TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Polizeibeirat |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Polizeidirektion |
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Ö 3.1.1 |
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Sachstand in den Lagefeldern ?Offene Drogenszene? und ?Gewalttätige Gruppenauseinandersetzungen in der Öffentlichkeit? |
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Ö 3.2 |
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Beantwortung von Anfragen an den Polizeibeirat |
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Ö 3.2.1 |
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Anfrage AM Mauritz: G20 (siehe USO 18.07.2017 TOP 8.2) |
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VO/2017/05162 |
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Ö 3.2.2 |
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Anfrage AM Schubert: Überwachung übermäßiger Lärmemissionen motorisierter Zweiräder (Motorräder, Motorroller, Mopeds) (siehe TOP 6.2, Antrag wurde als Anfrage umformuliert) |
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Ö 3.3 |
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Neue Anfragen an den Polizeibeirat |
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Ö 3.3.1 |
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Anfrage Herr Zahn - Behandlung von Fundtieren |
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Ö 4 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 18.07.2017 |
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SI/2017/094 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen |
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Ö 5.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 5.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 5.2.1 |
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Mineralstoff-Aufbereitungszentrum (MAZ) |
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Ö 5.2.2 |
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Aktuelle Situation Meldewesen |
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Ö 5.2.3 |
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Herbizideinsatz am Wallhafen |
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Ö 5.2.4 |
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Berichterstattung Presse Sturmtief Sebastian |
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Ö 5.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 5.3.1 |
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Auflagenbescheid für ein Blockadetraining am Holstentor zur Vorbereitung der Kundgebung gegen das G20-Treffen (siehe USO 20.06.2017 TOP 9.6) |
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Ö 5.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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Ö 5.4.1 |
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Betrieb der Materialaufbereitungsanlage in Kücknitz ? Einberufung eines Runden Tisches - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 Antrag der Fraktion "Bündnis90/Die Grünen" VO 5030 (vertagt USO 18.07.2017) |
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VO/2017/05142 |
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Ö 5.4.2 |
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Betrieb der Materialaufbereitungsanlage in Kücknitz - Einberufung eines Runden Tisches, Mediationsverfahren zur Bauschutt-Aufbereitungsanlage an der Travemünder Allee - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 Antrag der GAL-Fraktion VO 5108 (vertagt USO 18.07.2017) |
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VO/2017/05144 |
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Ö 5.4.3 |
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Umweltauswirkungen des Mineralstoff-Aufbereitungszentrum (MAZ) der Firma Scheel-Erdbau GmbH an der Travemünder Landstraße - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 interfraktionellen Antrag der Fraktionen GAL und SPD VO 5119 (vertagt USO 18.07.2017) |
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VO/2017/05145 |
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Ö 5.4.4 |
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Umweltauswirkungen des Mineralstoff-Aufbereitungszentrums (MAZ) - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 Antrag der CDU-Fraktion VO 5121 (vertagt USO 18.07.2017) |
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VO/2017/05146 |
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Ö 6 |
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Anträge |
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Ö 6.1 |
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AM Wind-Olßon: Effiziente Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut anwenden ? Honigqualität sicherstellen |
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VO/2017/05161 |
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Ö 6.1.1 |
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AM Ursula Wind-Olßon: Effiziente Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut anwenden - Honigqualität sicherstellen (Austauschantrag zu VO/2017/05161) |
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VO/2017/05208 |
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Ö 6.2 |
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AM Schubert: Überwachung übermäßiger Lärmemissionen motorisierter Zweiräder (Motorräder, Motorroller, Mopeds) |
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VO/2017/05236 |
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Ö 7 |
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Vorlagen |
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Ö 7.1 |
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Dezentraler Bürgerservice - Bürgerschaftsauftrag vom 29.6.2017 zu VO/2017/05122 |
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VO/2017/05262 |
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Ö 7.2 |
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Personalbemessung für die Einsatzleitstelle der Feuerwehr |
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VO/2017/04520 |
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Ö 7.3 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung zur Unterstützung des Walderlebnistages 2017 in Höhe von 2.000 EUR |
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VO/2017/05221 |
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Ö 7.4 |
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Bebauungsplan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße ?
Satzungsbeschluss (5.610)
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VO/2017/05203 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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18.09.2017 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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19.09.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 7.4 - geändert beschlossen |
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Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu.
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26.09.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.15 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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28.09.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.17 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme in der vorliegenden Fassung Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 8 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 9 |
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Zustimmung zu Wahlen / Wiederwahlen |
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Ö 9.1 |
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Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführern und stellvertretenden Ortswehrführern der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05211 |
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Ö 10 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 10.1 |
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Anfrage AM Wind-Olßon - Einführung Section-Control anstatt Radarkontrollen an der B 75 (Rangenberg) |
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Ö 10.2 |
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Anfrage Frau Mählenhoff - Naturerlebnisräume / Stadtökologischer Pfad |
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Ö 10.3 |
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Verschiedenes Herr Schubert - Danksagung an Herrn Rocksien |
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Ö 10.4 |
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Verschiedenes Frau Menorca - Deutsche Fußballmeisterschaft 2017 der Berufsfeuerwehren |
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N 11 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 18.07.2017 (Es liegt keine nichtöffentliche Niederschrift vor.) |
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N 12 |
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Mitteilungen |
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N 13 |
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Vorlagen (Es liegt nichts vor.) |
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N 14 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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N 15 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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