Auszug - Anfrage BM Hildebrand (CDU): Investive Fördermittel für den Ausbau der Kinderbetreuung  

3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:59 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06489 Anfrage BM Hildebrand (CDU): Investive Fördermittel für den Ausbau der Kinderbetreuung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgensen erklärt, dass die Mittelabforderung beim Land erst erfolgen könne, wenn der Träger für ein Bauvorhaben Rechnungen zu begleichen hätte. Deshalb könnten Mittel erst in der genannten Größenordnung abgerufen werden. 4,55 Mio. € würden vom Land bereitgestellt. Davon seien rd. 3,1 Mio. € bereits gebunden und 4 weitere Maßnahmen seien geplant für 983.000 €. Der HL stehe eine Verwaltungskostenerstattung von rd. 40.500 € zu, so dass ein Rest von 18,88 € nicht ausgeschöpft würde. Ergänzend hätte das Land 250.000 € bereitgestellt, hier ende die Bindefrist erst Mitte 2019. Die Verwaltung gehe davon aus, dass auch diese Mittel vollständig gebunden werden könnten.

 

Der Bund hätte 2,8 Mio. € zur Verfügung gestellt, wovon 1,44 Mio. € konkret verplant seien. Der Rest in Höhe von 1,4 Mio. € seien noch nicht ausgeschöpft. Für die derzeitige weitere Planung wären die Restmittel jedoch nicht ausreichend.

Seit 2008 bis heute wurden 27 Mio. € für die Schaffung von 1.240 zusätzlichen Plätzen ausgegeben worden, von denen 13,1 Mio. € durch Bund und Land bezuschusst wurden.


Anfrage:

Aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung vom 7.9.18 auf eine Kleine Anfrage (Drs. 19/909) geht hervor, dass

 

  1. die Hansestadt Lübeck aus Landesinvestitionsprogramm 2015-2018 bisher (Stichtag 31.8.2018) nur 992.741,83 Euro von 4.455.00,00 Euro zur Verfügung stehenden Mitteln abgerufen hat. (Der Mittelabruf kann noch bis zum 31.6.2021 erfolgen.)
  2. der Hansestadt aus Landesinvestitionsprogramm 2015-2018 noch 1.414.687,44 Euro noch nicht gebundenen Mittel zur Verfügung stehen. (548.547,57 Euro sind für U3 bewilligt und 2.491.764,99 Euro für Ü3+Qualität.)
  3. die Hansestadt Lübeck aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2017-2020 von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 2.832.000,00 Euro noch nichts abgerufen oder gebunden hat. (Der Mittelabruf kann noch bis zum 31.12.2022 erfolgen.)

 

Bindung der offenen Mittel aus dem Landesinvestitionsprogramm 2015-2018 und dem Bundesinvestitionsprogramm 2017-2020 kann noch bis zum 30.6.2019 erfolgen.

 

Fragen:

1. Für welche Projekte hat Lübeck Fördergelder bekommen?

2. Befinden sich noch Anträge im Verfahren? Wenn ja, welche?

3. Wird die Hansestadt Lübeck es schaffen, alle Gelder abzurufen?

 

Um eine Antwort in der Sitzung am 8.11.2018 wird gebeten.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.