Auszug - Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege  

15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 6.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:08 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2020/08926 Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020;
Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgensen erklärt, dass es sich hierbei um eine Reihe von Interimsregelungen handle, die bis zum Inkrafttreten der Kita-Reform am 01.01.2021 Gültigkeit hätten. Bei den Elternbeiträgen seien die 50% bei der Heranziehung des verfügbaren Einkommens bestehen geblieben, um dem angedachten Maßnahmepaket der Bürgerschaftsfraktionen nicht vorzugreifen.

 

Frau Schmittner vom Frauenbüro weist darauf hin, dass die geplante Erhöhung des „Anerkennungsbeitrages“ für Tagespflegepersonen (TPP) sowie die insgesamt geplante Erhöhung der Geldleistung zwar positiv zu werten seien. Durch die zeitgleich geplante Absenkung der Sachkosten sowie den Wegfall der Geldleistung für betreuungsfreie Zeiten würde die Erhöhung der Geldleistung für die TPP jedoch wieder geschmälert. Trotz „Systemrelevanz“ werde diese v.a. von Frauen ausgeübte Tätigkeit bis heute nicht ausreichend vergütet. Statt eines „Anerkennungsbetrages“ sei (bundesweit) endlich eine angemessene Bezahlung nötig.

Sie kritisiert zudem den geplanten Wegfall der erhöhten Vergütung der Früh- und Spätbetreuung, Wochenenden und Feiertage für TPP. Dadurch werde ein Anreiz für TPP-Personen wegfallen, in den genannten Randzeiten zu betreuen. Viele Eltern, v.a. berufstätige Alleinerziehende, seien zur Existenzsicherung jedoch auf eine Kinderbetreuung z.T. auch in „Randzeiten“ angewiesen.

Zum Thema Vertretungsregelung in der Tagespflege regt sie folgende Formulierung an: „Die Servicestelle KTP stellt für Urlaubs- und Krankheitstage sowie weitere planbare Abwesenheiten (Elternzeit, Fortbildungen) der TPP in Absprache mit den TPP und Eltern eine Ersatzbetreuung sicher.“ Hintergrund dafür sei, dass die bisherige Vertretungsregelung verbessert werden müsse.

 

Frau Auth, Einzelperson in der Kindertagespflege, meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Auth widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Frau Auth macht deutlich, wie wichtig die Selbständigkeit von Kindern unter einem Jahr und von Kindern mit Behinderung sei. Dies widerspreche dem Antrag unter Top 6.2.2. Herr Jürgensen erklärt, dass diese Regelung durch die neue Kita-Reform zum 01.01.2021 umgesetzt werde.

Die gesetzliche Regelung fordere die angemessene Erstattung von Sachkosten. Ein Gutachten sei entsprechender Bestandteil der Gesetzesbegründung und gäben keinen Anlass zur Anzweiflung der Richtigkeit.

Auf eine Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann erklärt Herr Jürgensen, dass gerade beim Thema Inklusion besondere Voraussetzungen zu beachten seien. Derzeit gäbe es Abstimmungen mit dem Fachbereich 2. Die Qualität der Betreuung müsse den Bedürfnissen des Kindes entsprechen und benötige gute Vorbereitung.

 

Frau Gab, Einzelperson in der Kindertagespflege, meldet sich aufgrund einer Nachfrage. Der Vorsitzende fragt, ob der Ausschuss der Anhörung von Frau Gab widerspricht. Der Ausschuss widerspricht dem nicht. Auf Nachfragen von Frau Gab und Frau Auth zu den Voraussetzungen der Pflegeerlaubnis und betreuungsfreier Zeit antworten Frau Weiher und Herr Jürgensen.

 

Herr Puhle schlägt vor die Anträge als Material an die Verwaltung zu geben und die Vorlagen ohne Votum passieren zu lassen. Bei einem Termin zwischen jugendpolitischen Sprechern und Verwaltung soll dann ein interfraktioneller Antrag für die Bürgerschaft vorbereitet werden, der sich aus den vorliegenden Anträgen ergebe.

Frau Schulte-Ostermann gibt zu bedenken, dass hier im Ausschuss auch die freien Wohlfahrtsverbände, der Jugendring und die beratenden Mitglieder vertreten seien, die bei solch einem Termin fehlen würden.

 

Herr Jürgensen gibt zu bedenken, dass über den Antrag unter TOP 6.2.1 abgestimmt werden müsste, da es sich hierbei um die Berichtigung eines Fehlers in der Vorlage handle.

 

Frau Petereit weist auf folgenden mündlichen Antrag von den Unabhängigen hin.

Änderungsantrag zur Satzung der sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen:

§ 4, Satz 2

„Von dem die Einkommensgrenze übersteigenden Betrag ist ein Anteil von 50 v. H. 30 v. H. als Elternbeitrag zu zahlen.“

 

Herr Puhle lässt darüber abstimmen die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.  

 


 

Beschluss:

1. Die Neufassung der Sozialstaffelsatzung der Hansestadt Lübeck wird beschlossen

2. Die Neufassung der Elternbeitragssatzung Kindertagespflegen der Hansestadt Lübeck wird beschlossen

3. Die Neufassung der Richtlinie Kindertagespflege wird beschlossen

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x

Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.