Vorlage - VO/2020/08902
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt:
1. Die bestehenden Budgetverträge mit freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden mit Laufzeitende am 31.12.2020 werden um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021 verlängert. Den Trägern wird eine entsprechende Änderungsvereinbarung übermittelt.
2. Zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerung werden die bestehenden Budgethöhen pauschal um 1 v. H. erhöht.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Die zugrundeliegenden Budgetverträge resultieren teilweise aus freiwilligen und teilweise aus pflichtigen Aufgaben. Diese ergeben sich aus diversen verschiedenen Gesetzesgrundlagen. | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (FB 2 ca. 29.000,00 €, FB 3 ca. 827,00 €, FB 4 ca. 587.000,00 €) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die bestehenden laufenden Budgetverträge wurden zuletzt nach den erfolgten Budgetverhandlungen im Jahr 2015 für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 abgeschlossen. Somit wären grundsätzlich im Jahr 2020 neue Budgetverhandlungen erforderlich, mit deren Vorbereitung in der Jahresmitte 2019 verwaltungsseitig bereits begonnen wurde.
Die zwischenzeitlich eingetretene „Corona-Krise“ hat nun das weitere Verfahren deutlich erschwert und eine tatsächliche Verhandlung mit den Beteiligten mit zeitnaher Endabstimmung verhindert.
Um das Fortbestehen der vorhandenen freiwilligen und pflichtigen Angebote der Träger sicherzustellen, wurde seitens der Hansestadt Lübeck vorgeschlagen, die bestehenden Budgetverträge um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies wurde den Trägern mit Schreiben des Bürgermeisters vom 01.04.2020 mitgeteilt.
Da aufgrund der Verlängerung der bestehenden Verträge keine Neuverhandlung über die Höhe der bestehenden Budgetsummen erfolgen kann, ist darüber hinaus vorgeschlagen worden, die bestehenden Summen um einen pauschalen Anteil von 1 v. H. zu erhöhen, um die finanzielle Belastung der Träger durch die allgemeine Kostensteigerung angemessen zu berücksichtigen.
Seitens der Verwaltung wird vorgesehen, die bestehenden Budgetverträge im Laufe des 1. Halbjahres 2021 für den Zeitraum ab 2022 neu zu verhandeln und für den Vertragszeitraum ab 01.01.2022 entsprechend zu verlängern. In diesen Verhandlungen sollen auch die Stadtmütter als neue Vertragspartner berücksichtigt werden.
Die Haushaltsplanung für 2021 stand an. In dem Zusammenhang wurden im Fachbereich 2 die finanziellen Auswirkungen, die durch die pauschale Anpassung um 1 v. H. entstehen, in Höhe von insgesamt ca. 29.000,00 €, in Fachbereich 3 ca. 827,00 € sowie in Fachbereich 4 insgesamt ca. 587.000,00 € berücksichtigt.
Anlagen
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