Tagesordnung - 34. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 34. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 18.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2020
SI/2020/625  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2020
SI/2020/626  
Ö 2.3  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2020
SI/2020/628  
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Soziale Stadt Moisling - Ausschreibung des Quartiersmanagements
VO/2020/08853  
Ö 3.2  
Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West": Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2020/08701  
Ö 3.3  
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 22.04.00 - Buntekuh/Pinassenweg
Enthält Anlagen
VO/2020/08744  
Ö 3.3.1  
AM Bernd Lutzkat (CDU) - Änderungsantrag: Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 22.04.00 - Buntekuh/Pinassenweg
VO/2020/08744-01  
Ö 3.4  
Projektfreigabe "Behnhaus Drägerhaus Sanierungsmaßnahme", Königstraße 9 - 11, 23552 Lübeck, über 8.150.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08858  
Ö 3.4.1  
Austauschvorlage zu Projektfreigabe "Behnhaus Drägerhaus Sanierungsmaßnahme", Königstraße 9 - 11, 23552 Lübeck, über 8.150.000,- EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/08858-01  
Ö 3.5  
Bebauungsplan 32.07.01 - Fischereihafen / Baggersand - Teilbereich West, 1. Änderung Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2020/08638  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz
Enthält Anlagen
VO/2019/07727-01  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Grundsanierung, Umbau und Erweiterung des Standesamtes Lübeck: Entscheidung bauliche Variante für die Erstellung einer EW-Bau unter Berücksichtigung der Nutzerbedarfe
Enthält Anlagen
VO/2020/08608  
Ö 4.3  
Ausstattung von Fußgänger:innenampeln mit Streuscheiben mit gleichgeschlechtlichen Paaren.
VO/2020/08777  
Ö 4.4  
Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg
Enthält Anlagen
VO/2020/08866  
Ö 4.4.1  
Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg
VO/2020/08932  
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.1.1  
Antwort auf die Anfrage des Ausschussmitglieds Sabine Haltern (SPD) zum Bebauungsplanverfahren Howingsbrook(VO/2020/08735)
VO/2020/08868  
Ö 5.1.2  
Antwort auf die Anfrage von Herrn Christopher Lötsch (CDU) zum Schriftwechsel mit der Anwaltskanzlei zur Entwicklung des Bereichs Howingsbrook
Enthält Anlagen
VO/2020/08867  
Ö 5.1.3  
Weitere Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2     Neue Anfragen    
Ö 5.2.1  
AM Sabine Haltern (SPD): Verkehrsversuch Vorderreihe
VO/2020/08917  
Ö 5.2.2  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der Bauverwaltung, auf das Bauwesen und auf den Wohnungsbau
VO/2020/08928  
Ö 5.2.3  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zur veränderten Rechtslage bei Schutzstreifen für den Radverkehr, die mit der aktuellen Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt wurde.
VO/2020/08930  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 27.04.2020, wurden einige Neuerungen im Straßenverkehr eingeführt. Konkret wurden die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen signifikant erhöht.

Die Novelle zielt darauf ab Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Bislang war es erlaubt auf dem Rad-Schutzstreifen (das sind die mit gestrichelter Linie) zum Be- und Entladen bis zu drei Minuten zu halten. Seit dem 28.04.2020 ist das Halten dort komplett untersagt.

Bei Nichtbeachtung wird beim Halten ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Kommt es zu einer Behinderung werden 70 Euro und 1 Punkt fällig, bei einer Gefährdung 80 Euro und 1 Punkt, bei einem Unfall gar 100 Euro und 1 Punkt. Beim Halten auf dem Radweg werden Bußgelder in Höhe von 50 Euro, bei einer Behinderung 55 Euro, bei einer Gefährdung 70 Euro und bei einem Unfall 100 Euro fällig.

Es ist zu erwarten, dass die Verschärfung der Vorschriften gerade dann zu Diskussionen mit Anliegern führen wird, wenn ein Schutzstreifen für Radfahrer direkt am rechten Rand der Straße eingerichtet werden soll und gleichzeitig der ruhende Verkehr ausgeschlossen wird.

 

Hierzu die folgenden konkreten Fragen:

  1. Ab welchem Verkehrsvolumen ist die Einrichtung eines Schutzstreifens angezeigt?
  2. Welche Rest-Fahrbahnbreite muss bei beidseitigem Schutzstreifen erhalten bleiben?
  3. Grundsätzlich ist ein Überfahren der Markierung „bei Bedarf“ zulässig, so beim Wenden, beim Einfahren in Grundstücke und beim Ausfahren aus denselben sowie zum Ein- oder Ausparken, wenn sich rechts vom Schutzstreifen ein Parkstreifen befindet. Wie verhält es sich bei Ausweichbewegungen im Begegnungsverkehr? Wäre das auch noch zulässig?
  4. Ein Radstreifen wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Welche Möglichkeit haben Anlieger einer solchen Anordnung zu widersprechen, wenn der ruhende Verkehr mit Zeichen 283 regelmäßig ausgeschlossen wird?
  5. Gibt es Ausnahmen vom nunmehr generellen Verbot auf Schutzstreifen zu halten, bzw. Sonderrechte? In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass Taxen zum Fahrgastwechsel auf Radfahrstreifen halten und den dortigen Fahrradverkehr blockieren. Wenn dann beim Halten erst das Fahrgeld beglichen wird und dann noch der Kofferraum der Taxe zum Entladen der Gepäckstücke geöffnet wird, kann einige Zeit vergehen.
  6. Wie häufig sind in der Vergangenheit Verstöße gegen die gesetzliche Vorgabe auf Rad- und Schutzstreifen weder zu parken noch zu halten in HL zur Anzeige gebracht worden?  
  7. Wie häufig wurden im letzten Jahr Bußgelder für das Parken auf Radwegen verhängt?
  8. Wird die verschärfte Gesetzeslage Auswirkungen auf Verwaltungshandeln und hier insbesondere auf das Neueinrichten von Schutzstreifen für Radfahrer haben?

