Vorlage - VO/2020/08580
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Beschlussvorschlag
Das Projekt „BW 136 Holstenhafenbrücke Instandsetzung“ wird freigegeben.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
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| die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. §10 StrWG SH | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen:
Die Geh- und Radwegbrücke überspannt die Trave am Holstenhafen und verbindet die Wallhalbinsel mit der Lübecker Altstadt in Höhe der Straße „Beckergrube“.
Bei der Holstenhafenbrücke handelt es sich um eine vierfeldrige, ca. 69,5 m lange und 5,40 m breite, stählerne Geh-/Radwegbrücke. Die Gründungspfeiler und Pfahljoche sind 1977 erstellt worden. Der Überbau wurde im Jahr 1999 komplett erneuert. Die drei Strompfeiler setzen sich aus jeweils zwei mit Stahlbeton aufgefüllten Stahl-Rammpfählen und einem Stahlbeton-Pfeilerkopf mit aufgesetzter Stahlkappe als Auflagerbereich für den Überbau zusammen. Die stählernen Überbauquerschnitte (Trägerrost) bestehen jeweils aus vier Längsträgern sowie aus mehreren angeschweißten Querträgern.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1977 bzw. 1999 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 überwacht. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2019 wurden erhebliche Schäden, die die Instandsetzung des Korrosionsschutzes, die Erneuerung des Bohlenbelags sowie weitere kleinere Reparaturarbeiten erforderlich machen, festgestellt. Das Bauwerk erhielt im Ergebnis die Zustandsnote von 2,8 (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand).
Die festgestellten Schäden am Überbau sollen im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung im Jahr 2020 saniert werden. Die Grundsubstanz der Brücke ist in einem erhaltungsfähigen Zustand. Der Austausch des Bohlenbelags muss für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit kurzfristig erfolgen. Eine Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt würde dazu führen, dass sich die Bauwerksschäden vergrößern und sich vor allem weiter auf die tragenden Bauwerksteile ausbreiten. Es würde sich dann der Sanierungsaufwand erheblich erhöhen und es wäre nicht sichergestellt, dass die zu erwartende Lebensdauer des Bauwerks von 80 Jahren erreicht wird.
Im Rahmen der nun anstehenden ersten grundhaften Instandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:
Komplette Erneuerung des Korrosionsschutzes sowie Teilerneuerung von Schweißnähten
Erneuerung des kompletten Bohlenbelags
Erneuerung der Übergangskonstruktionen
Betoninstandsetzung an den Pfeilerkonstruktionen
Instandsetzung bzw. Aufarbeitung der Beleuchtung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab August 2020 (nach Beendigung des Duckstein Festivals) bis Mitte Dezember 2020 geplant.
Für die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke für den Geh-/Radwegverkehr komplett gesperrt werden. Die Verkehrsteilnehmenden müssen dann auf die benachbarte Holstenbrücke bzw. Hafendrehbrücke ausweichen.
Finanzierung:
Für die Grundinstandsetzung wird mit einem Finanzbedarf von 0,84 Mio. EUR gerechnet. Förderfähig ist die Grundinstandsetzung nicht, da es sich um eine reine Erhaltungsmaßnahme handelt.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Brückeninstandsetzungsmaßnahmen (brutto): | ca. 740 TEUR |
Ing.-Kosten Bauwerk (Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten usw.) | ca. 100 TEUR |
Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck: | ca. 840 TEUR |
Die erforderlichen Mittel sind im konsumtiven Haushalt 2020/2021 im PSK 541001 000 5221009 berücksichtigt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2019/2020 wurden bereits durch den laufenden konsumtiven Haushalt 2019/2020 bereitgestellt.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
2 – Lagekarte
3 – Seitenansichten
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (69 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Lagekarte (209 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Seitenansichten (253 KB) |