Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit der städtebaulichen Gesamtmaßname Moisling am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Mit Bürgerschaftsbeschluss zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) vom 25.02.2016 wurde die Durchführung der Gesamtmaßnahme und damit die Realisierung konkreter investiver Fördermaßnahmen eingeleitet.
Gem. geltender Städtebauförderungsrichtlinien ist zur Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ein professionelles, beteiligungsorientiertes Quartiersmanagement einzurichten (A 5.9, StBauFR 2015 SH).
Die Hansestadt Lübeck hat in 2015 ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt und die Firma TOLLERORT, Hamburg, im März 2016 mit der Durchführung des Quartiersmanagements beauftragt. Dieser Auftrag endet vertragsgemäß zum 31.12.2020, eine einfache Vertragsverlängerung ist formell nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung des Quartiersmanagements für den Zeitraum ab 01.01.2021 öffentlich auszuschreiben. Die zentralen Aufgaben des Quartiersmanagements in der Gesamtmaßnahme Moisling sind weiterhin:
- Einrichtung und Betrieb einer Anlaufstelle vor Ort („Soziale-Stadt-Büro“) mit festen wöchentlichen Öffnungszeiten
- Aktivierung und Vernetzung von Bewohner:innen und Stadtteilakteuren zur Mitwirkung am Stadtteilentwicklungsprozess, Aufbau von Kooperationen
- Begleitung der Maßnahmenumsetzung und Entwicklung/Initiierung von Projekten sowie deren Koordinierung
- Durchführung von (zielgruppenspezifischen) Beteiligungsprozessen
- Information, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
- Geschäftsführung des Stadtteilbeirates
- Verbesserung des Stadtteilimages
- Aktivierung des Stadtteillebens
- Teilnahme an und Unterstützung der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe
Wichtig ist, dass das Quartiersmanagement auf bereits vorhandenen Netzwerken und Aktivitäten in Moisling aufbaut und auch die im Rahmen der „Sozialen Stadt“ bewährten Strukturen der Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung (Homepage, Stadtteilbeirat, Stadtteilzeitung) im Sinne der Gesamtmaßnahme fortführt. Das Vergabeverfahren soll voraussichtlich als offener, zweistufiger Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden und neben einer schriftlichen Angebotsbewertung entsprechende Auswahlgespräche von Bietern beinhalten.
Weiterhin hat die Hansestadt Lübeck das o. g. IEK fortzuschreiben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstandes der Gesamtmaßnahme (siehe Bürgerschaftsbericht vom 20.06.2019, VO/2019/07572) und einer zusätzlichen Maßnahmenverdichtung insb. im Zusammenhang mit den Planungen zur „Neuen Mitte“ ist davon auszugehen, dass sich die Laufzeit der Gesamtmaßnahme verlängern wird. Über die zusätzlichen Inhalte und Laufzeit hat die Bürgerschaft einen gesonderten Beschluss zu fassen. Eine Beschlussvorlage der Fortschreibung des IEKs ist für Februar 2021 vorgesehen.
Die vorliegenden Zuwendungsbescheide des Fördermittelgebers erstrecken sich bis 2023. Eine Beauftragung zur Durchführung des Quartiersmanagements erfolgt nur für den Zeitraum, in dem Zuwendungen zur Gesamtmaßnahme gewährt und Zustimmungen zum Mitteleinsatz erteilt werden. Dementsprechend bezieht sich die Vergabe der Durchführung des Quartiersmanagements zunächst auf die Kalenderjahre 2021 bis 2023. Eine optionale Verlängerung der Beauftragung darüber hinaus bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme soll jedoch in das Vergabeverfahren einfließen.
Als sog. Maßnahme der Abwicklung werden Ausgaben für das Quartiersmanagement in Höhe von 50 % aus Städtebauförderungsmitteln (3/3) finanziert. Dieser Förderanteil ist über die vorliegenden Zuwendungsbescheide bis 2023 (s. o.) gesichert.
Die Komplementärfinanzierung in Höhe von weiteren 50 % ist über den Haushalt zu ordnen und auf das Treuhandvermögen der Gesamtmaßnahme abzuführen. Diese kommunalen Eigenanteile wurden von 2016 bis 2020 im kommunalen Haushalt abgebildet und sind analog in den Haushalten bis 2023 (und ggf. darüber hinaus, s. o.) darzustellen.
Als jährlicher Gesamtkostenansatz werden max. 130.000 € für die Durchführung des Quartiersmanagements mit einem Leistungsumfang von ca. 1.500 Std./Jahr (ca. 30 Std./Woche) angenommen.