Auszug - Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg  

34. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 18.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08866 Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Schröder merkt an, dass die Verwaltung die beiden Varianten A und B mit dem Entwickler abgesprochen habe, und dass es vorgesehen sei, 30% geförderten Wohnungsbau im 1. Förderweg nachzuweisen. Darüber hinaus seien je nach Variante Anteile im 2. Förderweg, im frei finanzierten Mietwohnungsbau oder im Eigentumswohnungsbau vorgesehen.

 

Herr Lötsch möchte wissen, welche Variante die Verwaltung bevorzuge.

Herr Schröder erläutert, dass der Fokus auf die Einbeziehung des zweiten Förderwegs liege, und daher die Variante B favorisiert werde.

 

Der Vertreter des Projektentwicklers, Herr Gieseler, dem vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt wird, führt aus, dass er sich sowohl die Variante A als auch die Variante B vorstellen könne. Momentan könne er dies nicht weiter konkretisieren.

 

Herr Lötsch möchte wissen, wie die Zeitschiene aussehe und warum das Verfahren zur LSG-Entlassung und zur Zielabweichung erst jetzt starte.

Herr Schröder führt aus, dass dies so abgestimmt sei. Zuerst die ersten Verfahrensschritte B-Plan, dann das Verfahren zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet und dann das Zielabweichungsverfahren.

 

Frau Wulf-Wichmann möchte wissen, warum die Variante B nur 25% geförderten Wohnungsbau enthalte.

Herr Schröder erklärt, dass es bei beiden Varianten geförderte Anteile gebe und hier jeweils mindestens 30% erreicht werden.

 

Herr Howe führt aus, dass es grundsätzlich nicht sein solle, dass Landschaftsschutzgebiete bebaut werden, und wenn sich dies nicht verhindern lasse, dann wenigstens sozial verträglich. Seiner Meinung nach seien beide Varianten nicht sozial verträglich.

Herr Howe stellt den Antrag, dass im ersten Förderweg 30% sozialer Wohnungsbau umgesetzt werde und im zweiten Förderweg noch 20% geförderter Wohnungsbau.

 

Frau Haltern führt aus, dass die Variante A für die SPD-Fraktion nicht in Frage käme und auch die Variante B nicht die wäre, die gewollt sei. Sie erwarte vom Investor, dass dieser mitteile, was noch machbar sei und was nicht. Ihrer Meinung nach bestehe zum jetzigen Zeitpunkt noch ein großer Spielraum zur Festlegung der Umsetzung.

 

Herr Haase trägt vor, dass er sich in dem Dringlichkeitsantrag unter TOP 4.4.1, den er aufgrund der Abwesenheit vom Antragsteller Herrn Müller-Horn übernehme, sogar eine Erhöhung der Eigentumswohnungen auf 50% vorstellen könne, anstelle 40%. Seiner Meinung nach müssten hier auch Lübecker Bürger:innen bevorzugt behandelt werden.

 

Herr Lötsch schlägt vor, dass alle bisherigen Anträge zu diesem Thema um eine Sitzung vertagt werden, am 15.06.2020 erneut das Thema Neue Teutendorfer Siedlung / Dreilingsberg auf der Tagesordnung erscheine, und dann über die verschiedenen Anträge diskutiert und abgestimmt werde, und der Bericht heute erst einmal zur Kenntnis genommen werde.

Er möchte weiter wissen, wie weit es mit dem von der Bürgerschaft im August 2019 beschlossenen Mobilitätskonzept für Travemünde sei.

Herr Schröder führt aus, dass der Knoten am Dreilingsberg - wie geplant - ertüchtigt werden könne. Zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept werde es nach der Sommerpause einen Bericht im Bauausschuss geben.

 

Frau Haltern regt an, dass in dem angekündigten Bericht auch zu den Schrankenschließzeiten Stellung genommen werde.

 

Herr Dr. Brock erbittet sich von der Verwaltung ergänzende Informationen, so dass seitens der Politik eine einheitliche Aussage zum Auslegungsbeschluss getroffen werden könne.

 

Herr Vorkamp regt an, die Sichtweise der Verwaltung in Bezug auf die Nutzung nicht zu differenzieren. Seiner Meinung nach müsse in dem Gebiet eine Fremdnutzung durch Ferienwohnungen, Zweitwohnungen, usw. verhindert werden.

Herr Schröder merkt an, dass das Thema Ausschluss von Ferienwohnungen hier expliziert geregelt werden solle. Das Problem mit den Zweitwohnungen sei baurechtlich nicht regelbar.

 

Herr Vorkamp möchte wissen, ob es denkbar wäre, ein reines Wohngebiet zu schaffen.

Herr Schröder führt aus, dass dies möglich sei, aber eine gewisse, wohngebietsverträgliche Mischung nicht von vorn herein ausgeschlossen werden solle. Die Verwaltung spreche sich daher für die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet aus.

 

Herr Leber sieht es als wichtig an, dass die Flexibilität in der Ausgestaltung beibehalten werde, da es in Travemünde zu wenig Gewerbeflächen gebe. In diesem Zusammenhang müsse auch eine zweite Zuwegung nach Travemünde thematisiert werden.

 

Herr Pluschkell spricht die verschiedenen vorliegenden Anträge an, die sich nicht mit den Varianten A und B decken würden. Hierzu möchte er wissen, wie die Verwaltung bzw. der Investor dazu stehen.

Herr Schröder führt aus, dass die in diesem Bericht aufgeführten beiden Varianten, die seien, die die Verwaltung für umsetzbar halte.

 

Frau Mählenhoff möchte wissen, wenn das Gebiet nach WA ausgewiesen werde, ob dann auch Gewerbeflächen zulässig seien.

Herr Schröder erläutert, dass kein klassisches Gewerbe sich dort ansiedeln dürfe, sondern es gehe lediglich um untergeordnete, wohngebietsverträgliche Nutzungen und die für das Wohngebiet erforderliche Infrastruktur (z.B. Ärzte).

 

Herr Howe möchte wissen, ob das gesamte Landschaftsschutzgebiet am Rand der B75 aus dem Landschaftsschutz entlassen werden solle, was Herr Schröder ihm bestätigt.

 

Herr Vorkamp regt noch einmal an, bei den geplanten 550 Wohneinheiten zwischen WA und WR zu differenzieren, da bei WA auch eine Büronutzung möglich sei, was es hier aber nicht geben solle.

 

Der Vorsitzende beantragt erneut, dass alle im Zusammenhang mit diesem Bericht getätigten Anträge vertagt werden und erneut zur Diskussion stehen, spätestens wenn der Auslegungsbeschluss diskutierte werde.

Es erfolgt eine einstimmige Zustimmung aller Anwesenden.

 


Anlass:

In der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2020 wurde der TOP 5.4.5 - Mündliche Mittelung (5.610): Sachstand „Neue Teutendorfer Siedlung“ vertagt. Statt eines mündlichen Berichtes soll ein schriftlicher Bericht vorgelegt werden.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.