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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Allgemeiner Teil |
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| Ö 1.1 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 1.2 |
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Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung |
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| Ö 1.3 |
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Niederschriften, öffentlich vom 07.11.2016 |
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SI/2016/771 |
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| Ö 2 |
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Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren |
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| Ö 2.1 |
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Bebauungsplan 32.14.00 ? Auf dem Baggersand / Hafenquartier ? Satzungsbeschluss
und zugehörige 113. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2016/04260 |
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| Ö 2.2 |
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Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - Satzungsbeschluss
und zugehörige 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - abschließender Beschluss (5.610) |
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VO/2016/04289 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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15.11.2016 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.4 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 12-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 1-Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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21.11.2016 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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22.11.2016 - Hauptausschuss |
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Ö 5.24 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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24.11.2016 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.18 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Änderungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 2.3 |
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Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
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VO/2016/04224 |
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| Ö 2.4 |
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Bebauungsplan 22.55.09 ? Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum ? ,
Bebauungsplan 22.55.10 ? Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 ? Gewerbegebiet Herrenholz Süd ? sowie
Bebauungsplan 22.53.09 ? Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07 - Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord ?
Auslegungsbeschlüsse (5.610) |
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VO/2016/04328 |
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| Ö 3 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2016 zur Sicherstellung der Finanzierung diverser Investitionsmaßnahmen |
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VO/2016/04266 |
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| Ö 3.2 |
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Perspektivwerkstatt und Zukunftskonzept: Funktion und Mobilität in der Altstadt |
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VO/2016/04320 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 4.2 |
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Sonstige Mitteilungen und Berichte |
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| Ö 4.2.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Prioritäten bei B-Plänen |
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| Ö 4.2.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.651):
Aktueller Sachstand MuK |
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| Ö 4.2.3 |
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Zwischenbericht 2/2016 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2016 - Auszug FB5 |
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VO/2016/04386 |
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| Ö 4.2.4 |
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Mündliche Mitteilung (5.660):
Beginn der Ausschreibung |
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| Ö 4.3 |
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Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen |
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| Ö 4.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| Ö 5 |
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Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes |
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| Ö 5.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 5.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 5.2.1 |
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BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zum Thema "Pflanzenkübel in der Fischergrube" |
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VO/2016/04384 |
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| Ö 5.3 |
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Anträge |
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| Ö 5.3.1 |
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grün+alternativ+links (GAL) Antrag zu VO/2016/04328 Bebauungsplan: Keine Erweiterung der Flächen |
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VO/2016/04396 |
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| N 6 |
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Niederschriften, Mitteilungen und Berichte |
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| N 6.1 |
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Niederschriften, nicht öffentlich vom 07.11.2016 |
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| N 6.2 |
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Mitteilungen |
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| N 6.2.1 |
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Mitteilung über Bauvorhaben (5.610): |
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| N 6.2.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Arbeitslast in der Bauverwaltung |
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| N 6.3 |
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Berichte |
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| N 6.4 |
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Eilentscheidungen des Bürgermeisters |
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| N 7 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000 EUR netto (VOB / VOL) |
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| N 8 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5.000 EUR netto |
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| N 9 |
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Sonstige Beschlussvorlagen |
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| N 10 |
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Anfragen, Anregungen und Verschiedenes |
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| N 10.1 |
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Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 10.2 |
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Neue Anfragen |
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| N 10.3 |
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|
Anregungen und Verschiedenes |
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| Ö 11 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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