Vorlage - VO/2020/08587
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Beschlussvorschlag
Das Projekt „BW 045 Josephinenstraßenbrücke II Überbauerneuerung“ wird fortgeführt.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
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| die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem. § 10 StrWG SH | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
1. Allgemeines:
Bauwerkszustand:
Die Josephinenstraßenbrücke II im Zuge der Josephinenstraße ist ein wichtiger Zubringer zur Nordtangente und eine bedeutsame Erschließungsstraße zu den Gewerbetreibenden in der Posener Straße. Sie überführt die Josephinenstraße über die Gleise der Hafenbahn.
Das ursprüngliche Bauwerk wurde im Jahr 1963 dem Verkehr übergeben. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfungen wurden erhebliche Betonschäden und Durchfeuchtungen an Betonbauteilen sowie Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung und an den Fahrbahnübergängen festgestellt. Das Bauwerk erhielt im Ergebnis die Zustandsnote von 3,5 (Zustandsnoten von 1 = sehr guter Bauwerkszustand bis 4 = ungenügender Bauwerkszustand), wobei einzelne Schäden mit 4,0 bewertet worden sind.
Im Jahr 2019 erfolgte nunmehr die Erneuerung des Überbaus.
Des Weiteren wurden die 46 Versorgungsleitungen, welche sich in den Hohlkörpern der Bestandsüberbauplatte befanden, umgelegt. Hierzu wurden vor dem Abbruch des Überbaus neue Leitungsbrücken errichtet, die zum einen die Versorgungsleitungen und zum anderen den Fußgänger- und Radverkehr aufnehmen. Diese kombinierten Leitungsbrücken sind schlussendlich in das neue Bauwerk integriert worden.
Die Überbauerneuerung wurde in 8 Bauphasen realisiert:
Bauphase 1: Abbruch der Kragarme des Bestandsüberbaus
Bauphase 2: Instandsetzung der Widerlager und Flügelwände, Herstellung der Gründung
der kombinierten Leitungsbrücken
Bauphase 3: Betonage und Fertigstellung der Gründung der kombinierten Leitungsbrücken
Bauphase 4: Einhub der Stahlkonstruktion und Montage der Leitungsbrücken
Bauphase 5: Umlegen der 46 Versorgungsleitungen einschl. Herstellung und Verfüllung der
Baugruben
Bauphase 6: Abbruch des Bestandsüberbaus, Instandsetzung der Auflagerbereiches auf
dem Bestandswiderlager
Bauphase 7: Anliefern und Einheben der Stahlkonstruktion, Verlegen der Halbfertigteile,
Betonieren der Ortbetonergänzung
Bauphase 8: Abdichtungsarbeiten, Herstellung der Kappen und des Fahrbahnbelages,
Montage der Bauwerksausstattung, Verkehrsfreigabe
Am 20.03.2018 erfolgte der Beschluss des Hauptausschusses für die Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme BW 45 Josephinenstraßenbrücke II – Überbauerneuerung (VO/2018/05911). Entsprechend der Vorlage beliefen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 3,1 Mio. EUR.
Bauleistung: 2,4 Mio. EUR
Kosten für Leitungsverlegung: 0,5 Mio. EUR
Ingenieurleistungen: 0,2 Mio. EUR
Resultierend aus dem Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens von April 2018 bis August 2018 und der damit verbundenen Kostenfortschreibung erfolgte eine Kostensteigerung der Projektgesamtkosten auf 4,363 Mio. EUR. Diese Kostensteigerung und die damit verbundene überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln sowie die Entscheidung der Projektfortführung ist mit der Vorlage VO/2018/06390 am 27.09.2018 durch die Bürgerschaft beschlossen worden. Im Ergebnis wurden die Gesamtprojektkosten von 4,37 Mio. freigegeben.
Diese setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen (es handelt sich bei allen Beträgen in dieser Vorlage um Bruttobeträge):
Mittelbedarf |
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Art | Gesamtbedarf |
Bauleistungen |
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# Bauvertrag Brücke | 3.243.000,00 € |
# Verkehrssicherung | 50.000,00 € |
# straßenbauliche Vorleistungen | 44.000,00 € |
Versorger: |
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# Gas/Wasser | 80.000,00 € |
# Elektro | 448.000,00 € |
Ing.-Leistungen: | 473.000,00 € |
Entschädigungen: | 25.000,00 € |
Summe: | 4.363.000,00 € |
2. Anlass für diese Vorlage
(1) Für die Projektfortführung (Fertigstellung der Restleistungen und Abrechnung der Bau- sowie Ingenieurverträge werden zusätzliche Haushaltsmittel von insgesamt 738.000,- EUR benötigt.
