Vorlage - VO/2020/08868  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des Ausschussmitglieds Sabine Haltern (SPD) zum Bebauungsplanverfahren Howingsbrook(VO/2020/08735)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
18.05.2020 
34. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des Ausschussmitglieds Frau Sabine Haltern (SPD) in der Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2020 (VO/2020/08735):

 

Am 19.03.2018 hat der Bauausschuss der Lübecker Bürgerschaft die Aufstellung eines B-Plans Howingsbrook beschlossen. Mit beschlossen wurden u. a. eine Änderung des Flächennutzungsplans, die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens vom Regionalplan 2004 Planungsraum II, eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet und die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Zudem befindet sich der B-Plan 32.61.00-Neue Teutendorfer Siedlung/Am Dreilingsberg im Verfahren.

Hierzu meine Fragen:

1.  Wann wurde das Zielabweichungsverfahren gemäß LaPlaG für den Bebauungsplan 32.61.00-Neue Teutendorfer Siedlung/Am Dreilingsberg beantragt? Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

2.  Wurde das Zielabweichungsverfahren für den B-Plan Howingsbrook bei der Landesplanungsbehörde beantragt? Falls ja, wann und auf welche Weise erfolgte die Beantragung? Wie ist die Haltung der Landesplanungsbehörde? Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

3.  In welchem Umfang soll in den Arealen Howingsbrook und Neue Teutendorfer Siedlung / Travemünder Bogen eine Zielabweichung vorgenommen werden?

 


Begründung


Antwort zu Frage 1:

Der Antrag auf Zielabweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung r das Bebauungsplanverfahren 32.61.00 Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg wurde noch nicht gestellt. Die Landesplanung hat im Oktober 2017 folgendes Vorgehen vorgegeben:

        Zuerst sind für das Bebauungsplanverfahren 32.61.00 der Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Der Bauausschuss hat im Mai 2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst; die frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgten im Sommer und im Herbst 2019.

        Anschließend soll das Verfahren zur Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet beginnen. Das beauftragte Ingenieurbüro bereitet derzeit die Unterlagen für das Verfahren vor.  

        Im Rahmen des Verfahrens zur Entlassung von Teilflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet sind ebenfalls die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Sobald die Auswertung aus diesen Beteiligungen im Ergebnis der Abwägung eine Entlassung zulässt und die Untere Naturschutzbehörde die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht stellt, wird der Bereich Stadtplanung und Bauordnung einen Antrag zur Einleitung des Zielabweichungsverfahrens stellen. Die Auswertung der Beteiligungen wird für das dritte Quartal 2020 erwartet.

 

Antwort zu Frage 2:

Das Zielabweichungsverfahren für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 32.59.00 Howingsbrook / dsaal wurde noch nicht beantragt. Zu den vorangehend erforderlichen Schritte vgl. Antwort zu Frage 1.

2019 hat der Bereich Stadtplanung und Bauordnung das Gebiet Howingsbrook bei der Achsenraumeingrenzung einbezogen und diesen Belang - das Erweiterungsziel - der Landesplanung zur Berücksichtigung bei der Neuaufstellung des Regionalplans mitgeteilt.

 

Antwort zu Frage 3:

 

Der Umfang der Zielabweichung kann nur entsprechend den Planumgriffen bzw. den zu bebauenden Flächen der Bebauungspläne vorgenommen werden.

Im Zuge der Regionalplanaufstellung können darüber hinausgehende Flächen von der Hansestadt Lübeck als Verfahrensbeteiligte eingebracht werden. 

 


Anlagen