| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2020 |
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SI/2020/623 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Projektfreigabe zur Umsetzung eines Anbaus an die Werkstatthalle der Emil-Possehl-Schule, Georg-Kerschensteiner-Straße 27 in 23554 Lübeck, über 175.000,- EUR |
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VO/2020/08576 |
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| Ö 3.2 |
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BW 136 Holstenhafenbrücke Instandsetzung - Projektfreigabe |
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VO/2020/08580 |
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| Ö 3.3 |
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BW 047 Bahnhofsbrücke - Ertüchtigung Lohmühle: Projektfreigabe und Aufhebung eines Sperrvermerkes
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VO/2020/08586 |
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| Ö 3.4 |
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Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) |
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VO/2020/08588 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
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17.02.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - zurückgestellt |
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18.02.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage.
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02.03.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig.
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09.03.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage auf die Sitzung im Mai zu vertagen. (15 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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10.03.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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16.03.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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26.03.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.5 - zurückgestellt |
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Vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
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04.05.2020 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Fortschreibung des HEP hat alle drei Jahre zu erfolgen und ist der Bürgerschaft in der Form eines Berichtes vorzulegen. Gegenstand des Berichtes sind Teilmaßnahmen im Rahmen des Anpassungsbedarfs und deren Kosten auf der Grundlage belastbarer Daten. (Beschluss aus TOP 7.1 – geänderter Punkt 1) Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage (siehe TOP 7.1 – Punkt 1) abstimmen: Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Vorlage in geänderter Form (TOP 7.1 – Punkt 1) zu beschließen.
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11.05.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" lehnt den Ergänzungsantrag von Herrn Lehrke mehrheitlich ab. (5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme) Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag (Antrag AM Leber) zu entscheiden. (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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19.05.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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26.05.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.9 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
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Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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28.05.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.3 - geändert beschlossen |
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Beschluss: in geänderter und ergänzter Fassung (gestrichen bzw. fett/kursiv) Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen: „Der Hafenentwicklungsplan zeigt Rahmenbedingungen und Entwicklungspotentiale für die weitere Hafenentwicklung auf. Konkret dient der HEP als fachliche Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekten, über die die Gremien jeweils auf Vorschlag des Bürgermeisters gesondert entscheiden. Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP 2030 kontinuierlich und zeitnah fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und notwendige Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten. Als wesentliche Eckpunkte der weiteren Entwicklung werden betrachtet:“ - Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
- Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
- Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
- Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch
a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann; b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen; c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser; - Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch
a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen; b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen; - Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
- Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit
a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen; b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße); c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien; d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen; - Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
- Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
- Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe. und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Hafenentwicklungsplan 2030 und insbesondere die Anlage 1 (Begründung zur Vorlage) wie folgt zu präzisieren: - Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Lübecker Häfen ist die Ausgestaltungen von Kaianlagen am Skandinavienkai und in allen Mittelhäfen (inkl. der Erweiterung des Lehmannkai I – ehemaliges EON-Gelände) entsprechend der Dimensionen der künftigen Referenzschiffe zu planen (S. 12, Tabelle 1)
- Um eine flexible Nutzung der Kaianlagen mit unterschiedlichen Schiffstypen zu gewährleisten, ist für Skandinavienkai und alle Mittelhäfen eine durchgängig Fahrwassertiefe von mindestens 10,5 m beim Aufgabenträger (Bund) einzufordern.
- Die durch den Herrentunnel z. Z. vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind nicht als gegeben hinzunehmen und im Hafenentwicklungsplan „festzuschreiben“ (z. B. Anlage 1, S. 26, letzter Absatz, S. 27, erster Absatz), sondern es ist ein Handlungsbedarf zur Beseitigung der Hemmnisse zu definieren und im Plan zu dokumentieren.
