Vorlage - VO/2020/08693
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Beschlussvorschlag
In allen B-Plänen, die noch keinen Satzungsbeschluss haben, wird ein mindestens 30-prozentiger Anteil an Sozialem Wohnungsbau geschaffen, und zwar anhand der gesamten Bruttogeschossfläche des B-Plans.
Desweiteren wird ein 20-prozentiger Anteil (ebenfalls bezogen auf die gesamte Bruttogeschossfläche des B-Plans) von Mietwohnungen geschaffen, deren Kaltmiete am Zweiten Förderweg des Sozialen Wohnungsbaus ausgerichtet ist (8 €/qm).
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen