Tagesordnung - 7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"  

Bezeichnung: 7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
Datum: Mo, 13.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift Nr. 6 vom 11.03.19 ÖFFENTLICH
Anlage I WiA & KBT-A Sitzungstermine 2019 V2.0
Anlage II Saisonplanung 2019 LTM
Anlage III Flächenverwaltung Waterfront
Anlage IV Flächenverwaltung Waldorfschule

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 1.1  
Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern    
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.3  
Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschrift Nr. 6 vom 11.03.2019 - öffentlicher Teil
SI/2019/414  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Einzelhandelsentwicklung    
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3.2.1  
Antwort auf die Anfrage des AM Simon (CDU): Hafenbahnhof Travemünde    
Ö 3.3  
AM Flasbarth (SPD): Sonderstandorte (zurückgestellt in der 6. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.03.2019)
VO/2019/07148  
Ö 3.3.1  
Antwort auf die Anfrage von Herrn AM Flasbarth betr. Sonderstandorte
VO/2019/07368  
Ö 3.4  
AM Flasbarth (SPD): Indexierung laufender Erbbauverträge (zurückgestellt in der 6. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.03.2019)
VO/2019/07278  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.
 

 

 

   
    11.03.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.8 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage

auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(13 Ja-Stimmen)

   
    13.05.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage zu vertagen,

bis die Antwort der Verwaltung vorliegt.

(15 Ja-Stimmen)

   
    12.08.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage

auf die nächste Sitzung zu vertagen.

(14 Ja-Stimmen)

   
    09.09.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.4 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage

auf die Sitzung im Dezember zu vertagen.

(14 Ja-Stimmen)

   
    09.12.2019 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.6 - zurückgestellt
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

beschließt einstimmig, die Anfrage auf die

Sitzung im Februar 2020 zu vertagen.

(13 Ja-Stimmen)

 

   
    10.02.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 3.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Anfrage:

Die Verwaltung hat die Aufgabe, den Erbbauzins der laufenden Erbbaurechtsverträge – wenn möglich - durch Indexierung regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu wird der Bürgermeister um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten.
 

1)      Welche unterschiedlichen Klauseln bezüglich der Indexierung des Erbbauzinses existieren in den laufenden Erbbauverträgen? Wie ist die Rechtslage bzgl. der Möglichkeiten zukünftiger Anpassungen auf Basis der jeweiligen Klauseln? Die unterschiedlichen Klauseln bitte sinnvollerweise gruppieren.
 

2)      Wann bzw. unter welchen Umständen ist eine Indexierung der in 1) genannten Klauseln möglich?

 

3)      In wie vielen laufenden Erbbauverträgen werden die in 1) genannten Klauseln angewendet?
 

4)      Wann wurde der Erbbauzins dieser Verträge das letzte Mal indexiert?
 

5)      Welches zusätzliche Einnahmepotential ist durch Indexierung dieser Verträge zu erwarten (geschätzt)? Wenn möglich, bitte absolut und in % der aktuellen Einnahmen durch diese Verträge angeben.
 

6)      Wann ist eine Indexierung dieser Verträge geplant? Ggf. bis wann ist mit einer vollständigen Indexierung zu rechnen?
 

7)      In welchem Turnus können und sollen diese Verträge in der Zukunft indexiert werden?
 

8)      Existiert ein digitales Vertragsmanagement der indexierbaren Verträge bzw. ist geplant, eines einzuführen? Ggf. bis wann?
 

9)      Welche personellen Ressourcen setzt die Verwaltung aktuell für die Verwaltung der Erbpachtverträge ein? Bitte getrennt ausweisen nach Indexierung laufender Verträge, Verkäufe von Erbpachtgrundstücken und Verlängerungen von Erbpachtverträgen und sonstigen administrativen Tätigkeiten.

 

Es wird um schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten, die Fragen 1-7 bitte tabellarisch.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

Ö 3.5  
Anfrage AM Sebastian Kai Ising (DIE LINKE): erneuerbare Energien (zurückgestellt in der 6. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.03.2019 Empfehlung der erneuten Vertagung, da der Klimaschutzleitstelle eine Teilnahme erst zur Juni-Sitzung möglich ist.)
VO/2019/07282  
Ö 3.6  
Anfrage der Ausschussmitglieder Anka Grädner und Lars Küther (Bündnis 90/Die GRÜNEN) - Rahmenprogramm der Travemünder Woche (Empfehlung der Vertagung, da das Rahmenprogramm der 130. Travemünder Woche nach Auskunft der Organisatoren in entscheidenden Teilen noch nicht bestätigt ist und somit voraussichtlich erst in der Sitzung am 11.06.2019 vorgestellt werden kann.)
VO/2019/07418  
Ö 3.7  
AM Eymer (CDU): Zukunft der Lübecker Wochenmärkte
VO/2019/07550  
Ö 3.8  
Anfrage von AM Heike Wiechmann: Zweite Zufahrt nach Travemünde (zurückgestellt in der 3. Sitzung des WiA & KBT-A am 12.11.2018)
VO/2018/06394  
Ö 3.9  
AM Reinhardt (SPD): Bootshaus Marli    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Berücksichtigung von Vergnügungsstätten in der Stadtplanung
VO/2019/07310  
Ö 4.2  
Sachstand zum Hafenentwicklungsplan 2030 - Start des öffentlichen Beteiligungsverfahrens
VO/2019/07403  
Ö 4.3  
Aktueller Sachstand Umsetzung des PIH-Konzeptes auf der Nördlichen Wallhalbinsel
Enthält Anlagen
VO/2019/07488  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019 (Vorlage folgt)
Enthält Anlagen
VO/2019/07533  
Ö 5.2  
Mobilitätskonzept Travemünde
Enthält Anlagen
VO/2019/07291  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Die Unabhängigen: Sanierung Parkplatz Leuchtenfeld (zurückgestellt in der 6. Sitzung des WiA & KBT-A am 11.03.2019)
VO/2019/07202  
Ö 6.2  
FDP: Anträge zu Lübecks Wochenmärkten
VO/2019/07335  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Prieur, AM Krause (CDU): Vorderreihe als verkehrsberuhigten Bereich (zurückgestellt in der 2. Sitzung des WiA & KBT-A am 10.09.2018)
VO/2018/06122  
Ö 8  
Verschiedenes    
N 9     Niederschrift Nr. 6 vom 11.03.2019 - nicht öffentlicher Teil      
N 10     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 10.1     Einzelhandelsentwicklung      
N 10.2     Mitteilungen der Verwaltung      
N 11     Beschlussvorlagen      
N 11.1     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Gärtnergasse      
N 11.2     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck-Travemünde, Kaiserallee      
N 11.3     Verkauf eines bebauten Grundstückes An der Stadtfreiheit      
N 11.4     Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck, Schlutuper Straße      
N 12     Verschiedenes      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Niederschrift Nr. 6 vom 11.03.19 ÖFFENTLICH (261 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage I WiA & KBT-A Sitzungstermine 2019 V2.0 (124 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage II Saisonplanung 2019 LTM (4631 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage III Flächenverwaltung Waterfront (605 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage IV Flächenverwaltung Waldorfschule (1332 KB)