-
Die Beseitigung der im Bereich des Herrentunnels aktuell noch vorhandenen Restriktionen beim Fahrwasser sind durch geeignete Baumaßnahmen möglichst zeitnah zu beheben (Fahrwassertiefe mindestens 10,5 m, Fahrwasserbreite), so dass CTL und Lehmannkai I (inkl. der Erweiterungen) künftig vollumfänglich von den Referenzschiffen genutzt werden können und perspektivisch auch noch die Möglichkeit besteht (bei Bedarf und Wirtschaftlichkeit), den Vorwerker Hafen begrenzt an die wachsenden Schiffsgrößen (sowie für den Anlauf von Panmax-Schiffen mit höherer Beladung/größerem Tiefgang) anzupassen. Hierzu sind Gespräche mit dem Aufgabenträger (Bund) aufzunehmen. Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
. Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 31 | Nein-Stimmen | 15 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 3.5 |
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BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung - Projektfortführung |
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VO/2020/08587 |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Wohnungsmarktbericht 2019 |
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VO/2019/08495 |
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| Ö 4.1.1 |
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Die Unabhängigen: Antrag des AM Frank Müller-Horn zur VO/2019/08495 Wohnungsmarktbericht 2019 |
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VO/2019/08495-01 |
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| Ö 4.1.2 |
|
|
AM Carl Howe (GAL) zu VO/2019/08495 Wohnungsmarktbericht 2019 |
|
VO/2020/08693 |
|
| Ö 4.2 |
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|
Sachstandsbericht i.S. ehemaliger KGV Am Spargelhof (VO/2019/07265) |
|
VO/2019/08479 |
|
| Ö 4.3 |
|
|
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Radwegen an der Ratzeburger Allee |
|
VO/2020/08528 |
|
| Ö 4.4 |
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|
Aktueller Planungsstand zum Bauvorhaben "Neugestaltung Travepromenade" |
|
VO/2019/08465 |
|
| Ö 5 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
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| Ö 5.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
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| Ö 5.1.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 5.2 |
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|
Neue Anfragen |
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|
|
| Ö 5.2.1 |
|
|
Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Possehlbrücke - Fuß/Fahrradweg |
|
VO/2020/08645 |
|
| Ö 5.2.2 |
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|
AM Pluschkell (SPD): Straßeneinmündung Lastadie/Marienbrücke |
|
VO/2020/08685 |
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| Ö 5.2.3 |
|
|
Weitere Anfragen während der Sitzung: |
|
|
|
| Ö 5.3 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden |
|
|
|
| Ö 5.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
|
|
|
| Ö 5.4.1 |
|
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Festlegung von Ausgleichsbeiträgen in Sanierungsgebieten |
|
|
|
| Ö 5.4.2 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.660):
Padelüggerweg - Rad- und Fußwege |
|
|
|
| Ö 5.4.3 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
B-Plan Helldahl |
|
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|
| Ö 5.4.4 |
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|
Mündliche Mitteilung (KWL / 5.610):
Gewerbeflächen in Travemünde |
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| Ö 6 |
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|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
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| Ö 6.1 |
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|
AfD Fraktion - Konzept für einen Verkehrsversuch am Lindenteller |
|
VO/2019/08000 |
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| Ö 6.2 |
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|
Koberg Fassade
Antrag aus der Einwohnerversammlung vom 24.06.2019 |
|
VO/2019/07902 |
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| Ö 6.3 |
|
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2019/08355 - Verbesserung der Landstromversorgung im Lübecker Hafen |
|
VO/2019/08355-01 |
|
| Ö 6.4 |
|
|
FDP - Farbliche Markierung der Gefahrenbereiche von Radwegen |
|
VO/2020/08561 |
|
| Ö 7 |
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|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
| Ö 7.1 |
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|
AM Carl Howe: Rückenlehnen an Bänken in Travemünde/am Marktplatz |
|
VO/2020/08557 |
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| Ö 7.2 |
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AM Carl Howe: Felssteine im geplanten LSG Priwall entfernen |
|
VO/2020/08560 |
|
| Ö 7.3 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Sascha Wienck - Gewerbeflächen für Travemünde |
|
VO/2020/08592 |
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| Ö 7.4 |
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Die Unabhängigen: Antrag des AM Frank Müller-Horn: Ausweisung von Gewerbeflächen in Travemünde |
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VO/2020/08625 |
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| Ö 7.5 |
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Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bauvorhaben Buchenweg/Waldstraße |
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VO/2020/08628 |
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| Ö 7.6 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Grünfläche in St. Lorenz erhalten |
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VO/2018/05914 |
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| Ö 7.7 |
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Antrag des AM Antje Jansen (GAL) zu VO/2019/06951 Sachstandsbericht i.S. ehemaliger KGV Am Spargelhof. Konkurrierendes Nutzungsinteresse durch Hugo Pfohe GmbH / Initiative Brolingplatz; auch: Beantwortung Anfrage Antje Jansen vom 27.09.2018, VO/2018/06449
Grünfläche "Am Spargelhof" vollständig erhalten und als öffentliche Grün-/Parkfläche herrichten |
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VO/2019/07154 |
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| Ö 7.8 |
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AM Haltern (SPD): Dringlichkeitsantrag: B-Plan 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung |
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VO/2020/08644 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2020 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 11.1 |
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Verkauf der Grundstücke im Kepler-Quartier Teilbereich II |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.1.1 |
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Antwort auf Anfrage des Vorsitzenden des Bauausschusses Herrn Lötsch betr. den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses auf die Tagesordnung des Bauausschusses bringen |
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| N 13.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 13.3 |
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Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610) |
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| N 13.3.2 |
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Mündliche Mitteilung (KWL/5.610):
Gewerbeflächen in Travemünde - nichtöffentlicher Teil zu TOP 5.4.4 |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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