Vorlage - VO/2020/08902  

Betreff: Verlängerung der Budgetverträge um ein Jahr und pauschale Erhöhung der Budgetsummen um jeweils 1 v. H.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator Sven Schindler
2. Senator Ludger Hinsen
3. Senatorin Kathrin Weiher
Aktenzeichen:50.15.01.01.01
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Beteiligt:3.030 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Wiesen, Melanie  4.041 - Fachbereichs-Dienste
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
02.06.2020 
16. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
04.06.2020 
15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
16.06.2020 
14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt:

 

1. Die bestehenden Budgetverträge mit freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden mit Laufzeitende am 31.12.2020 werden um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021 verlängert. Den Trägern wird eine entsprechende Änderungsvereinbarung übermittelt.

2. Zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerung werden die bestehenden Budgethöhen pauschal um 1 v. H. erhöht.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nur mittelbar betroffen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erscheint bei komplexen administrativen Regelungen zudem nicht sinnvoll.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Die zugrundeliegenden Budgetverträge resultieren teilweise aus freiwilligen und teilweise aus pflichtigen Aufgaben. Diese ergeben sich aus diversen verschiedenen Gesetzesgrundlagen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (FB 2 ca. 29.000,00 €, FB 3 ca. 827,00 , FB 4 ca. 587.000,00 €)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Die bestehenden laufenden Budgetverträge wurden zuletzt nach den erfolgten Budgetverhandlungen im Jahr 2015 für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 abgeschlossen. Somit wären grundsätzlich im Jahr 2020 neue Budgetverhandlungen erforderlich, mit deren Vorbereitung in der Jahresmitte 2019 verwaltungsseitig bereits begonnen wurde.

 

Die zwischenzeitlich eingetretene „Corona-Krise“ hat nun das weitere Verfahren deutlich erschwert und eine tatsächliche Verhandlung mit den Beteiligten mit zeitnaher Endabstimmung verhindert.
Um das Fortbestehen der vorhandenen freiwilligen und pflichtigen Angebote der Träger sicherzustellen, wurde seitens der Hansestadt Lübeck vorgeschlagen, die bestehenden Budgetverträge um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies wurde den Trägern mit Schreiben des Bürgermeisters vom 01.04.2020 mitgeteilt.

 

Da aufgrund der Verlängerung der bestehenden Verträge keine Neuverhandlung über die Höhe der bestehenden Budgetsummen erfolgen kann, ist darüber hinaus vorgeschlagen worden, die bestehenden Summen um einen pauschalen Anteil von 1 v. H. zu erhöhen, um die finanzielle Belastung der Träger durch die allgemeine Kostensteigerung angemessen zu berücksichtigen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgesehen, die bestehenden Budgetverträge im Laufe des 1. Halbjahres 2021 für den Zeitraum ab 2022 neu zu verhandeln und für den Vertragszeitraum ab 01.01.2022 entsprechend zu verlängern. In diesen Verhandlungen sollen auch die Stadttter als neue Vertragspartner berücksichtigt werden.


 

 

 

Die Haushaltsplanung für 2021 stand an. In dem Zusammenhang wurden im Fachbereich 2 die finanziellen Auswirkungen, die durch die pauschale Anpassung um 1 v. H. entstehen, in Höhe von insgesamt ca. 29.000,00 €, in Fachbereich 3 ca. 827,00 € sowie in Fachbereich 4 insgesamt ca. 587.000,00 € berücksichtigt.

 


Anlagen

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