Um eine schriftliche Beantwortung wird gebeten!


 

 

 

   
    18.05.2020 - Bauausschuss
    Ö 5.2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 27.04.2020, wurden einige Neuerungen im Straßenverkehr eingeführt. Konkret wurden die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen signifikant erhöht.

Die Novelle zielt darauf ab Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Bislang war es erlaubt auf dem Rad-Schutzstreifen (das sind die mit gestrichelter Linie) zum Be- und Entladen bis zu drei Minuten zu halten. Seit dem 28.04.2020 ist das Halten dort komplett untersagt.

Bei Nichtbeachtung wird beim Halten ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro fällig. Kommt es zu einer Behinderung werden 70 Euro und 1 Punkt fällig, bei einer Gefährdung 80 Euro und 1 Punkt, bei einem Unfall gar 100 Euro und 1 Punkt. Beim Halten auf dem Radweg werden Bußgelder in Höhe von 50 Euro, bei einer Behinderung 55 Euro, bei einer Gefährdung 70 Euro und bei einem Unfall 100 Euro fällig.

Es ist zu erwarten, dass die Verschärfung der Vorschriften gerade dann zu Diskussionen mit Anliegern führen wird, wenn ein Schutzstreifen für Radfahrer direkt am rechten Rand der Straße eingerichtet werden soll und gleichzeitig der ruhende Verkehr ausgeschlossen wird.

 

Hierzu die folgenden konkreten Fragen:

  1. Ab welchem Verkehrsvolumen ist die Einrichtung eines Schutzstreifens angezeigt?
  2. Welche Rest-Fahrbahnbreite muss bei beidseitigem Schutzstreifen erhalten bleiben?
  3. Grundsätzlich ist ein Überfahren der Markierung „bei Bedarf“ zulässig, so beim Wenden, beim Einfahren in Grundstücke und beim Ausfahren aus denselben sowie zum Ein- oder Ausparken, wenn sich rechts vom Schutzstreifen ein Parkstreifen befindet. Wie verhält es sich bei Ausweichbewegungen im Begegnungsverkehr? Wäre das auch noch zulässig?
  4. Ein Radstreifen wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Welche Möglichkeit haben Anlieger einer solchen Anordnung zu widersprechen, wenn der ruhende Verkehr mit Zeichen 283 regelmäßig ausgeschlossen wird?
  5. Gibt es Ausnahmen vom nunmehr generellen Verbot auf Schutzstreifen zu halten, bzw. Sonderrechte? In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass Taxen zum Fahrgastwechsel auf Radfahrstreifen halten und den dortigen Fahrradverkehr blockieren. Wenn dann beim Halten erst das Fahrgeld beglichen wird und dann noch der Kofferraum der Taxe zum Entladen der Gepäckstücke geöffnet wird, kann einige Zeit vergehen.
  6. Wie häufig sind in der Vergangenheit Verstöße gegen die gesetzliche Vorgabe auf Rad- und Schutzstreifen weder zu parken noch zu halten in HL zur Anzeige gebracht worden?  
  7. Wie häufig wurden im letzten Jahr Bußgelder für das Parken auf Radwegen verhängt?
  8. Wird die verschärfte Gesetzeslage Auswirkungen auf Verwaltungshandeln und hier insbesondere auf das Neueinrichten von Schutzstreifen für Radfahrer haben?

Um eine schriftliche Beantwortung wird gebeten!

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung innerhalb der kommenden Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Ö 5.2.4  
Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, FDP, zu den neuen Verkehrszeichen, die mit der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt wurden.
VO/2020/08931  
Ö 5.2.5  
AM Pluschkell (SPD): Parken und Halten von Kfz auf Radwegen
VO/2020/08933  
Ö 5.2.6  
AM Pluschkell (SPD): Sperrung der Straße "An den Schießständen"
VO/2020/08934  
Ö 5.2.7  
Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung:    
Ö 5.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 5.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 5.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Gewerbehallen am nördlichen Konstinkai    
Ö 5.4.2  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.660): Fahrbahnsanierung: Artlenburger Straße (BA 04.05.2020)    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Freie Wähler & GAL: Wohneigentumsquote in Lübeck steigern!
VO/2020/08669  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Sascha Wienck (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung der Skateanlage auf der Tornadowiese
Enthält Anlagen
VO/2020/08769  
Ö 7.2  
AM Carl Howe (GAL): Einrichtung einer sogenannten "pop-up lane" (Fahrradspur) entlang der Ratzeburger Allee
VO/2020/08872  
Ö 7.3  
AM Carl Howe (GAL): Einrichtung von Spielstraßen
VO/2020/08892  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2020      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2020      
N 10.3     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2020      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.1.1     Antwort auf Anfrage des Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Lötsch betr. den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses auf die Tagesordnung des Bauausschusses bringen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mitteilung über Bauvorhaben (5.610):      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse