Vorlage - VO/2019/07533  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
13.05.2019 
7. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
21.05.2019 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019 HGH

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der

1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

 

I.

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

bisher

EUR

nunmehr fest- gesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

 

1.037.100

unverändert

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

550.000

 

1.170.100

1.720.100

 

Jahresüberschuss

 

 

            0

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

550.000

 

133.000

683.000

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

1.022.600

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

550.000

 

 

 

779.900

 

1.329.900

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

     9.900

 

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

150.000

 

 

 

 

 

29.500

 

 

179.500

 

 

II.

Es bleiben festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

4.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

von

bisher          1 Stelle

 

auf     unverändert

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Am 10.04.2019 hat im Gebäude Heiligen-Geist-Hospital in den Bereichen des Alten- und Pflegeheimes eine Brandverhütungsschau der Feuerwehr auf Grundlage der Landesverordnung über die Brandverhütungsschau vom 04.11.2008 in Verbindung mit den §§ 23 und 42 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren vom 10.02.1996 stattgefunden.

 

Das Ergebnis der Brandverhütungsschau wurde mit Protokoll vom 18.04.2019 mitgeteilt.

Das Protokoll beinhaltet eine umfangreiche Mängelliste, die Sofortmaßnahmen im Bereich der Bauunterhaltung und der Bewirtschaftung der Grundstücke erfordern, um den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes in allen Gebäudeteilen auch weiterhin sicherzustellen.

Dabei kann es auch zu Ersatzmaßnahmen im investiven Bereich (Fahrstuhlerneuerung) kommen.

 

Für diese zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen waren Mittel im Haushalt 2019 der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital nicht vorgesehen.

Um unverzüglich handeln zu können, müssen erste Mittel noch in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden.

Dabei sind im Ergebnisplan 550.000 EUR und im Finanzplan 150.000 EUR zusätzlich einzustellen.

Mehrerträge oder Minderaufwendungen sind nicht vorhanden, sodass sich der geplante Fehlbetrag entsprechend erhöht.

Ein Ausgleich wird durch Rücklagenentnahmen erfolgen müssen.

 

 

 

 


Anlagen

1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019 HGH (1257 KB)    
Stammbaum:
VO/2019/07533   1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/07533-01   Beirat für SeniorInnen: Antrag zu VO/2019/07533 - 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital für das Haushaltsjahr 2019   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag des Seniorenbeirates