfließen.

 

Als sog. Maßnahme der Abwicklung werden Ausgaben für das Quartiersmanagement in Höhe von 50 % aus Städtebauförderungsmitteln (3/3) finanziert. Dieser Förderanteil ist über die vorliegenden Zuwendungsbescheide bis 2023 (s. o.) gesichert.

 

Die Komplementärfinanzierung in Höhe von weiteren 50 % ist über den Haushalt zu ordnen und auf das Treuhandvermögen der Gesamtmaßnahme abzuführen. Diese kommunalen Eigenanteile wurden von 2016 bis 2020 im kommunalen Haushalt abgebildet und sind analog in den Haushalten bis 2023 (und ggf. darüber hinaus, s. o.) darzustellen.

 

Als jährlicher Gesamtkostenansatz werden max. 130.000 € für die Durchführung des Quartiersmanagements mit einem Leistungsumfang von ca. 1.500 Std./Jahr (ca. 30 Std./Woche) angenommen.

 

 


Anlagen