(2) Nach § 1 Nr. 1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Projektkosten um brutto 738.000 EUR gestiegen sind.
3. Begründungen zur Höhe der Mehrkosten
Im Zuge der Projektabwicklung ergaben sich Kostensteigerungen sowohl bei den Bau- als auch bei den Ingenieurleistungen. Die Kostensteigerung resultiert im Wesentlichen auf zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für die Abbrucharbeiten und damit verbundener Inge-nieurleistungen sowie die für die Bauüberwachung Bahn. Die Betonqualität des Bestandsüberbaus war überwiegend schlechter als zum Zeitpunkt der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen erkennbar. Somit musste der Überbau kleinteiliger abgebrochen werden und konnte nicht wie in der Ausschreibung vorgesehen in großen Einzelelementen ausgehoben werden.
Ferner kam es zu Mehrleistungen im Rahmen der Straßen- und Erdbauarbeiten, resultierend aus der Umlegung der 46 Versorgungsleitungen, da auf Grund der Dichte der Versorgungsleitungen im Baugrund die Lage und Größe der Muffenbaugruben für die Umlegung der 110 KV-Leitungen geändert werden musste. Weitere Änderungen in der Bauausführung ergaben sich auf Grund von Forderungen des Prüfingenieurs und der Bahntechnischen Prüfung. Diese hatten zusätzliche Maßnahmen u. a. im Stahlbau zur Folge. Ferner war ein erhöhter Betoninstandsetzungsbedarf an den Unterbauten erforderlich. Dieser war trotz umfangreicher Voruntersuchungen in diesem Umfang nicht erkennbar.
Schließlich erhöhen sich die Honorare für baubegleitende Ingenieurleistungen (Bauoberleitung, Bauüberwachung, Prüfingenieurkosten), da diese direkt gem. HOAI an die Baukosten gekoppelt sind.
Im Ergebnis stellen sich die Projektkosten nunmehr wie folgt dar:
Mittelbedarf |
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Art | Gesamtbedarf | Kostensteigerung |
Bauleistungen |
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# Bauvertrag Brücke einschl. Nachträge | 3.800.000,00 € | 17 % |
# Verkehrssicherung | 50.000,00 € | 0 % |
# bauliche Vorleistungen (Straße) | 46.000,00 € | 5 % |
# bauliche Vorleistungen (Bahn) | 58.000,00 € | 100 % |
Versorger: |
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# Gas/Wasser | 118.000,00 € | 47 % |
# Elektro | 530.000,00 € | 18 % |
Ing.-Leistungen | 473.000,00 € |
30 % |
Entschädigungen | 25.000,00 € | 0 % |
Summe: | 5.100.000,00 € |
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Die Mehrkosten der einzelnen Positionen wurden durch die ausführenden Unternehmen und die Netz Lübeck GmbH während der Bauphase angekündigt. Nach entsprechender Prüfung durch die Abteilung Brückenbau wurden diese aufgrund der technischen Notwendigkeit über-wiegend dem Grunde nach anerkannt.
Rückblickend hätte die erneute Beteiligung des Hauptausschusses zur Fortführung des Pro-jektes früher erfolgen müssen, wobei auch dann der echte Entscheidungsspielraum gering gewesen wäre, um die Fertigstellung nicht zu gefährden.
Mit den Projektbeteiligten wurde dieser Umstand intensiv erörtert. Der Bereich 660 wird zu-künftig Kontrollmechanismen vorsehen, um solche Situationen frühzeitig zu erkennen.
4. Deckung der Mehrkosten
Im Produktsachkonto 541001.733.7852000 sind für das Projekt einschl. der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 zurzeit 4,48 Mio. EUR geordnet. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel wurden im Haushaltsjahr 2019 geordnet und stehen zur Verfügung.
5. Begründungen der Projektfortführung der Maßnahme
Da die Baumaßnahme weitestgehend in 2019 umgesetzt wurde, nunmehr vertragliche Verpflichtungen zur Zahlung der Bauleistung bestehen, die Restleistungen in der Örtlichkeit ausgeführt werden können und das Projekt vollumfänglich abgerechnet werden kann, wird vorgeschlagen, das Projekt BW 45 Josephinenstraßenbrücke II – Überbauerneuerung fortzuführen.
Anlagen
1 – Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (73 KB) |