Auszug - Bebauungsplan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße ? Satzungsbeschluss (5.610)   

38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05203 Bebauungsplan 05.42.00 ? Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße ?
Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – sowie die in der nachfolgenden eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zu Änderungen des ausgelegten Bebauungsplanentwurfes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 05.42.00 – Triftstraße/Georg-Kerschensteiner-Straße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Fragen der AM Mählenhoff (Anzahl Wohneinheiten, Gründächer, Tiefgarage, Stellplätze) und Müller (zu fällende Bäume) beantwortet Frau Cosack.

 

Herr Schubert geht auf die Stellungnahme des Bereichs 3.390 Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (Abteilung Natur, Klima, Immission)] unter der Ziffer 5.1 ein. Diese sei für ihn berücksichtigungsfähig. Frau Mählenhoff ergänzt, dass die Errichtung von Gründächern, wie von den Stadtwerken (Anmerkung 2.3), vom  Bereich 3.390/ Umwelt, Natur-  und Verbraucherschutz (Anmerkung 5.15 und 4.3), Entsorgungsbetriebe (Anmerkung 5.1), Bereich 5.610 / Bauaufsicht (Anmerkung 8.1) angeregt, ebenfalls berücksichtigt werde sollte.

 

 

 

 

 

 

 

Herr Schubert beantragt, der Bürgerschaft die folgende Empfehlung auszusprechen:

 

„Der Ausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag unter der Maßgabe zuzustimmen, dass im weiteren Verfahren die Stellungnahme des Bereichs 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz unter der Ziffer 5.1 sowie die Errichtung von Gründächern, wie von den Stadtwerken (Anmerkung 2.3), vom  Bereich 3.390/ Umwelt, Natur-  und Verbraucherschutz (Anmerkung 5.15 und 4.3), Entsorgungsbetriebe (Anmerkung 5.1), Bereich 5.610 / Bauaufsicht (Anmerkung 8.1) angeregt, berücksichtigt werden.“

 


Der Ausschuss stimmt der Empfehlung bei 15 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltungen einstimmig zu.