Tagesordnung - 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:59 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anlagen:
Niederschrift öffentl. Teil JHA September 2018
Erläuterungen § 22a SGB VIII

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Niederschriften vom 06.09.2018
SI/2018/188  
Ö 3  
Anliegen der Jugend    
Ö 4     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 4.1     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4.1.1  
Vorstellung Beteiligungsbeauftragte    
Ö 4.1.2  
Bericht aus dem Petitionsausschuss zur Petition Schulkindbetreuung    
Ö 4.1.3  
Enthält Anlagen
Ergebnisse der AG Betreuungssituation verbessern gem. BÜ-Beschluss vom 22.03.2018    
Ö 4.2  
Anfrage der Ausschussmitglieder Simone Stojan und Nico Berner (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - zum Thema: Arbeit der Jugendhilfe
VO/2018/06326  
Ö 4.3  
Anfrage BM Hildebrand (CDU): Investive Fördermittel für den Ausbau der Kinderbetreuung
VO/2018/06489  
Ö 4.4  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zur Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung kurzfristig geschaffener Betreuungsplätze sowie Qualitätsverbesserungen in Kindertageseinrichtungen (Kita-Sofortprogramm 2019)    
Ö 4.5  
Enthält Anlagen
Anfrage des Ausschussmitglieds Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) Verlagerung der Schließzeiten in Kindertagesstätten
VO/2018/06670  
Ö 5     Berichte    
Ö 6     Beschlussvorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Haushalt 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06466  
Ö 6.2  
Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Haushaltsjahr 2019
Enthält Anlagen
VO/2018/06373  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500,00 €

 einem Jahresüberschuss von 0,00 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0,00 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 6.400,00 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 5.600,00 €

 

Auf die Ausführungen des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

   
    08.11.2018 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500,00 €

 einem Jahresüberschuss von 0,00 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0,00 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 6.400,00 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 5.600,00 €

 

Auf die Ausführungen des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

   
    13.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 5.15 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500,00 €

 einem Jahresüberschuss von 0,00 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0,00 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 6.400,00 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 5.600,00 €

 

Auf die Ausführungen des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    29.11.2018 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500,00 €

 einem Jahresüberschuss von 0,00 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0,00 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 6.400,00 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 5.600,00 €

 

Auf die Ausführungen des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Enthaltung: 1

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt)

 

Ö 6.3  
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung
VO/2018/06613  
Ö 7     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7.1  
Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft zur VO/2018/06344 behandelt in der Sitzung vom 30.08.2018 mit TOP 5.10. an den Jugendhilfeausschuss zum interfraktionellen Antrag von Die Linke & Freie Wähler / GAL: AT zu Neu-Gründung eines "Bündnis für Familie der Hansestadt Lübeck" VO/2018/06214
Enthält Anlagen
VO/2018/06583  
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Dringlichkeitsantrag der SPD: Reduzierung der Schließzeiten in den Sommerferien
Enthält Anlagen
VO/2018/06386  
Ö 8.2  
AM Puhle (SPD): Jugendarbeit in Schlutup
VO/2018/06589  
Ö 8.2.1  
Antrag AM Hildebrand (CDU) zu VO/2018/06589 Jugendarbeit in Schlutup
VO/2018/06716  
Ö 9  
Verschiedenes    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift öffentl. Teil JHA September 2018 (144 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Erläuterungen § 22a SGB VIII (131 KB)