Auszug - Haushalt 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Weiher macht anhand einer Übersicht deutlich wie das Budget im Fachbereich 4 verteilt ist. Diese Übersicht wird der Niederschrift beigefügt.
Auf eine Nachfrage von Herrn Wargenau erklärt Frau Weiher, dass eine Übersicht der eingeworbenen Stiftungsmittel zusammengestellt werden könnte.
Herr Puhle schlägt vor die Beschlussvorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Es entsteht eine Diskussion über die Darstellung von Pro-Kopf-Ausgaben für die Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit und den Bereich Sport. Es sprechen Frau Petereit, Frau Albrecht, Herr Bernet und Frau Weiher.
Auf eine Nachfrage von Herrn Müller zum Stellenplan antwortet Frau Rösel und bietet zur endgültigen Klärung der Frage ein persönliches Gespräch an.
Frau Weiher und Herr Puhle weisen darauf hin, dass Detailfragen künftig bitte im Vorweg an die Verwaltung geschickt werden sollen, damit eine Beantwortung im Ausschuss gewährleistet sei.
Auf einen Nachfrage von Herrn Weise zu unbesetzten Stellen antworten Frau Weiher, Herr Puhle und Frau Eitel. Frau Hildebrand gibt zu bedenken, dass zu detaillierte Fragen eventuell im nicht-öffentlichen Teil besprochen werden sollten.
Herr Müller merkt an, dass der Haushalt in diesem Jahr 13 Tage vor der Sitzung öffentlich gemacht wurde und daher eine vorherige Fragestellung an die Verwaltung nicht möglich wäre. Herr Puhle erklärt, dass es jedes Jahr diese Probleme gäbe und dass der Innenminister eine frühzeitige Einreichung des Haushaltes untersagt hätte.
Frau Junghans berichtet, dass das persönliche Gespräch mit Frau Stojan und Herrn Berner gut verlaufen sei und dass nicht immer alle Anfragen im Ausschuss geklärt werden müssten.
Herr Puhle lässt über den Vorschlag, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen, abstimmen.
Beschluss:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den
Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag Anlage 8
beschlossen.
4. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
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1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 843.240.400 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 848.829.600
| EUR | ||
| einen Jahresüberschuss von |
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| einen Jahresfehlbetrag von | 5.589.200 | EUR | ||
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 818.233.900 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
| 817.322.700 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
| 120.360.000 | EUR | ||
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
169.781.200
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EUR | ||
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festgesetzt. (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)
§ 2
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 66.172.800 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 67.550.000 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 390.000.000
| EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.550,078 |
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der Anlage 5
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Haushalt 2019 JHA Anhang (100 KB) |